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Ab einer Gesamtlänge von 5,80 m und einer Ladefläche, die mehr als 1/3 des Fahrzeuges ausmacht ist ein Zulassung bzw. Versteuerung als LKW möglich

Es wird echt immer geiler, was diese Finanzamtsmenschen so aus dem Hut zaubern. Dieses Argument hab ich bis jetzt noch nicht gelesen.
Im T5-Board haben wir aktuell auch grad nen komischen Fall. Der Bulli (langer Radstand, 9 Sitzer) ist als Mehrzweckfahrzeug zugelassen. Der Finanzamtsmensch sagte ihm, er solle die hintere Rücksitzbank ausbauen und dann bekommt er das Teil gewichtsversteuert. Gesagt, getan und er zahlt jetzt 172,- €
Er mußte noch nicht mal die Aufnahmepunkte der Sitze und der Sicherheitsgurt zerstören (zuschweißen).

Und vor allem, hat der Finanzamtsmensch doch jetzt selbst den Paragraphen 18 mißachtet, weil es ja nun zu Mindereinnahmen kommt.
 
Ist doch der Hammer was da so zusammen kommt !

Sage ja, ich bin echt gespannt was ich bekommen werde!

Werde es dann sofort hier Posten!
 
Au jee was ihr hier so alles durcheinander wirbelt... Verzollung hat erst mal noch nichts mit der KFZ-Steuer zu tun.... nahezu alle Rams die nach Deutschland kommen werden als PKW verzollt! Gott sei Dank! Und Thorsten... klar du hast recht... keiner beschwert sich darüber...

IM MOMENT haben die Finanzbeamten so viele Möglichkeiten, dass sie es sich noch raus suchen können, also die mit großer Kabine und LKW-Versteuerung freut euch und verhaltet euch ruhig, wir anderen warten mal bis in den Sommer rein, denn erst wenn es da eine laaange Übergangsfrist für ein neues System gibt, kann man mal sagen was dann übliche Praxis wird.... :roll:
 
Ab einer Gesamtlänge von 5,80 m und einer Ladefläche, die mehr als 1/3 des Fahrzeuges ausmacht ist ein Zulassung bzw. Versteuerung als LKW möglich >


steht das wo zum nachlesen ?

Leider Nein. Hat mir der "Spezi" vom Finanzamt am Telefon mit den Worten "da haben Sie aber Glück" gesagt.
 
Moin noch einmal in die Runde,
ich habe da was gefunden, was die Grundsätze deutlich beschreibt - die klare Lage steht ganz am Schluss
;-)


Nach § 2 Abs. 2a Nr. 1 KraftStG Geländewagen und andere Fahrzeuge mit 3 – 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg (Klasse N1), die über einen Aufbau als Lkw (Aufbauart BA) oder als Van (Aufbauart BB) verfügen. Diese Autos gehören kraftfahrzeugsteuerrechtlich zur Fahrzeugart Personenkraftwagen, wenn sie vorrangig zur Beförderung von Personen ausgelegt und gebaut sind. Hiervon geht der Gesetzgeber insbesondere dann aus, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs ist. Für diese Einordnung bezieht sich die Vorschrift ausdrücklich auf die Richtlinie 70/156/EWG des Rates. Hiernach sind Merkmale für Geländewagen insbesondere Allradantrieb und Sperrdifferenzial. Darüber hinaus muss ein solches Fahrzeug Mindeststandards in Bezug auf Steigfähigkeit, Überhangwinkel und Bodenfreiheit erfüllen. Sind die Bedingungen erfüllt, werden die verkehrsrechtlich als Fahrzeuge der Klasse N1 (s. o.) eingestuften Kfz innerhalb dieser Fahrzeugklasse mit dem Symbol "G" gekennzeichnet.

Die daneben in § 2 Abs. 2a Nr. 1 KraftStG genannte Kategorie "andere Fahrzeuge" beinhaltet Fahrzeuge mit oder ohne Kastenaufbau, die jedoch nicht die o. g. speziellen Voraussetzungen des Geländewagens erfüllen, verkehrsrechtlich gleichwohl zur Klasse N1 mit den Aufbauarten BA (Lkw) oder BB (Van, Lkw mit Kastenaufbau) der Richtlinie 70/156/EWG gehören. In Betracht kommen hier sog. Vans und insb. Pick-Up-Fahrzeuge. Im Ergebnis werden durch § 2 Abs. 2a Nr. 1 KraftStG ganz bestimmte Fahrzeuge der (Nutz-)Fahrzeugklasse N1 als Pkw i. S. d. KraftStG qualifiziert.

