Strafe Auspuff

Dodge-Forum

Help Support Dodge-Forum:

This site may earn a commission from merchant affiliate links, including eBay, Amazon, and others.
Hilft bei mir nicht :twisted::twisted::twisted:

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 2

Wo Du grad hier bist/warst. Ich habe Repotagen gesehen (ja im TV) da wurden Motorräder die zu laut waren "vorrübergehend stillgelegt" bis der passende leise Auspuff wieder dran war. Ist das so? Dann doch auch bei Autos? :-k
 
Bei den Bikes handelte es sich um Sportauspuffanlagen wo zusätzlich der DB-Killer entfernt wurde.
 
Ein kleiner Schwank aus meiner Jugend, vor etwa 4 Jahren passiert:

Ich fahr ausnahmsweise mal durch die Stadt (größere, fränkische Mainmetropole) nach Hause da ich unterwegs noch den Freund unserer Großen abgesetzt hab. Steh an der Ampel (2 spurig, linke Spur für geradeaus/links) um geradeaus der Hauptstrasse zu folgen. Im Augenwinkel seh ich den uniformierten 3er Touring mit 2 Beamten die sichtlich gelangweilt den Verkehr von einem Möbelmarktparkplatz aus beobachten. Denk mir nix, bin ja angeschnallt und Handy liegt auf der Rückbank in der Tasche. Fahr los und folge der schnurgeraden Hauptstrasse etwa 1km als ich im Spiegel kurz blaues Lichtgewitter sehe (etwa 800m entfernt an der letzten Ampelkreuzung), dann wieder Ruhe. An der nächsten Ampel kommt hinter mir ein PKW zu stehen, kurz vor Grün geht das "Stop, Polizei" im Spiegel an. Ich brav den Blinker rechts und die Streife an mir vorbei und "Bitte folgen" zum Strassenrand. Ich war weder zu schnell noch sonstwas. "Guten Abend, allg. Verkehrskontrolle. Fzg Schein und FS bitte". Klar, ich immer freundlich dem Beamten die Papiere ausgehändigt. Schon gehts los, der ältere Beamte (nennen wir ihn der optischen Ähnlichkeit halber Jean Pütz) fragt mich, mit meinen Papieren in der Hand, nach meinem Nachnamen ?! Ich brav geantwortet und er: "Ja AAAABEER, da im Fzg Schein steht was anderes :shock: , da steht unter Nachname der Nachname UND der Vorname in EINER Zeile unter Vorname steht nix. DAS geht so nicht !" Was ich mir dabei denken würde wollte er wissen. Hätte ich ihm meine Gedanken in diesem Moment gesagt würde ich jetzt wohl auf der Wache sitzen. Muß ich denn jetzt auch noch den Job der Zulassungsstelle kontrollieren ? Nächstes Thema, die orange RKL auf der Hutablage. Die ist dort fest gelagert da ich öfters raus muß und meinen Kunden mal eben Pannenhilfe geben muß. Ist eine Hänsch mit Prüfzeichen für Privatgebrauch bei stehendem Fzg. Das ginge so nicht und die BE würde erlöschen und er müsste eine Anzeige schreiben und das gäbe Punkte. Ok, denk ich mir und weise ihn feundlich auf die Prüfnummer für den Privatgebrauch hin. Hat ihn nicht wirklich interessiert. Dann gings weiter, der jungen Kollegin wars bereits sichtlich peinlich, mit den Verzurrösen meiner Dachreling. Die Reling besteht aus sogenannten Aircargoschienen (wie die Sitzbefestigung im Flugzeug) und dort können sog. Fittinge eingeschoben werden. 2 Stück waren drin mit Rändelschrauben (für die RKL im Bedarfsfall) und 2 Stück mit sog. Ringfittingen (etwa 30mm im Durchmesser, flexibel als Verzurrösen), das Ganze auf einer Dachhöhe von 2,00m. Er meinte ganz trocken wenn da ein Fußgänger hochgeschleudert würde könnte er sich daran verletzen ! Jaaa, neee isss klaaar, in 2m Höhe nach 4,20m Flug ist das natürlich gefährlich wenn da Fittinge montiert sind die einen Radius von 30mm und eine Höhe von 35mm haben.
Ich also die Fittinge mit einem Handgriff ausgeklinkt und eingesteckt, Thema vom Tisch. Er wieder mit der MagLite ums Auto auf der Suche nach tödlichen Fallen. "Wie ist denn das mit der Luftklappe ?" Seine Kollegin und ich zeitgleich: "Häh?", da dachte ich noch an die serienmäßige Lufthutze des Ladeluftkühlers auf der Motorhaube. Aber neeee, mit Luftklappe meinte er den, getüvten, Ansaugschnorchel an der A-Säule. "Ist die nach vorne offen ?" Ein ungläubiger Blick meinerseits erst auf den Schnorchel, dann zu ihm: "Jaaaa". "Ist gut, heute lassen wirs mal gut sein, schönen Abend noch" Ich: :shock:
Kann mir mal jemand verraten was das für ne Aktion war ? Ich mein, ich hab ja sehr viel mehr Verständnis für den Job der Polizei als so mancher Durchschnittsbürger da ich familiär vorbelastet bin mit Polizisten in der Familie und sehr vielen davon im Kunden- und Freundeskreis, aber der Typ hat den Vogel irgenwie abgeschossen.
Hier mal ein Bild von meinem Auto mit dem Schnorchel, das erklärt vielleicht meine Verwunderung auf die Frage nach der Öffnungsrichtung:


