Bei der Fülle von antworten will ich dich nicht weiter verwirren, kann dir aber gerne mal meine Erfahrungen zu dem Thema mitteilen.
Vor meinem Ram fuhr ich einen 91er Golf II. Nichts besonderes, nur ein bisschen tiefer und ansonsten hauptsächlich optisch aufgehübscht.
Eines Tages geriet ich in eine groß angelegte Polizeikontrolle und fiel mit dem Golf (incl. Geburtsjahr 1982 auf'm Kennzeichen) wohl in das typische "Fahndungsraster".
Ich hatte das Pech an einen etwas mies gelaunten Beamten zu geraten, der mir erst wegen den getönten Rückleuchten an's Bein pissen wollte, obwohl diese original VW-Teile waren.
Als er das einsehen musste behauptete er, das der Wagen offensichtlich tiefer sei als eingetragen wäre. Nach einer Messung wurde jedoch auch das wiederlegt.
Vermutlich etwas frustriert ging er schließlich über den Auspuff-Endtopf her. Ich hatte zwar eine ABE vom richtigen Hersteller, aber leider nicht mit der passenden Nummer, sprich von einem anderen Endtopf.
Endlich mit einem Erfolgserlebnis gesegnet stellte mir der Beamte eine Mängelkarte sowie eine Anzeige (Bauliche Veränderung --> Fahren ohne Verischerungsschutz) aus, was im Klartext 3 Punkte und 150 Euro Geldstrafe bedeutete.
Ich muss dazu sagen das dies schon ein paar Jahre her ist und der Bußgeldkatalog dafür inzwischen womöglich andere Strafen vorsieht.
Ich denke wegen der Lautstärke allein, wird kein Fahrzeug an Ort und stelle stillgelegt. Mir ist mal am Golf auf der Autobahn der Auspuff direkt nach'm Krümmer "abhanden" gekommen und ich hatte noch rund 250km bis nach Hause. Dann hätten mich die Cops da auch rausholen müssen und sofort stilllegen müssen.
Stillgelegt (oder die Weiterfahrt untersagt) wird ein Fahrzeug in der Regel beim TüV oder bei Kontrollen dann, wenn die Verkehrssicherheit stark beeinflusst bzw. gefährdet ist, z.B. bei völlig abgefahrenen Reifen, nicht funktionierenden Bremsen oder abstehenden, scharfkantigen Teilen (z.B. nach Unfall).
Obwohl ich erst seit rund einem Jahr zu den Ram-Fahrern bzw. zu den Amifahrern allgemein gehöre, habe ich bis jetzt sowohl beim TüV als auch in 2 Polizeikontrollen die Erfahrung gemacht, das bei unseren Autos so gut wie keiner wirklich eine Ahnung hat. Von daher werden die meisten Polizisten dich im Zweifel eher weiterfahren lassen, anstatt dir eine nicht gerechtfertigte Anzeige zu verpassen, da im Falle eines Falles (z.B. vor Gericht) auch der Beamte belegen können muss, das dein Fahrzeug bzw. diverse Bauteile nicht der StVZO entsprechen.
Ein Beispiel bei mir (und vermutlich bei den meisten) sind z.B. die Blinker welche laut TüV (und Papieren) nicht dauerhaft leuchten dürfen. Kaum war die Vollabnahme durch, habe ich die Blinker bzw. das Standlicht darin wieder angeschlossen. Kein Polizist hat da irgendwas gesagt, obwohl es bei mir sogar noch ausdrücklich in den Papieren drin steht. Auch bei meinem Golf hatte ich das über ein Zubehörteil nachgerüstet. Der Tüvprüfer war mit der Aussage es seien Teile vom US-Modell und einer Sichtkontrolle zufrieden.
Und um zum Thema Auspuff zurück zu kommen:
Mein 2.Gen Ram hatte vor der Vollabnahme eine englische Zulassung. Soweit ich weis bzw. das anhand der Auspuff-Aufhängung nachvollziehen kann, geht der Auspuff im Original bis nach hinten, also hinter der Hinterachse.
Bei meinem Ram endete der Auspuff rechts vor der Hinterachse und es war/ist nur ein zylindrischer Top mit "Powerflow"-Prägung und ohne jede Nummer verbaut.
Ich musste lediglich das Endrohr nachbessern, da dieses gerade in Richtung Gehweg endete. Da das Endrohr aber sowieso völlig vergammelt war hab ich es komplett entfernt und direkt nach dem Topf einen 90° Bogen nach unten angeschweißt und den Topf einfach so gedreht, das der Schriftzug oben. Mein Auspuff endet also mit nur einem Topf etwa auf Höhe zwischen Kabine und Ladefläche.
Der TüV-Prüfer, der eigentlich sehr pingelig war, hat es so abgenickt und die Rennleitung hat es bis jetzt auch nicht interessiert geschweige denn das die mal drunter geguckt hätten...
Letztendlich ist es deine Entscheidung ob du dein Auto wissentlich entgegen der StVZO veränderst und trotzdem ein ruhiges Gewissen hast. Ein gewisses Risiko besteht dann natürlich immer. Aber wie schon in diesem Thread erwähnt ist es immer eine Frage des eigenen Auftretens gegenüber den Beamten und welche Art Beamter und Mensch einem da gegenübersteht.
Eine generell gültige Antwort ob du damit erwischt wirst, und wenn ja, welche Konsequenzen das hat wird dir niemand geben können.
Mein Tipp wäre nur, wenn du was machst, mach es ordentlich, sprich ordentliche Schweißnähte, Schraubverbindungen etc., damit man nicht gleich auf 5Km gegen den Wind sieht, das da was gebastelt wurde.
Und wenn du 'nen CutOut verbauen möchtest, dann setz den in ein Stück Rohr was vorne und hinten mit Schellen in den Abgasstrang eingesetzt wird. Solltest du dann tatsächlich mal 'ne Mängelkarte bekommen oder zum TüV müssen, kannste das Teil in 5 Minuten ausbauen und ein geschlossenes Rohr anstelle des CutOut einsetzen.
MfG Patrik