Zu den Pkw i. S. d. KraftStG gehören die Fahrzeuge, die verkehrsrechtlich als Pkw eingestuft sind. Darüber hinaus gelten für das KraftStG auch folgende Kraftfahrzeuge als Pkw, wenn sie vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind:

Geländewagen und Van,
Pick-Up-Fahrzeuge mit Doppelkabine,
Mehrzweckfahrzeuge wie Sport Utility Vehicles (SUV),
Großraumlimousinen und Kleinbusse,
Büro-...
 
wenn sie vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind:

Und wer legt das fest? Richtig - der Finanzarsch - je nach Tageslaune oder prinzpieller Abneigung gegen alles was größer als ein Elefantenrollschuh ist.

Mein Fahrzeug wird zu 98% mit einer Person und nem Haufen Gedönse gefahren - dient mir also vorrangig der Lastenbeförderung, weil garkeine Personen anwesend sind.
Das sieht der Finanzarsch aber ganz anders.
 
Ist schon ein wenig ärgerlich ... ich denke aber, das sollte man nicht "persönlich" sehen.

Die Sachbearbeiter/Innen mit denen wir in Kontakt treten können sind auch nur "Erfüllungsgehilfen" und machen halt ihren Job.

Hm ... ich muss noch messen ... kam ich noch nicht zu ... :lol:
 
Und wer legt das fest? Richtig - der Finanzarsch - je nach Tageslaune oder prinzpieller Abneigung gegen alles was größer als ein Elefantenrollschuh ist.

Mein Fahrzeug wird zu 98% mit einer Person und nem Haufen Gedönse gefahren - dient mir also vorrangig der Lastenbeförderung, weil garkeine Personen anwesend sind.
Das sieht der Finanzarsch aber ganz anders.

Wenn das so ist, dann hau dir deine Sitze hinten raus, verschweiß die Gurtaufnahmen und zack bekommst du LKW-Versteuerung....

Dass meiner nach PKW versteuert wird, juckt mich genau 0,5 Sekunden... Leute ihr fahrt ein 400 PS starkes Auto, das bis zu 3,5 Tonnen wiegt, da ist eine Steuer von 540 € absolut angebracht, sorry!
Was mich nervt, ist dass wenn ich schon PKW zahle, dann möchte ich auch alle Vorteile eines PKWs haben und überall als PKW eingestuft werden! Z.B. die ersten drei Jahre TÜV, nicht schon nach zwei....
 
Wenn das so ist, dann hau dir deine Sitze hinten raus, verschweiß die Gurtaufnahmen und zack bekommst du LKW-Versteuerung....

Dass meiner nach PKW versteuert wird, juckt mich genau 0,5 Sekunden... Leute ihr fahrt ein 400 PS starkes Auto, das bis zu 3,5 Tonnen wiegt, da ist eine Steuer von 540 € absolut angebracht, sorry!
Was mich nervt, ist dass wenn ich schon PKW zahle, dann möchte ich auch alle Vorteile eines PKWs haben und überall als PKW eingestuft werden! Z.B. die ersten drei Jahre TÜV, nicht schon nach zwei....

=D> Und nicht zu vergessen das alberne Sonntagsmithängerhickhack :redhotevil:
 
Und wer legt das fest? Richtig - der Finanzarsch - je nach Tageslaune oder prinzpieller Abneigung gegen alles was größer als ein Elefantenrollschuh ist.

Mein Fahrzeug wird zu 98% mit einer Person und nem Haufen Gedönse gefahren - dient mir also vorrangig der Lastenbeförderung, weil garkeine Personen anwesend sind.
Das sieht der Finanzarsch aber ganz anders.

Ja ist ja schön und gut , aber du könntest mehrere personen beförderen !!!
 
Ich könnte auch mehr Kinder haben. Bekomm ich deswegen auch mehr Kindergeld?