aadf8f52aab4bd48a849878988b8bc5d.jpg


Als Auspuffanlage hatte ich damals übrigens ein 2,5" Rohr vom Turbo bis zur Hinterachse und vor der Achse einen 90° Bogen nach unten montiert. War 4 Jahre und 2 TÜV Termine drin und hat nie jemanden interessiert :mrgreen:
 
Also, mit der Öffnungsrichtung ist doch ganz einfach. So ab ca. 240km/h hast Du bei der gezeigten Montage einen höheren Staudruck und somit einen nicht eingetragenen Leistungszuwachs.
Ergo, erlöscht die Betriebserlaubnis wg. nicht eingetragenem Tuning...... ist doch logisch, oder ??? :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Ich lach mich wech.... Der Sherrif wollte wohl vor seiner jungen Kollegin mal richtig auf die Kac.. hauen.
 
Bei der Fülle von antworten will ich dich nicht weiter verwirren, kann dir aber gerne mal meine Erfahrungen zu dem Thema mitteilen.

Vor meinem Ram fuhr ich einen 91er Golf II. Nichts besonderes, nur ein bisschen tiefer und ansonsten hauptsächlich optisch aufgehübscht.
Eines Tages geriet ich in eine groß angelegte Polizeikontrolle und fiel mit dem Golf (incl. Geburtsjahr 1982 auf'm Kennzeichen) wohl in das typische "Fahndungsraster".
Ich hatte das Pech an einen etwas mies gelaunten Beamten zu geraten, der mir erst wegen den getönten Rückleuchten an's Bein pissen wollte, obwohl diese original VW-Teile waren.
Als er das einsehen musste behauptete er, das der Wagen offensichtlich tiefer sei als eingetragen wäre. Nach einer Messung wurde jedoch auch das wiederlegt.
Vermutlich etwas frustriert ging er schließlich über den Auspuff-Endtopf her. Ich hatte zwar eine ABE vom richtigen Hersteller, aber leider nicht mit der passenden Nummer, sprich von einem anderen Endtopf.
Endlich mit einem Erfolgserlebnis gesegnet stellte mir der Beamte eine Mängelkarte sowie eine Anzeige (Bauliche Veränderung --> Fahren ohne Verischerungsschutz) aus, was im Klartext 3 Punkte und 150 Euro Geldstrafe bedeutete.
Ich muss dazu sagen das dies schon ein paar Jahre her ist und der Bußgeldkatalog dafür inzwischen womöglich andere Strafen vorsieht.

