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Nein, ist sie nicht.🤦
Aber auch, wenn du bei winterlichen Verhältnissen einen Unfall baust, reiben sich die Versicherer die Hände.
Stimmt, denn:

StVo §2:
Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.

Heißt im Umkehrschluß, sobald auf der Straße winterliche Verhältnisse herrschen, muss das Auto Winterreifen haben. Wer mit Sommerreifen unterwegs ist, muss den Wagen stehen lassen, sonst droht ein Bußgeld.

Dementsprechend ist ein TÜV Besuch auch im Winter mit Sommerreifen möglich.
Ja, ich hatte ja im Beispiel voraus gesetzt, dass 30 cm Schnee liegen und du auf eigener Achse zum TÜV fährst...:unsure: Liegt eventuell auch im Ermessen des Tüvvers.
 
Aber auch, wenn du bei winterlichen Verhältnissen einen Unfall baust, reiben sich die Versicherer die Hände.
Nein, auch das tuen sie nicht.🤨
Sobald das ganze beim Anwalt liegt, ändert sich nämlich "die Realität" komischer Weise schlagartig.😉

Dummerweise ist es mittlerweile so, das man nix mehr glauben kann.
Aussagen von Mitarbeitern sind dann nämlich schlagartig" dazu ist sie gar nicht berechtigt/geschult.
Solange aber nur jeder 10 Kunde das glaubt, schon haben die Versicherer gewonnen.😉

Merke: Als Geschädigter hast Du immer Anspruch auf juristischen Beistand. Auch bei absolut klarer Sachlage.
Diesen Beistand muß die Versicherung zahlen.
Leider ist es aktuell so, das man sich ernsthaft überlegen muß, den nicht in Anspruch zu nehmen.🤬
 
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