RAM 1500 PKW oder LKW/Kraftfahrzeug??

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Hallo, gestern bin ich mit meinem RAM1500 mit niederländischem Kennzeichen (Pkw, kein Lkw) mit einem Wohnwagen auf der Autobahn gefahren.
Ich bin ordentlich mit 100 km/h gefahren und habe Lkw überholt.
Ich wurde von der Polizei angehalten und bekam ein Bußgeld, weil ich nicht überholen durfte??
Ich fahre einen PKW, keinen LKW??
Die Polizei sagte, dass es sich bei dem RAM um ein Kraftfahrzeug handelte und das als LKW gilt, ist das richtig?

Vielen Dank im Voraus für die Erklärung!
 
Ein Ram ist in D als Pickup oder auch LKW bis 3,5t eingestuft, was in etwa das gleiche ist.
Mit Anhänger gilt er dann als richtiger LKW, somit gilt leider auch das LKW-Überholverbot.
 
Das kann man durchaus etwas anders sehen - der "Teufel liegt hier im Detail"...
Lest euch mal die Beschreibungen ganz genau durch, denn es gibt klar definierte Ausnahmen!

Entscheidend wird in meinen Augen sein, ob der RAM als PKW oder LKW angesehen wird...
Im Fahrzeugschein wird er ja i.d.R. als Geländefahrzeug zur Güterbeförderung bis 3,5t deklariert - das ist also zunächst einmal kein LKW.
...und PKW mit Anhänger sind von der Regelung nicht betroffen!

🤷‍♂️🤷‍♂️🤷‍♂️

Wäre also wohl eher etwas für einen Advokaten mit Spezialgebiet Verkehrsrecht...

Überholverbot_b.JPG

Überholverbot_c.JPG
 
Anhang anzeigen 118199

Geländewagen zur Güterbeförderung - Ja
Allerdings als Lastkraftwagen und nicht PKW

Tja - bei mir steht da Pick Up ;)

Entscheidend dürfte dennoch die Klassifizierung bis 3,5t sein...
Hat jemand den Bock aufgelastet - also über 3,5t - dann gestaltet sich das sicherlich anders!

Ich würde mich an der Stelle des Fred-Erstellers auf jeden Fall einmal rechtlich beraten lassen und das Ganze ggf. anfechten!
 
Wat denn nu, ich will Sonntag mit dem Wowa(2to) auffe Bahn. Darf ich jetzt überholen wenn der rote LKW am Schild ist oder gilt für mich nur das Schild mit dem Einser Golf mit Anhänger?
 
Mein RAM ist in den Niederlanden als PKW registriert, das stimmt also nicht, oder?
 
der Golf darf aber keine 2t ziehen, sonst müsste er so schwer sein das Du wieder über den 3,5t bist
 
Aber da ja als LKW besteuert, bin ich mir sicher, dass Pick-up = LKW. ;)

Ist ja schön, dass Du Dir da sicher bist, aber ich bin der Meinung, dass Du da einem Irrglauben unterliegst... 😝🤣

Überdenken wir doch einfach nochmal die Einstufung des RAM:
"Die verkehrsrechtliche Fahrzeugart von Fahrzeugen der Fahrzeugklassen N1 und N1G mit der Aufbauart BE ist Pick-up."
...und somit ist dies eine Ausnahmeregelung, die zwar die Besteuerung nach Gewicht begünstigt, aber dadurch wird der RAM noch lange nicht zum LKW.

Das oben aufgeführte Überholverbot bezieht sich aber ganz klar definiert auf KFZ etc. mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t - der RAM, sofern nicht aufgelastet, fällt dort also nicht drunter!
Und bevor jetzt wieder "ja aber da steht doch im Gespann bzw. einschließlich ihrer Anhänger" angesprochen wird...
Das ist ein Gesetzestext und da stehen oftmals unnötige Nebensätze mit dabei, die nicht mit Kommas o.ä. abgetrennt werden, eigentlich sinnlose Ergänzungen sind und nur für Verwirrungen sorgen!
Unterm Strich geht es nur um das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeug - ist das über 3,5t, dann gilt auch das Überholverbot mit dem roten LKW!
Der Zusatz "Befreit vom Verbot sind PKW aller Tonnagen - auch mit Anhänger" belegt das ja nochmals ganz klar.

Ich bleibe aber dabei:
Um es abschließend klären zu können, sollte man sich nochmals mit einem entsprechenden Advokaten besprechen!

...und da wissen wir ja aus Erfahrung, dass 2 durchaus 3-4 verschieden Meinungen/Interpretationen haben können 😝🤣

"Da steh' ich nun, ich armer Tor und bin so klug als wie zuvor!"
 
Mein RAM ist in den Niederlanden als PKW registriert, das stimmt also nicht, oder?

Keine Ahnung, warum das von allen überlesen wird ...
Bei Zulassung als PKW und Gewicht bis 3,5t müsstest du auch mit Anhänger auf der Autobahn im LKW-Überholverbot überholen dürfen, wie jeder Geländewagen mit Anhänger auch.
 
Ich bin mal mit VW Bus und Trailer aus ähnlichem Grund angehalten worden! Knackpunkt war der Hänger... durch den war die Geschwindigkeit ausschlaggebend! An der Stelle sollte sozusagen nicht der Verkehr aus gebremst werden durch Überholvorgänge...
 
Hallo, gestern bin ich mit meinem RAM1500 mit niederländischem Kennzeichen (Pkw, kein Lkw) mit einem Wohnwagen auf der Autobahn gefahren.
Ich bin ordentlich mit 100 km/h gefahren und habe Lkw überholt.
Ich wurde von der Polizei angehalten und bekam ein Bußgeld, weil ich nicht überholen durfte??
Ich fahre einen PKW, keinen LKW??
Die Polizei sagte, dass es sich bei dem RAM um ein Kraftfahrzeug handelte und das als LKW gilt, ist das richtig?

Vielen Dank im Voraus für die Erklärung!
In Holland gelten andere gewichtsgrensen als hier in Deutschland
 
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