Steuerbescheid gekommen !!

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Warum sollten sie das ändern?

Gibt doch mehr Geld für Papa Staat so wie es jetzt ist. :mrgreen:


400 Euro Steuern sind OK??
Ich zahle 172,- !

Ich fände es nicht OK.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es steht eindeutig im Gesetz, was ein LKW und was ein PKW ist.
> Mehr als 3 Sitzplätze = PKW
:!:

Nicht die haben Pech, die zu viel zahlen, sondern die haben Glück, die zu wenig zahlen. :arrow: So wird ein Schuh draus.
Und jeder kann sich, so wie ich auch bei meinem ersten Wunsch-RAM, den Fahrzeugschein kopieren lassen und damit zum FA gehen. Meine Beamtin hat mir das sofort ausgerechnet und mir auch das Gesetzblatt dazu mitgegeben. Da steht es, wie gesagt, eindeutig drin. Und das kann doch sicherlich jeder machen, der sich ein Auto kaufen will. Außerdem gibt es auch genug Internetrechner dafür. Da kann man sich doch den best- und den schlimmstmöglichen Fall anzeigen lassen. Dann weiß man, was auf einem zu kommt und ob man das Auto dann noch will. Und die anderen Unterschiede im Preis, naja, das hat hier ja gerade schon jemand erklärt.



Warum unvernünftig?
:oops:
Wir haben 3 Kids und nen Eigenheim, ich kann mir bei weitem nichts besseres als Familienkutsche vorstellen.
Und für den Kleinskram in der City ( Schule Sport Tanzen ) haben wir ja noch Frauchens Twingo.

Wie gesagt Freunde von uns haben ihren 1 Jahr alten T5 gegen nen Grand Cherokee SRT8 eingetauscht.Die haben jetzt erst gemerkt was sie da falsch gemacht haben...........haben den T5 bereut, hätten gleich den Jeep nehmen sollen.

Das dachte ich vom RAM auch, bis ich meinen Probe gefahren habe :mrgreen:
Noch mehr Platz, noch größer, sparsamer, und die Hunde und der Einkauf bleiben auch trocken :mrgreen:
Und ich kann noch 5 Kinder zusätzlich bekommen, bzw. meine Freundin :shock:
 
Also ich habe mir auch den amarok angeschaut und alleine die zweite Sitz Reihe bietet keinen komfor für mit Fahrer hinten eventuell nur für kurz fahren und nicht auf lange stecken, als ich mich hinten in dem ram gesessen hab das ist wie tag und Nacht ein großer spürbarer unterschied und deswegen kann ich mir den gut als Familien wagen vorstellen. Und mit der Ladefläche mache ich mir keine sorgen also was Einkäufe und der ganze Kram halt.

Gruß David
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es steht eindeutig im Gesetz, was ein LKW und was ein PKW ist.
> Mehr als 3 Sitzplätze = PKW
:!:

Dann müsste doch im Fahrzeugschein und Brief doch gleich PKW eingetragen werden und nicht LKW offener Kasten , wenn es so einfach wäre :roll:
 
Es steht eindeutig im Gesetz, was ein LKW und was ein PKW ist.
> Mehr als 3 Sitzplätze = PKW
:!:

Moin,

Du schreibst und formulierst das so, als wenn es ein Gesetz wäre (macht man ja gerne mal in Foren
:-D
)

Würdest Du mir bitte die Stelle nennen, in der das im Gesetz steht. Danke!!!
Dann bin ich nämlich ab sofort ruhig und schreibe nie wieder etwas zur Steuer. Ich höre auch sofort damit auf, meinem Finanzarschsbeamten auf den Sack zu gehen.
So ist der arme Kerl nämlich gezwungen, sich auf jeden Einwand meinerseits, eine neue, fadenscheinige Argumentation seinerseits auszudenken.

