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02. Apr. 2009
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Ganz fröhlich habe ich berichtet das ich jetzt endlich Dodge fahren kann. Nun der Hammer!!!! Finanzamt stuft meinen Quadcab als PKW ein (über 1000,- Euro) Steuer abgebucht. Obwohl der TÜV es vermessen hat und das Auto im Fahrzeugschein als LKW ausgewiesen ist. Ich hab dann telefoniert und jetzt muss ich zum ausmessen zu einem BEAMTEN der wahrscheinlich keine Ahnung hat. Wie wird es denn genau vermessen ??? Ladefläche ab Innen- oder Aussenkante ??? Fahrraum ab Gaspedal bis Rücksitzlehne oder bis hinter Rücksitzlehne. So wirklich hab ich nix im Internet finden können. Welche Ratschläge habt ihr denn ??? Vielen Dank

Moni
 
:popcorn:

Suchfunktion schon benutzt? Es ist egal wie du die Ladefläche misst oder was der TÜV eingetragen hat, ob du als PKW oder LKW versteuerst wirst hängt einzig und allein vom wohlwollen des Finanzbeamten ab! Traurig aber war!
 
Suchfunktion hab ich benutzt aber nicht genau gefunden wie man das genau vermisst. Das kann doch nicht sein , das das ein beamter nach seinem Ermessen bstimmen kann. Da muss es doch genaue Vorschriften geben ....

Moni
 
über 1000 EUR PKW-Steuern??? Beim Benziner??

Bei dem Regelsatz von 6.75 EUR pro 100ccm - hast Du also 15 Liter Hubraum? Oder hat Deiner keinen Katalysator?

Blumi
 
Es wurde mit 21,51 Euro pro 100cm berechnet. Ich werd erst mal Widerspruch einlegen. Aber wie vermisst das jetzt richtig ???

Moni
 
tzheoretisch muss die Ladefläche länger sein als der nutzbare Innenraum, damit der Zweck des Transports von Ladung überwiegt. Aber schau mal in dieser Rubrik hier weiter, dazu existieren schon eine Menge Freds, mit ganz verschiedenen Erfahrungen.
 
redfussel, schau doch mal in das Unterforum Kfz-Steuer, insbesondere die oberen Themen sind interessant für Dich.

Unklar ist mir trotzdem der hohe Steuersatz. Hat der Ram nicht EURO2, 3 oder 4? 21.xx EUR ist der Steuersatz für "EURO 0" - nicht schadstoffarm.
 
ich denke mal der hohe steuersatz resultiert aus monis theater mit dem abgasgutachten für die gasanlage. möglicherweise ist das gutachten nicht ok gewesen und die euro einstufung daher gecancelt ?
 
Also das Gutachten war ok, soweit ich weiß ... Da muss ich nochmal nachschauen, das kann ja im Leben nicht sein ...

Auf dem Finanzzettel steht Emmisonsklasse: 0424 S:93/59/III G:92/97/EWG entspricht 0651

Moni
 
Also ein HEMI würde 435.- Euro kosten, wenn als PKW versteuert! Grober Fehler, würde ich sagen!
Wegen der Vermesserei wende Dich an ThorstenD, der hat da den Druchblick.

Grundsätzlich wird vom Gaspedal bis zur Rückwand gemessen,
Ladefläche innen/innen. Beim Shortbed passt das grad noch so eben.
Hängt stark vom Wohlwollen des FA-Fuzzis ab, leider...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Moin,
das ma ne´Top Seite. Damit müsste redfussel doch was anfangen können.

Eins ist aber noch sehr wichtig!! Ein Beamter darf nicht willkürlich handeln!! Auch kein Finanzbeamter! D.h. nur weil einer meint oder das Gefühl hat ein PickUp wäre steuerlich eventl. als PKW zu sehen, muss er das auf einer entsprechenden Rechtsgrundlage tun! Diese muss auch beim Bescheid entsprechend dargelegt werden. Und man hat immer ein Widerspruchsrecht.
Allerdings ist dieses Recht dahingehend "vereinfacht " worden (weiß jetzt nur nicht für wen?), dass gegen einen Bescheid nun direkt geklagt werden muss (wenn ich mich irre, bitte schnell berichtigen!).
Desweiteren besteht in Deutschland immer noch die sog. Beweispflicht. D.h. nicht ich muss beweisen, dass ich das Fahrzeug nur zum Transport von Lasten auf der Ladefläche einsetze und nicht zum Personentransport, sondern es muss mir nachgewiesen werden. Der Beamte kann nicht einfach behaupten, dass die Ladefläche nicht ihrer Bestimmung nach genutzt wird.
 
Desweiteren besteht in Deutschland immer noch die sog. Beweispflicht. D.h. nicht ich muss beweisen, dass ich das Fahrzeug nur zum Transport von Lasten auf der Ladefläche einsetze und nicht zum Personentransport, sondern es muss mir nachgewiesen werden. Der Beamte kann nicht einfach behaupten, dass die Ladefläche nicht ihrer Bestimmung nach genutzt wird.

Schade das Du so garnicht auf dem Stand der Dinge bist. Der BFH hat vor langer Zeit bereits entschieden das die tatsächliche Nutzung des Fahrzeuges irrelevant für die Steuerberechnung ist. Ausschließlich die "objektive Beschaffenheit" des Fahrzeuges (und die wird durch den FA-Beamten festgestellt, und zwar nach einem NICHT eindeutigen Kriterien Kriterienkatalog (nicht mal der ist eindeutig)!!!) ist ausschlaggebend für die Einstufung ob nun nach Hubraum (PKW) oder nach Gewicht (andere Fahrzeuge) besteuert wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,
das liest sich aber aus dem Link von Worktruck aber anders. Und auch Richter müssen sich an die entsprechenden Gesetze halten.
 
NA ich werd mal wenn ich heim komme nochmal nachschauen in den Papieren. Was müsste den der Dodge für eine Euro-Norm haben ???
Euro2 oder Euro 3 ???

Moni
 
Hallo Moni, Hallo ThostenD,
also 1. Moni ich hoffe Du hast eine Rechtsschutzvers., dann nimm Dir einen Anwalt und klage!!!Sie mal im Forum unter "Lkw-Steuer aberkannt", wurde alles schon lang und breit diskutiert.
2. ThostenD, lies Dir die Seiten bei Pro allrad mal das Urteil und die Sammelklage durch. Es ist noch lange nichts entschieden, denn mein Verfahren läuft ja noch beim Bundesgerichtshof! Es gibt im deutschen Finanzrecht keine Deff. was ein Lkw oder ein Pkw ist. So mein Urteil in der 1.Instanz, wo ich vor dem Finanzgericht gewonnen habe!!! Daraufhin hat der Finanzhof ja Widerspruch eingelegt, und deshalb klagen wir ja noch. Alles andere ist Willkür!!
Grüße von Kerstin :? & Lutz
8)
 
Hallo Moni,
der Umrüster hat vermutlich ein EURO2 Gutachten erstellt, allerdings gilt das für den RAM als LKW.
Wird der dann nach der beim FA vorliegenden Liste umgeschlüsselt bekommt man einen PKW EURO 0 ohne bzw. mit ungeregeltem KAT.
Aus der 0651 für LKW wird die XY20.
Daraus kommt dann die für einen 5,x Liter Motor die Summe von 1XXX €
 
Ich muss da nochmal schauen --

Anscheinend wie ich das lese entspricht 0651 -- steht auf dem Steuerbecheid ....

Moni
 
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