Rückfarhts/Schlüssnebellicht

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Hi,
auf alle die Ahnung haben, wie es mit hier genante Artiekel klar kommen sollte.
Also.
Mein Auto hat ab dem Kauf keine von beide gehabt. Ich habe mir schon was gekauft und angebracht, sieht aber S.. aus .
Wollte selbe hinten in Stoßstange ausschneiden um die Lampen zu integrieren.
Frage:
Forne habe ich Nebelleuchte. Ich will ohne zusätzliche Umschalter (wenn ich Nebellicht einschalte) alles über Drehschalter kuppeln.
Hat jemand da solche Erfahrung?
MFG
Alex
 
ich verstehe kaum ein wort.

wenn es um eine nebelschlussleuchte gehen sollte - die muß eh extra verkabelt werden, ausserdem über relais, da sie nur einschaltbar sein darf wenn zumindestens standlicht an ist. gelb beleuchteten schalter nicht vergessen
 
war gerade ein Artikel bei uns in der Zeitung,

Nebelschlussleuchte ist nicht vorgeschrieben, es wird von der STVO nur beschrieben, wie sie einzusetzen ist!!!!!!
 
war gerade ein Artikel bei uns in der Zeitung,

Nebelschlussleuchte ist nicht vorgeschrieben, es wird von der STVO nur beschrieben, wie sie einzusetzen ist!!!!!!


das kann ich mir nicht vorstellen, weil es bei der umrüstung von us nach eu verlangt wird. ich mach doch nichts, was man nicht braucht.

PS: ich hab meine NSL abgeklemmt und einen zusätzlichen rückfahrstrahler draus gemacht :idea:
 
§53d Nebelschlußleuchten

(1) Die Nebelschlußleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht.

(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.
 
§ 53d Nebelschlußleuchten
(1) Die Nebelschlußleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht.
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.
(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt nicht mehr als 1.000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.
(4) Nebelschlußleuchten müssen so geschaltet sein, daß sie nur dann leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die Nebelschlußleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können. Sind die Nebelschlußleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlußleuchten nicht ausschalten.
(5) Eingeschaltete Nebelschlußleuchten müssen dem Fahrzeugführer durch eine Kontrolleuchte für gelbes Licht, die in seinem Blickfeld gut sichtbar angeordnet sein muß, angezeigt werden.
(6) In einem Zug brauchen nur die Nebelschlußleuchten am letzten Anhänger zu leuchten. Die Abschaltung der Nebelschlußleuchten am Zugfahrzeug oder am ersten Anhänger ist aber nur dann zulässig, wenn die jeweilige Ab- bzw. Wiedereinschaltung selbsttätig durch Aufstecken bzw. Abziehen des Steckers für die Anhängerbeleuchtung erfolgt.
 
bei uns haben die IDIOTEN in der zeitung geschrieben, das man NSL auch bei regen einschalten darf
:evil:
:evil:


steht aber genau im gesetz, NUR bei NEBEL
:!:
:!:


so wird das volk verblödet und ich muss mir den scheiss auf der strasse dann vom bürger anhören
:evil:


ein ähnliches beispiel aus dem fernsehen, "ohne durchsuchungsbeschluß dürfen sie nicht rein" !!
totaler quatsch, es gibt sehrwohl die möglichkeit, z.b. "gefahr im verzug" :idea:


ERGO: glaubt nicht alles, was er hört, liest oder seht!!!
 
NSL nur bei Nebel ist schon richtig - lt. Gesetz.
In der letzten Zeit sieht man vermehrt auf der BAB bei starkem Regen, dass der ein oder andere mit eingeschalteter NSL fährt - und die sind deutlich besser zu sehen, als das normale Schlusslicht - blenden tut es auch nicht, es sei denn es ist stock dunkel...
 
NSL nur bei Nebel ist schon richtig - lt. Gesetz.
In der letzten Zeit sieht man vermehrt auf der BAB bei starkem Regen, dass der ein oder andere mit eingeschalteter NSL fährt - und die sind deutlich besser zu sehen, als das normale Schlusslicht - blenden tut es auch nicht, es sei denn es ist stock dunkel...


in der letzten zeit :roll: :roll: seit jahrzehnten !! und ich finde, es blendet und die sicht hat meistens mehr wie 50 meter und an die 50 km/h hält sich auch keiner,

meine meinung, die NSL gehören verboten!!!!!!!!!!!!!!!!!!
 
Schön wäre es nur, wenn die dann nicht wegen eingeschalteter NSL bestraft würden, sondern wegen zu schnellen Fahren. Dann hätten wir endlich wieder alle runter von der Bahn, die mit eingeschalteter NSL rumfahren, obwohls nicht zulässig ist...
 
in der letzten zeit :roll: :roll: seit jahrzehnten !! und ich finde, es blendet und die sicht hat meistens mehr wie 50 meter und an die 50 km/h hält sich auch keiner.

So weiß ich aber wo ich den Feind treffen muß! :mrgreen: :mrgreen:
 
was leider nicht geht, aber schocken kann man die NSL-fahrer schon schön, wenn sie schneller als 50 km/h fahren.

bei der kontrolle: die nsl eingeschalten kostet 20.-€, die schenk ich ihnen, aber über 41 km/h zu schnell bedeutet 1 monat fahrverbot :twisted: :twisted: (teiweise bis zu 3 monaten und mehrere hundert teuro) :twisted:
die gesichter müsstet ihr dann sehen :twisted: :mrgreen:
 
NSL nur bei Nebel ist schon richtig - lt. Gesetz.
In der letzten Zeit sieht man vermehrt auf der BAB bei starkem Regen, dass der ein oder andere mit eingeschalteter NSL fährt - und die sind deutlich besser zu sehen, als das normale Schlusslicht - blenden tut es auch nicht, es sei denn es ist stock dunkel...


Ja, blinzeln mußte ich noch nicht. aber die Teile nerven wie sonst noch was und lenken den nachfolgenden Verkehr ab.
Bei dem vielen Nebel, den ich so tagtäglich erlebe, bin ich eher beim Hudson:

meine meinung, die NSL gehören verboten!!!!!!!!!!!!!!!!!!

und hier wäre ich gern mal dabei, um endlich mal was von Gerechtigkeit auf deutschen Strassen spüren...

was leider nicht geht, aber schocken kann man die NSL-fahrer schon schön, wenn sie schneller als 50 km/h fahren.

bei der kontrolle: die nsl eingeschalten kostet 20.-€, die schenk ich ihnen, aber über 41 km/h zu schnell bedeutet 1 monat fahrverbot :twisted: :twisted: (teiweise bis zu 3 monaten und mehrere hundert teuro) :twisted:
die gesichter müsstet ihr dann sehen :twisted: :mrgreen:
 
Diese Pillermann-Gesetze stammen aus einer Zeit, als Teelichter als Rückleuchten eingesetzt wurden. Totaler Quatsch bei dem heutigen Potential, was einem beim Standlicht rot entgegenleuchtet!!! Meine Meinung: NSL abschaffen! (Fahre sowieso schon immer ohne, weil sie sch.... aussieht)
 
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