Ich denke wegen der Lautstärke allein, wird kein Fahrzeug an Ort und stelle stillgelegt. Mir ist mal am Golf auf der Autobahn der Auspuff direkt nach'm Krümmer "abhanden" gekommen und ich hatte noch rund 250km bis nach Hause. Dann hätten mich die Cops da auch rausholen müssen und sofort stilllegen müssen.
Stillgelegt (oder die Weiterfahrt untersagt) wird ein Fahrzeug in der Regel beim TüV oder bei Kontrollen dann, wenn die Verkehrssicherheit stark beeinflusst bzw. gefährdet ist, z.B. bei völlig abgefahrenen Reifen, nicht funktionierenden Bremsen oder abstehenden, scharfkantigen Teilen (z.B. nach Unfall).

Obwohl ich erst seit rund einem Jahr zu den Ram-Fahrern bzw. zu den Amifahrern allgemein gehöre, habe ich bis jetzt sowohl beim TüV als auch in 2 Polizeikontrollen die Erfahrung gemacht, das bei unseren Autos so gut wie keiner wirklich eine Ahnung hat. Von daher werden die meisten Polizisten dich im Zweifel eher weiterfahren lassen, anstatt dir eine nicht gerechtfertigte Anzeige zu verpassen, da im Falle eines Falles (z.B. vor Gericht) auch der Beamte belegen können muss, das dein Fahrzeug bzw. diverse Bauteile nicht der StVZO entsprechen.

Ein Beispiel bei mir (und vermutlich bei den meisten) sind z.B. die Blinker welche laut TüV (und Papieren) nicht dauerhaft leuchten dürfen. Kaum war die Vollabnahme durch, habe ich die Blinker bzw. das Standlicht darin wieder angeschlossen. Kein Polizist hat da irgendwas gesagt, obwohl es bei mir sogar noch ausdrücklich in den Papieren drin steht. Auch bei meinem Golf hatte ich das über ein Zubehörteil nachgerüstet. Der Tüvprüfer war mit der Aussage es seien Teile vom US-Modell und einer Sichtkontrolle zufrieden.

Und um zum Thema Auspuff zurück zu kommen:
Mein 2.Gen Ram hatte vor der Vollabnahme eine englische Zulassung. Soweit ich weis bzw. das anhand der Auspuff-Aufhängung nachvollziehen kann, geht der Auspuff im Original bis nach hinten, also hinter der Hinterachse.
Bei meinem Ram endete der Auspuff rechts vor der Hinterachse und es war/ist nur ein zylindrischer Top mit "Powerflow"-Prägung und ohne jede Nummer verbaut.
Ich musste lediglich das Endrohr nachbessern, da dieses gerade in Richtung Gehweg endete. Da das Endrohr aber sowieso völlig vergammelt war hab ich es komplett entfernt und direkt nach dem Topf einen 90° Bogen nach unten angeschweißt und den Topf einfach so gedreht, das der Schriftzug oben. Mein Auspuff endet also mit nur einem Topf etwa auf Höhe zwischen Kabine und Ladefläche.
Der TüV-Prüfer, der eigentlich sehr pingelig war, hat es so abgenickt und die Rennleitung hat es bis jetzt auch nicht interessiert geschweige denn das die mal drunter geguckt hätten...

Letztendlich ist es deine Entscheidung ob du dein Auto wissentlich entgegen der StVZO veränderst und trotzdem ein ruhiges Gewissen hast. Ein gewisses Risiko besteht dann natürlich immer. Aber wie schon in diesem Thread erwähnt ist es immer eine Frage des eigenen Auftretens gegenüber den Beamten und welche Art Beamter und Mensch einem da gegenübersteht.
Eine generell gültige Antwort ob du damit erwischt wirst, und wenn ja, welche Konsequenzen das hat wird dir niemand geben können.

Mein Tipp wäre nur, wenn du was machst, mach es ordentlich, sprich ordentliche Schweißnähte, Schraubverbindungen etc., damit man nicht gleich auf 5Km gegen den Wind sieht, das da was gebastelt wurde.
Und wenn du 'nen CutOut verbauen möchtest, dann setz den in ein Stück Rohr was vorne und hinten mit Schellen in den Abgasstrang eingesetzt wird. Solltest du dann tatsächlich mal 'ne Mängelkarte bekommen oder zum TüV müssen, kannste das Teil in 5 Minuten ausbauen und ein geschlossenes Rohr anstelle des CutOut einsetzen.
;)


