P.O.R Reifen Rechtliches im Winter

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papakalli

QuadCab
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Ich Beschäftige mich gerade mit Professionel Off-Road Reifen
Wie sieht die Rechtliche Lage da im Winter aus?
Weil viele ja mit MTs unterwegs sind

Ich finde dazu nicht viel Aktuelles

(1)

In Deutschland sind POR-Reifen von den 3PMSF-Anforderungen, die in der UN-Regelung Nr. 117 festgelegt sind, ausgenommen.​

Die Deutsche Winterreifengesetzgebung StV22/7341.1/40-00 Nr. 157 Erläuterungen zu technischen Anforderungen an Winterreifen für Spezialfahrzeuge, erklärte in den Erläuterungen zu den technischen Anforderungen an Winterreifen für Spezialfahrzeuge, dass POR-Reifen von den 3PMSF-Anforderungen ausgenommen sind. Darin wird Folgendes erwähnt:
Für bestimmte Fahrzeuge (z.B. Mobilkrane, geländegängige Lkw) sind Specialreifen erforderlich, für die bislang keine entsprechende Genehmigung für Winterreifen nach der UN-Regelung Nr. 117 erteilt werden kann, da diese Reifen entweder auf Grund ihrer Eigenschaften (z.B. Größe, Bestimmung) nicht deren Anwendungsbereich der UN-Regelung 117 unterliegen oder da es auf Grund der Reifengröße (z.B. Reifen für schwere Mobilkrane) derzeit keine Testmöglichkeiten gibt. Dies betrifft im Wesentlichen Reifen mit der Kennzeichnung POR (professional Off-Road) und MPT (Multi Purpos Tire). Aus diesem Grund wurde für die betroffenen Fahrzeuge, für die keine entsprechenden Reifen mit der erforderlichen Alpine-Kennzeichnung verfügbar sind, bereits mit der Zweiundfünfzigsten Verordnung zur :Änderung Straßenverkehrsrechliche Vorschriften in „2 Absatz 3a Satz 2 Nummer 6 StVO“ eine entsprechende Ausnahme von der situativen Winterreifenpflicht formuliert.

(2)

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit dem Verkehrsblatt Nr. 21/2018 vom 15.11.2018 (S. 758, Nr.157) nunmehr klargestellt, dass unter „Spezialreifen“ Reifen zu verstehen sind, für die bislang keine entsprechende Genehmigung für Winterreifen nach UN-ECE-Regelung 117 erteilt werden konnten. Das betrifft Reifen für schwere Mobilkräne, Reifen mit der Kennzeichnung POR (Professional Off-Road) und mit der Kennzeichnung MPT (Multi Purpose Tire).

Spezialfahrzeuge, die mit diesen Reifen ausgestattet sind beziehungsweise betrieben werden, fallen nach jetziger Klarstellung durch das BMVI unter die Ausnahmeregelung der Zweiundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften des Paragraf 2 Absatz 3a Satz 1 Nummer 6 StVO, das heißt sie sind von der situativen Winterreifenpflicht ausgenommen.

(3) https://www.gtue.de/sixcms/media.php/771/gtue-informativ_winterreifen.pdf

Da die meisten von uns N1 haben,sollte die ausnahme dann ja nicht zählen, oder hab ich da in dem wirrwarr was falsch verstanden?
Kennt sich da einer mit aus, der seine weißheit nicht von google oder hörensagen hat?
Mein Tüver ist gerade Beschäftigt, aber es Brennt mir auf der Haut, da mal klarheit zu haben
 
Liest sich für mich so, dass die POR- bzw MPT-Kennzeichnung auf dem Reifen drauf sein muss. Dann entfällt die situative Winterreifen-Pflicht.
Aber eben nur dann, wenn es ein Spezialfahrzeug ist (und weitere Bedingungen)
 
Aber eben nur dann, wenn es ein Spezialfahrzeug ist (und weitere Bedingungen)
und wenn für das "Spezialfahrzeug" keine Reifen mit 3PMS-Kennung existieren. Was für den RAM ja eindeutig nicht zutrifft.
 
Unter Ziffer eins ist das eigentlich am Ende direkt gut beschrieben:

[...]Aus diesem Grund wurde für die betroffenen Fahrzeuge, für die keine entsprechenden Reifen mit der erforderlichen Alpine-Kennzeichnung verfügbar sind,[..]

Damit sind alle Fahrzeuge, für die entsprechende Reifen mit Alpine-Kennzeichnung existieren raus. Für unsere Fahrzeuge gibt es den klassischen "Winterreifen", also ist diese Ausnahmeregelung für unsere Kfz hinfällig.
 
Wie sieht es damit aus?
https://reifenpresse.de/2020/01/14/...lockensymbol-bei-winterreifenpflicht-erlaubt/
Hab ich von einem der sehr eng mit Radar zusammen Arbeitet.
Der meinte,das es ausnahmen gibt.
Mein Tüver konntemit dem Begriff POR nicht wirklich was anfangen,der hat andauernt von M+S geredet.