Oli, die Steuer an sich ist mir fast egal, obwohl man von der Differenz auch nett essen gehen könnte. Was mich stört ist die Ungleichheit, sogar innerhalb des gleichen Bezirkes. Und nein, ich will an einem fast neuen Autos keine Gurtaufnahme zerstören. Irgendwann soll das Auto ja auch mal einen anderen Besitzer bekommen.
@ Smuggler, ich nehm das nicht persönlich, eher sportlich
:-)
(ich kann ja nur gewinnen, verschlechtern geht nicht mehr). Wenn man sich allerdings die Briefe des Finanzarsches durchliest, ahnt man, wer nen persönlichen Brass gegen Amischleudern hat.
 
die FA Beamten haben nix gegen amis - die halten sich nur an ihre vorschriften
:P


und versuchen damit das bestmöglichste für den staat rauszuholen
:-)
kapitalismus eben
 
Es wurde hier und auch schon in anderen Threads viel zu diesem Thema geschrieben und jetzt geb ich auch nochmal meinen Senf dazu.

Prinzipiell ist es mir auch egal, dass ich 848€ für den RAM blechen muß, schließlich ist ja auch ein entsprechender Motor drin. Aber dass, wie hier auch schon mehrfach geschrieben, solch ein Willkür der einzelnen Beamter existiert, dass finde ich einfach nur zum Kotzen, um es mal auf den Punkt zu bringen.
Bei meinem FA ist es sogar so, dass es RAMs aus dem gleichen Baujahr mit unterschiedlicher Versteuerung gibt. 2 Beamte, die das anscheinend unterschiedlich sehen und ich bin wegen des Alphabets(also meinem Namen) eben beim falschen gelandet. Pech für mich und Glück für die anderen, denen ich das absolut gönne.
Und sollte das Ganze irgendwann mal vereinheitlicht werden, tun mir jetzt schon diejenigen leid, die zur Zeit LKW Steuer zahlen. Denn ich gehe nicht davon aus, dass der Staat etwas zugunsten des Bürgers auslegen wird und somit müssen dann alle PKW Steuer zahlen.

Aber wir reden ja hier leider nur über eine der Unschärfen in unserer Gesetzgebung, da göbe es noch viel mehr, worüber man sich aufregen könnte!
;)
 
Das ist ziemlich einfach... die die einen CrewCab als LKW versteuern sind Deppen die es nicht besser wissen! Nach derzeitigem Recht muss ein CrewCab als PKW versteuert werden... also sprecht nicht von Beamtenwillkür, sondern davon, dass es eben welche gibt die sich nicht so auskennen und gönnt doch dann das den Nutzern, schließlich ist das doch letztendlich schön...

Diejenigen die deutlich mehr als 650 € Steuern zahlen, müssen sich bei dem beschwehren der für EZ verantwortlich ist! Es gibt genügend Gutachten die eine günstigere Versteuerung erlauben...
 
Dann hoffe ich mal das der Beamte der meinen Fall bearbeitet keine Ahnung hat
:)


Geld hin oder her, 400 PS oder 4000PS, sparen möchte wohl jeder !
 
Nach derzeitigem Recht muss ein CrewCab als PKW versteuert werden...

Behaupten kann man viel, vor allem im INet, wo einem Keiner gegenüber steht. Das Ganze dann noch als Statement formuliert und schon hat man Recht???

Wo im Steuergesetz steht o.a. geschrieben? Dann schreib ich nie wieder an meinen Finanzbeamten.
 
Behaupten kann man viel, vor allem im INet, wo einem Keiner gegenüber steht. Das Ganze dann noch als Statement formuliert und schon hat man Recht???

Wo im Steuergesetz steht o.a. geschrieben? Dann schreib ich nie wieder an meinen Finanzbeamten.

Dann les halt mal die vielen Steuerthreads hier... da habe ich mehrfach den Text rein kopiert und zitiert... die Mühe mache ich mir jetzt nicht nochmal... :roll: :twisted:

Ich habe mich zudem ausführlich mit dem Finanzamt auseinander gesetzt... Hoffnung gab es Ende 2012 als der Gesetzestext neu gefasst wurde! Aber das ist hier alles schon in anderen Threads thematisiert ... wie schon gesagt!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wir können hier sowieso so viel reden wie wir wollen oder uns genauestens beim Beamten informieren. Letztendlich ist es wohl immer noch Glücksache. Ich werde euch berichten wenn mein Bescheid da ist!
 
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