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Sry das ihr solange auf meine Antwort warten musstet, aber ich habe immoment wenig zeit, den Artikel den ich in meinem letzten Beitrag angesprochen hatte, kann ich leider nicht mehr finden. Ich habe aber einen anderen gefunden, der ist leider nicht so ausführlich, könnte aber trotzdem nützlich sein. Musste leider nur ein vom Handy aufgenommenes Bild nehmen da mein Scanner ein Format benutzt welcher für das Forum leider nicht Funktioniert. Quelle ist: Top Agrar 2/2014
 

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Kannst Du das Bild noch einmal in scharf einstellen? Ich kann es zwar mit etwas Phantasie entziffern, aber zur Vorlage bei entsprechenden Amt kommt es besser wenn es scharf ist
;)
Aber höchst interessant, danke
:)
 
Hatten wir schon... einige haben auf Granit gebissen, andere wie z.B. BIG_G haben wohl davon profitiert.... der hat meinen alten gekauft und wurde dann vom Finanzamt mit LKW versteuert ist ein CrewCab...

Das mit der Übergangsregelung war mir aber neu... naja ich werde mal sehen wie es dann bei meinem nächsten ist....
 
Also auf wunsch kann ich jedem den Artikel in 100% Scharf via e-mail schicken kein problem nur ich kriege das scharfe Bild leider nicht eingestellt
:evil:
 
Bezogen wird sich in dem Artikel wohl auf den §2 KraftStG. welcher besagt, dass nun für die Einstufung in die Steuer die Angaben von den Zulassungsbehörden verbindlich sind.

Die Absätze 2a-c sind entfallen, welche z.B. die Formulierung

"§ 2 Abs. 2a Nr. 1 KraftStG Geländewagen und andere Fahrzeuge mit 3 - 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg (Klasse N1), die über einen Aufbau als Lkw (Aufbauart BA) oder als Van (Aufbauart BB) verfügen. Diese Autos gehören kraftfahrzeugsteuerrechtlich zur Fahrzeugart Personenkraftwagen, wenn sie vorrangig zur Beförderung von Personen ausgelegt und gebaut sind"

enthielten, wonach auch LKW ein PKW aus steuerrechtlicher Sicht sei.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Heute mit nem netten Zoll Beamten gesprochen....

Er sagte es so :

Pro angefangene 200 kilo kostet es bis 2000kg 11,25€

Dann ab 3000kg,12,02€...

alles was darüber geht 12,78€...

Also würde mein Wangen mit einem Gewicht von 3040kg folgendes kosten wenn er nach LKW Steuer abgerechnet
werden würde. Der Nette meinte aber solange die Ladefläche länger wie der innenraum ist ist es wohl ein LKW!

2000kg : 10mal 11,25 = 112,50€
1000kg: 5mal 12,02 = 60,10€
40kg: 1mal 12,78 = 12,78€
--------------
185,38 €

So würde sich mein Wagen dann hoffentlich rechnen!!!
 
Meinst du 12,02€ ab 2001kg und bis 3000kg und ab 3001kg dann 12,78€?!

Bist du sicher, dass man die kg so nach den Grenzen abrechnet und nicht 3040kg:200*12,78€= 194,26€ ?
 
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