Wenn Dein Passus aber doch wirklich im Gesetz stünde, bräuchte er sich doch gar keine Mühe zu machen. Dann könnte er ja einfach den Gesetzestext kopieren und mir zusenden und schon wäre der Fall klar. Und nicht nur meiner. Für alle Sprinter, Anoraks, T5s und weiß der Geier was, gäbe es eine einheitliche Regelung. Datt wär doch viel zu einfach.

Gruß Tom
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mercedes Pritschenwagen mit Doppelkabine, Renault Traffic, und VW...
sind also nach Gesetz alle PKW...
:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Ich habe es einfach aufgegeben mich darüber zu wundern.
Schont die Nerven!
 
Moin,

Du schreibst und formulierst das so, als wenn es ein Gesetz wäre (macht man ja gerne mal in Foren
:-D
)

Würdest Du mir bitte die Stelle nennen, in der das im Gesetz steht. Danke!!!
Dann bin ich nämlich ab sofort ruhig und schreibe nie wieder etwas zur Steuer. Ich höre auch sofort damit auf, meinem Finanzarschsbeamten auf den Sack zu gehen.
So ist der arme Kerl nämlich gezwungen, sich auf jeden Einwand meinerseits, eine neue, fadenscheinige Argumentation seinerseits auszudenken.

Wenn Dein Passus aber doch wirklich im Gesetz stünde, bräuchte er sich doch gar keine Mühe zu machen. Dann könnte er ja einfach den Gesetzestext kopieren und mir zusenden und schon wäre der Fall klar. Und nicht nur meiner. Für alle Sprinter, Anoraks, T5s und weiß der Geier was, gäbe es eine einheitliche Regelung. Datt wär doch viel zu einfach.

Gruß Tom


Den Punkt, bin ich der Meinung, habe ich auch schon in anderen Steuerdiskussionen hier geschrieben. Ich suche jetzt aber auch nicht. Jedenfalls nicht jetzt sofort. Der Schriebs liegt auch noch unten im Keller :mrgreen:
Meine Steuerfrau sagte damals, es müsste eigentlich jedes FA in Deutschland haben und auch danach arbeiten.

Und das die lieben Amarok-Fahrer alle angeblich LKW-Steuer zahlen ist doch auch nur ein Ammenmärchen. Bei uns wird jedes einzelne Fahrzeug so besteuert. Jeder Ducato, T5, T4, T3 und Sprinter und andere Doppel-Kabiner. Die, die LKW-Steuer zahlen, haben das selbe Glück wie die RAM´s die nach LKW besteuert werden. Ich hätte auch lieber Glück gehabt. Aber wenn bei mir LKW im Schein stehen würde, dürfte ich wahrscheinlich auch nur 80 fahren, und bei mindestens 2 Stellen, wo ein LKW-Verbotsschild steht, ein langen Umweg fahren.
Da sind mir meine 8 Sitzplätze und die lange Ladefläche lieber als die 1000 EUR, die ich sparen würde. Okay, hört sich doof an :mrgreen: Ich hätte natürlich auch gerne die 1000 EUR zusätzlich :mrgreen: :mrgreen:

ABER, bei mir wäre es so, dass meine aktuelle Versicherung mein PKW nicht als LKW versichern würde. Das hieße, ich müsste mir eine Versicherung suchen. Ich habe aber im letzten Monat versucht eine neue Preiswärtere zu finden. Kannste vergessen. Alle anderen sind mehr als doppelt so teuer oder machen es gar nicht. Das würde heißen, ich würde die Steuerersparnis ja schon an der Versicherung wieder verlieren. Und es gab hier ja auch schon Dodge-Fahrer, bei denen es auch so ist, dass die LKW-Vers. teurer ist.

Aber das muss jeder selbst wissen
;)
 
Moin,

Du schreibst und formulierst das so, als wenn es ein Gesetz wäre (macht man ja gerne mal in Foren
:-D
)

Würdest Du mir bitte die Stelle nennen, in der das im Gesetz steht. Danke!!!
Dann bin ich nämlich ab sofort ruhig und schreibe nie wieder etwas zur Steuer. Ich höre auch sofort damit auf, meinem Finanzarschsbeamten auf den Sack zu gehen.
So ist der arme Kerl nämlich gezwungen, sich auf jeden Einwand meinerseits, eine neue, fadenscheinige Argumentation seinerseits auszudenken.

