RedShoe
Nicht mein Zirkus, nicht meine Affen
Bei der HU bekommt man einen Stempel in die Papiere und das Bäpperle aufs Kennzeichen. Soweit so gewohnt. Bei mir ist es jetzt so, daß im Schein TÜV Termin 06/23 angegeben ist, das Bäpperle aber 06/24 aufweist.
Was gilt denn nun? Beides sind ja offizielle "Dokumente". Bin ich als Halter verpflichtet die Dinger zu vergleichen, oder darf ich im guten Glauben handeln?
Was gilt denn nun? Beides sind ja offizielle "Dokumente". Bin ich als Halter verpflichtet die Dinger zu vergleichen, oder darf ich im guten Glauben handeln?