Ich Beschäftige mich gerade mit Professionel Off-Road Reifen
Wie sieht die Rechtliche Lage da im Winter aus?
Weil viele ja mit MTs unterwegs sind
Ich finde dazu nicht viel Aktuelles
(1)
Für bestimmte Fahrzeuge (z.B. Mobilkrane, geländegängige Lkw) sind Specialreifen erforderlich, für die bislang keine entsprechende Genehmigung für Winterreifen nach der UN-Regelung Nr. 117 erteilt werden kann, da diese Reifen entweder auf Grund ihrer Eigenschaften (z.B. Größe, Bestimmung) nicht deren Anwendungsbereich der UN-Regelung 117 unterliegen oder da es auf Grund der Reifengröße (z.B. Reifen für schwere Mobilkrane) derzeit keine Testmöglichkeiten gibt. Dies betrifft im Wesentlichen Reifen mit der Kennzeichnung POR (professional Off-Road) und MPT (Multi Purpos Tire). Aus diesem Grund wurde für die betroffenen Fahrzeuge, für die keine entsprechenden Reifen mit der erforderlichen Alpine-Kennzeichnung verfügbar sind, bereits mit der Zweiundfünfzigsten Verordnung zur :Änderung Straßenverkehrsrechliche Vorschriften in „2 Absatz 3a Satz 2 Nummer 6 StVO“ eine entsprechende Ausnahme von der situativen Winterreifenpflicht formuliert.
(2)
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit dem Verkehrsblatt Nr. 21/2018 vom 15.11.2018 (S. 758, Nr.157) nunmehr klargestellt, dass unter „Spezialreifen“ Reifen zu verstehen sind, für die bislang keine entsprechende Genehmigung für Winterreifen nach UN-ECE-Regelung 117 erteilt werden konnten. Das betrifft Reifen für schwere Mobilkräne, Reifen mit der Kennzeichnung POR (Professional Off-Road) und mit der Kennzeichnung MPT (Multi Purpose Tire).
Spezialfahrzeuge, die mit diesen Reifen ausgestattet sind beziehungsweise betrieben werden, fallen nach jetziger Klarstellung durch das BMVI unter die Ausnahmeregelung der Zweiundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften des Paragraf 2 Absatz 3a Satz 1 Nummer 6 StVO, das heißt sie sind von der situativen Winterreifenpflicht ausgenommen.
(3) https://www.gtue.de/sixcms/media.php/771/gtue-informativ_winterreifen.pdf
Da die meisten von uns N1 haben,sollte die ausnahme dann ja nicht zählen, oder hab ich da in dem wirrwarr was falsch verstanden?
Kennt sich da einer mit aus, der seine weißheit nicht von google oder hörensagen hat?
Mein Tüver ist gerade Beschäftigt, aber es Brennt mir auf der Haut, da mal klarheit zu haben
Wie sieht die Rechtliche Lage da im Winter aus?
Weil viele ja mit MTs unterwegs sind
Ich finde dazu nicht viel Aktuelles
(1)
In Deutschland sind POR-Reifen von den 3PMSF-Anforderungen, die in der UN-Regelung Nr. 117 festgelegt sind, ausgenommen.
Die Deutsche Winterreifengesetzgebung StV22/7341.1/40-00 Nr. 157 Erläuterungen zu technischen Anforderungen an Winterreifen für Spezialfahrzeuge, erklärte in den Erläuterungen zu den technischen Anforderungen an Winterreifen für Spezialfahrzeuge, dass POR-Reifen von den 3PMSF-Anforderungen ausgenommen sind. Darin wird Folgendes erwähnt:Für bestimmte Fahrzeuge (z.B. Mobilkrane, geländegängige Lkw) sind Specialreifen erforderlich, für die bislang keine entsprechende Genehmigung für Winterreifen nach der UN-Regelung Nr. 117 erteilt werden kann, da diese Reifen entweder auf Grund ihrer Eigenschaften (z.B. Größe, Bestimmung) nicht deren Anwendungsbereich der UN-Regelung 117 unterliegen oder da es auf Grund der Reifengröße (z.B. Reifen für schwere Mobilkrane) derzeit keine Testmöglichkeiten gibt. Dies betrifft im Wesentlichen Reifen mit der Kennzeichnung POR (professional Off-Road) und MPT (Multi Purpos Tire). Aus diesem Grund wurde für die betroffenen Fahrzeuge, für die keine entsprechenden Reifen mit der erforderlichen Alpine-Kennzeichnung verfügbar sind, bereits mit der Zweiundfünfzigsten Verordnung zur :Änderung Straßenverkehrsrechliche Vorschriften in „2 Absatz 3a Satz 2 Nummer 6 StVO“ eine entsprechende Ausnahme von der situativen Winterreifenpflicht formuliert.
(2)
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit dem Verkehrsblatt Nr. 21/2018 vom 15.11.2018 (S. 758, Nr.157) nunmehr klargestellt, dass unter „Spezialreifen“ Reifen zu verstehen sind, für die bislang keine entsprechende Genehmigung für Winterreifen nach UN-ECE-Regelung 117 erteilt werden konnten. Das betrifft Reifen für schwere Mobilkräne, Reifen mit der Kennzeichnung POR (Professional Off-Road) und mit der Kennzeichnung MPT (Multi Purpose Tire).
Spezialfahrzeuge, die mit diesen Reifen ausgestattet sind beziehungsweise betrieben werden, fallen nach jetziger Klarstellung durch das BMVI unter die Ausnahmeregelung der Zweiundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften des Paragraf 2 Absatz 3a Satz 1 Nummer 6 StVO, das heißt sie sind von der situativen Winterreifenpflicht ausgenommen.
(3) https://www.gtue.de/sixcms/media.php/771/gtue-informativ_winterreifen.pdf
Da die meisten von uns N1 haben,sollte die ausnahme dann ja nicht zählen, oder hab ich da in dem wirrwarr was falsch verstanden?
Kennt sich da einer mit aus, der seine weißheit nicht von google oder hörensagen hat?
Mein Tüver ist gerade Beschäftigt, aber es Brennt mir auf der Haut, da mal klarheit zu haben