Wenn Dein Passus aber doch wirklich im Gesetz stünde, bräuchte er sich doch gar keine Mühe zu machen. Dann könnte er ja einfach den Gesetzestext kopieren und mir zusenden und schon wäre der Fall klar. Und nicht nur meiner. Für alle Sprinter, Anoraks, T5s und weiß der Geier was, gäbe es eine einheitliche Regelung. Datt wär doch viel zu einfach.

Gruß Tom

Moin :mrgreen:

"§2 KraftStG

§ 2 Begriffsbestimmungen, Mitwirkung der Verkehrsbehörden
(1) Unter den Begriff Fahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes fallen Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger.
(2) Die in diesem Gesetz verwendeten Begriffe des Verkehrsrechts richten sich, wenn nichts anderes bestimmt ist, nach den jeweils geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften. Bei Personenkraftwagen sind für die Beurteilung der Schadstoffemissionen und der Kohlendioxidemissionen, für die Beurteilung als schadstoffarm und für die Beurteilung anderer Besteuerungsgrundlagen technischer Art die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt. Die Zulassungsbehörden entscheiden auch über die Einstufung eines Fahrzeugs in Emissionsklassen.
(2a) Als Personenkraftwagen gelten auch:
1.
Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
, die der Klasse N(tief)1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU Nr. L 309 S. 37), entsprechen;
2.
Mehrzweckfahrzeuge, entsprechend Aufbauart AF, die nach Anhang II Abschnitt C Nr. 1 der Richtlinie 70/156/EWG nicht als Fahrzeuge der Klasse M(tief)1 gelten;
3.
Büro- und Konferenzmobile, entsprechend der Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern für die Erhebung von Daten nach der Fahrzeugregisterverordnung.
Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.
(2b) Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG, wenn sie auch zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind, die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnimmt und der Wohnteil eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweist.
(2c) Als andere Fahrzeuge gelten auch Kranken- und Leichenwagen nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.3 und 5.4 der Richtlinie 70/156/EWG.
(3) Ein Fahrzeug ist vorbehaltlich des Absatzes 4 ein inländisches Fahrzeug, wenn es unter die im Inland maßgebenden Vorschriften über das Zulassungsverfahren fällt.
(4) Ein Fahrzeug ist ein ausländisches Fahrzeug, wenn es im Zulassungsverfahren eines anderen Staates zugelassen ist.
(5) Eine widerrechtliche Benutzung im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen im Inland ohne die verkehrsrechtlich vorgeschriebene Zulassung benutzt wird. Eine Besteuerung wegen widerrechtlicher Benutzung entfällt, wenn das Halten des Fahrzeugs von der Steuer befreit sein würde oder die Besteuerung bereits nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 vorgenommen worden ist."
 
Is mir jetzt zu blöd.
Dilli Du hast ja nun mal nen PKW. Also versteh ich Dein Geschreibsel nich.
Dein sogenanntes Gesetz ist Nonsens und aus den Fingern gezogen.......Kannste im Keller lassen :roll:
Selbst existierende "Einstufungsregelungen" vom FA sind schwammig
Eigentlich kann man nur auf aktuelle Gerichtsurteile zurückgreifen (Da steht aber auch nix von Sitze)
https://openjur.de/u/615782.html

edit: letzter Beitrag (Dein Kellerfund) hat aber schon nen bissel Schimmel angesetzt
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Is mir jetzt zu blöd.
Dilli Du hast ja nun mal nen PKW. Also versteh ich Dein Geschreibsel nich.
Dein sogenanntes Gesetz ist Nonsens und aus den Fingern gezogen.......Kannste im Keller lassen :roll:
Selbst existierende "Einstufungsregelungen" vom FA sind schwammig
Eigentlich kann man nur auf aktuelle Gerichtsurteile zurückgreifen (Da steht aber auch nix von Sitze)
https://openjur.de/u/615782.html

edit: letzter Beitrag (Dein Kellerfund) hat aber schon nen bissel Schimmel angesetzt

Ich könnte aber ohne weiteres aus meinem ein LKW machen.