Die Comforser die ich mir jetzt ordern will,haben beides..POR und 3pmsf und somit wäre eins von beiden Symbolen nicht erlaubt...Wir wissen alle welches
:D


Wollte damit mal klarheit schaffen, weil es dann mit dem reinen POR Reifen eine größere auswahl Legaler Reifen im Winter öffnen würde

Mal sehen wo es Endet,werde mal weiter rum fragen bei den üblichen Verdächtigen (Versicherungen,Polizei,Tüv Zentrale usw)
 
Wie sieht es damit aus?
https://reifenpresse.de/2020/01/14/...lockensymbol-bei-winterreifenpflicht-erlaubt/
Hab ich von einem der sehr eng mit Radar zusammen Arbeitet.
Der meinte,das es ausnahmen gibt.
Mein Tüver konntemit dem Begriff POR nicht wirklich was anfangen,der hat andauernt von M+S geredet.

Die Comforser die ich mir jetzt ordern will,haben beides..POR und 3pmsf und somit wäre eins von beiden Symbolen nicht erlaubt...Wir wissen alle welches
:D


Wollte damit mal klarheit schaffen, weil es dann mit dem reinen POR Reifen eine größere auswahl Legaler Reifen im Winter öffnen würde

Mal sehen wo es Endet,werde mal weiter rum fragen bei den üblichen Verdächtigen (Versicherungen,Polizei,Tüv Zentrale usw)
Ich bleibe bei meiner Einschätzug auf Basis der von dir im ersten Beitrag genannten Rahmenbedingungen. Die sagt rechteindeutig:
WENN es für dein Kfz nichts anderes als POR gibt, dann reichen die auch im Winter. Wenn es andere gibt, dann reicht das nicht.

Ich vermute, dass diese Ausnahme an der recht niedrigen Geschwindigkeit und des Anwendungsbereichs festgemacht wird. Bspw. sind Bagger nie wirklich viel auf eigener Achse unterwegs und idR bei 25 oder so begrenzt. Land- und Forstwirtschaft fährt idR wenig auf der Straße und dann auch max. 50. Dafür meist im weichen Waldboden, auf Feldern oder entsprechenden unbefestigten Wegen, bei denen mit dem POR-Profil beiom Bremsen mehr Grip aufgebaut werden kann, als mit jedem normalen Winter-/Straßenreifen.

Dennoch interessiert auch mich eine Stellungnahme oder Info von offizieller Seite. Die beste Chance wäre vermutlich Versicherung oder Polizei. Wenn ich dran denke, frage ich mal meinen TÜVer bei der nächsten Einzelabnahme
:D
 
Ich bleibe da auf jeden fall dran...Wäre für uns alle was gutes wenn wir die Wirklich auch im Winter bewegen dürften
 
Fahre seit 12Jahren unfallfrei MTs im Winter. Wenn es MTs mit 3Berge gibt ist doch gut. Wobei MT und MT natürlich nicht gleich sind was die Nasshaftung angeht.
 
Fahre seit 12Jahren unfallfrei MTs im Winter. Wenn es MTs mit 3Berge gibt ist doch gut. Wobei MT und MT natürlich nicht gleich sind was die Nasshaftung angeht.
Das Stimmt.
Ich hatte damals die Cooper Disvoverer STT auf meinem Jeep, der Reifen war Mega im Schnee / Eis und bei Nässe.
 
Soooo.
Leider Nicht viel Neues momentan...
Jedenfalls der Tüv Nord kann mit diesem Reifen so nichts anfangen, verweisen immer auf die Daten des Fahrzeugs.

Einzig, eine richtige aussage kam von der Polizei NRW Direktion Verkehr DirV FüSt-13.05.01 von einem PHK.

Sehr geehrter Herr

hinsichtlich der zugelassenen Bereifung bei den in der StVO beschriebenen winterlichen Witterungsbedingungen ist die Rechtslage sehr eindeutig.

So müssen nach dem 31.12.2017 hergestellte Reifen das sogenannte Alpine-Symbol tragen, damit sie die Voraussetzungen für Winterreifen erfüllen.

Sollten die von Ihnen beschriebenen P.O.R.-Reifen dieses Symbol nicht tragen, ist eine StVO-konforme Verwendung bei winterlichen Witterungsbedingungen nicht möglich.

Zu dem Alpine-Symbol nachfolgender Link zum Verständnis:

https://www.bussgeldkatalog.org/winterreifenpflicht/
!

Zudem hab ich nach etwaiger Suchen mal einen Ersten richtig erklärten Text gefunden.

Sind LKW und Busse nur insofern von der Winterreifenpflicht betroffen, dass eine entsprechende Bereifung nur an den Antriebsachsen vorgeschrieben ist, so sind Nutzfahrzeuge aus dem Bereich der Landwirtschaft völlig von der Vorschrift ausgeschlossen. Der Gesetzgeber bedenkt dabei Folgendes:
Fahrzeuge dieser Art weisen zwar für gewöhnlich keine Winterbereifung auf, die vorhandenen Reifen besitzen jedoch einen so grobstolligen Reifenaufbau (auch im Hinblick auf das Profil), dass sie als geeignet für winterlichen Betrieb angesehen werden. Jedoch muss hier unterschieden werden: Dieses besondere Privileg wird nicht auf Geländewagen oder Quads mit grobstolligen Sommerreifen übertragen.

Mal sehen ob ich mehr finde oder dieses wirklich schon abgestempelt ist.
 
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