MfG Patrik
 
Also, mit der Öffnungsrichtung ist doch ganz einfach. So ab ca. 240km/h hast Du bei der gezeigten Montage einen höheren Staudruck und somit einen nicht eingetragenen Leistungszuwachs.
Ergo, erlöscht die Betriebserlaubnis wg. nicht eingetragenem Tuning...... ist doch logisch, oder ??? :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Öhem, solche Begründungen hab ich schon von TÜV Prüfern als Argument gehört :shock: Ich hab dann mal einen Ingenieur nachrechnen lassen, ab ca 280km/h käme ein meßbarer Ram-Air Effekt zu tragen der in etwa den aerodynamischen Nachteil durch den angebauten Schnorchel ausgleichen würde. Nur blöd, dass der Schnorchelaufsatz bei etwa 240 die Flucht antreten würde :mrgreen: und bei Turbomotoren ah kein Effekt eintreten würde, da der Lader ja den Ladedruck bestimmt.
 
[/quote] Nur blöd, dass der Schnorchelaufsatz bei etwa 240 die Flucht antreten würde :mrgreen: [/quote]

Na dann ist mir der Einwand klar. Dreh den Lufteinlass doch einfach nach hinten zwecks besserer Aerodynamik. Dann dürfte er auch 320km/h aushalten und wäre auch für dein Fahrzeug zuelassen... :lol:
 
also die polizeistory is echt der brüller... naja hab sowas auch schon n paar mal erlebt nur war ich ja selbst schuld:D
mir wollten die zwei sheriffs weis machen dass es nicht legal war, dass ich so schnell von der ampel beschleunigt habe, ok gut ich muss zugeben es war schon provokant mit einem S5 vollgas direkt vor nem polizeiauto auf natürlich nur 50 zu beschleunigen aber naja dass sie sich dann sone geschichte aus den fingern saugen. nur gleich im voraus es hat kein reifen gequitscht und kein wheelspin!!

egal das is aber ne andere geschichte. find super dass mir so viele einen eindruck vermitteln wollen und ich denk dass man mit nem ram eh keine so dummen aktionen macht wie ich zb mit dem s5, vorallem wenn man weis dass zb der auspuff ja so nicht passt.
das mit dem zurück auf original werd ich eh so machen dass das ganze relativ schnell zurückgerüstet werden kann und pfusch mag ich sowieso nich von daher wird das ding auch untendrunter ordentlich verbaut.
 
Nur um das nochmal richtig auszudrücken:

Ich wollte dir oder sonstwem keine Pfuscherei unterstellen
;-)


Aber der gewöhnliche Streifen- oder Verkehrspolizist ist kein Ingenieur. Je besser etwas also gemacht ist bzw. je proffesioneller etwas aussieht, desto geringer ist die Wahrscheinlich das eine (nicht eingetragene) Veränderung überhaupt bemerkt wird.
 
definitiv... desswegen bin ich auch am überlegen kein v2a zu nehmen damit das ding ein bisschen rost ansetzt damits so aussieht als wär es schon immer drunter.

hat jemand ne genauen plan worin sich der flowmaster super 44 und super 40 unterscheiden? also jetz nur aus videos hab ich nich wirklich nen unterschied (klanglich) wahrgenommen.
und weis jemand ob man noch irgendeine zusätzliche befestigung braucht? also ich mein so hänger ?
 
Wo hier schon mal von Begegnungen mit unseren Freundlichen geschrieben wird.
Ich stimme dem zu, dass wie man im Wald rein schreit, es wieder halt.
Die eine oder andere Begegnung habe ich ja auch schon hinter mir.
Meist wg zu schnellem Fahren. 1x mit 140 haben sie mich raus gewunken,weil ich sie
auf der AB überholt habe wo 100 angesagt war.
Klar, meine Schuld, aber, nach dem üblichem Prozedere, kristallisierte sich heraus,
dass es ihn angepi.. hat, dass ich ihn überholt habe, und nicht abgebremst habe.
Ergo, nicht die Staatsmacht anerkannt habe ;-). dann habe ich mich noch ein wenig aufgeregt, dass er mit ständig mit der Taschenlampe inne Augen fuchtelte, wg Drogen ect.
Habe ihn drauf hingewiesen, er könne ja auch erstmal fragen, bevor er mich Blind macht.
da war die Stimmung wieder etwas lockerer. Nun ja, ich habe mich entschuldigt, und
ihm klar gemacht, dass das keine Absicht war, ihn nicht zu beachten, war es ja auch nicht.
Hin und her, er hat mich dann mündlich ermahnt, und noch gesagt, dass in De es verboten ist, die Nebler vorn anzuhaben, wenn kein Nebel
;-)

Ich habe mich höflichst bedankt, und durfte weiter fahren.