Okay, es ist etwas alt :lol:
Aber ich habs hier auch nur aus einem anderen Steuerfred hier kopiert.

Und nochmal ein großes ABER
Hast du dir dein eigenen Link mal richtig von oben bis unten durchgelesen
:?:

Damit erübrigt sich aber jetzt wirklich jede weitere Diskussion :mrgreen:
Da steht es nämlich.
Wer keine Lust zum lesen hat, soll weiter diskutieren.
 
Da steht es nämlich.

Es steht eindeutig im Gesetz, was ein LKW und was ein PKW ist.
> Mehr als 3 Sitzplätze = PKW
:!:

Kanns jetzt nich finden :roll:


"lassen den Schluß zu" heißt nix weiter als "ist möglich"
...nix ist eindeutig
mehrere Faktoren können ne Rolle spielen und nich nur Deine erwähnte Sitzplatzanzahl
 
Kanns jetzt nich finden :roll:


"lassen den Schluß zu" heißt nix weiter als "ist möglich"
...nix ist eindeutig
mehrere Faktoren können ne Rolle spielen und nich nur Deine erwähnte Sitzplatzanzahl

Das mit die 3 Sitzplätze habe ich doch schon korrigiert.
Im Prinzip heißt es aber (auch mit) das selbe.

Der RAM macht eben trotz, je nach Messung, geringfügig größerer Ladefläche doch den Eindruck eines PKW´s. Zumal die Nutzlast ja nun bei dem Eindruck, den der RAM macht, wirklich nicht groß ist. Und in dem Gerichtsurteil ging es noch zusätzlich um die 130km/h. Und hier brüsten sich die Leute, dass sie bei 180 ihre Reisegeschwindigkeit erreichen :mrgreen:
 
Guten Morgen,

In dem Fall könnt ihr ruhig meckern!! Mein Hirntoter Schwager in Spee hatte gestern abend mein Tablet in seinen klebrigen Wixgriffeln und hat nur Mist angestellt!!!
Bei Facebook Leute angestenkert, im Bmw Forum Leute angemacht und gerade rief er mich an und hats mir erzählt
:evil:



Ich weiss nich was sich der Spaten dabei gedacht hat :redhotevil:

Und noch nebenbei erwähnt bin ich in letzter Zeit ja eh kaum noch anwesend da ich ins Ausland gehe und im Januar auch noch mein Srt10 RC kommt :mrgreen:
Ach ja bevor es wieder heisst ich habe was editiert! Ich hab lediglich den letzten Abschnitt hin zugefügt
:-)

Jaja, die lieben Schwager in Spee immer :redhotevil: Hab auch so einen Idioten...

Wenn Du´s nicht geschrieben hat, dann nehme ich meine Anschuldigungen natürlich zurück
;)
Aber ich muss schon sagen, Dein Schwager hat 1:1 den Stil von EvoStroker imitiert.

Musste das Thema noch einmal hier kurz aufgreifen weil´s ich nicht so stehen lassen wollte.

Allen einen guten Rutsch, feier schön und -falls notwendig- eine gute Fahrt mit Euren Dicken!
8)
 
fa beamter meinte zu mir: steuerrecht hat nix mit verkehrsrecht zu tun.

also wirklich zwei paar unterschiedliche schuhe.
deutschland eben….
 
Geländefz. Pers. bef., PKW-Pick-up

Sowas gibts hier im Bereich Salzgitter nun auch, soll alle LKW Vorteile haben aber eben Sonntags keine Diskussionen auslösen im Falle von......
Hast du nähere Infos dazu?
 

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