Bei einer Messung zb auf der AB im Süden, er ist hinter mir her gefahren, war ich
auch zu schnell, war alles frei, aber heißt ja nix.
Nach dem Rauswinken war Video angesagt, stellen weise um 55 zu schnell.
Da ich aber keinen gedrängelt habe ect, hat er die Strecke bewertet, die mir
" 1 Monat und einen Punkt " Entzug gekostet hat.

Alles ganz klar mein verschulden, aber wenn ich kein Rambo verhalten an den Tag
lege, wenn ich schon erwischt werde, so wird auch einem der Kopf nicht gleich
abgerissen, so ist meine Erfahrung, und dies sind nur 2 Beisp von einigen
;-)
 
Moin,

wer stillgelegte Moppeds sehen will, braucht sich nur an einem schönen, sonnigen Tag in der Nähe des Nürburgrings zu postieren. Da passiert das regelmäßig.

Das sind die Jungs mitunter aber auch selbst Schuld. Wenn ich mich neben der Rennstrecke genauso bewege, wie auf der Rennstrecke, dann brauch ich mich über entsprechende Maßnahmen nicht zu wundern.
Ich fahr selbst seid über 20 Jahren Mopped, aber was ich da stellenweise zu sehen bekomme, lässt einem sämtliche Haare hoch gehen. Hirnverbrannt ist da noch absolut untertrieben.

Und das was da an Krawalltüten unterwegs ist, toppt stelleweise auch das, was eigentlich auf der Rennstrecke gefahren wird. Das fällt dann durchaus unter selbst Schuld.

Bisher hab ich, wenn ich mit dem Mopped angehalten wurde, immer nur nette "Benzingespräche" geführt. Und mit dem Auto ist es eigentlich auch immer so.

Und das der Hudsonbay einen rauswinkt, glaub ich gerne
:-D
Macht er aber auch nur, um wieder nen RAM-Fahrer kennen zu lernen
:-D


Gruß Tom
 
ja, geht, wenn ich will :twisted:

was gibt es denn da für genaue kriterien oder liegt das einfach im ermessen des beamten?
könntest du mir mal genau die strafe abstecken also mit punkte usw?

und wenn ich grad dabei bin würdest du ein servus als beleidung ansehen bei einer kontrolle
:)
 
lass dir doch eine anlage mit tüv bauen, hatte ich auch, sauber eingetragen und genau so laut dass die nicht nervt aber trotzdem gut klingt, hat mich 1200 kekse gekostet, ist ne alternative oder
 
§ 49 StVZO - Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage

(4) Besteht Anlass zu der Annahme, dass ein Fahrzeug den Anforderungen der Absätze 1 bis 2 nicht entspricht, so ist der Führer des Fahrzeugs auf Weisung einer zuständigen Person verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Messstelle nicht in der Fahrtrichtung des Fahrzeugs, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt. Nach der Messung ist dem Führer eine Bescheinigung über das Ergebnis der Messung zu erteilen. Die Kosten der Messung fallen dem Halter des Fahrzeugs zur Last, wenn eine zu beanstandende Überschreitung des für das Fahrzeug zulässigen Geräuschpegels festgestellt wird.

https://www.juraforum.de/gesetze/stvzo/49-geraeuschentwicklung-und-schalldaempferanlage
 
lass dir doch eine anlage mit tüv bauen, hatte ich auch, sauber eingetragen und genau so laut dass die nicht nervt aber trotzdem gut klingt, hat mich 1200 kekse gekostet, ist ne alternative oder

jop definitiv... wo hast die machn lassn?
 
Oben