Neues (und letztes) von der Steuerfront,leider nichts gutes!

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Hallo

Wurde alles vom Fi Amt genehmigt der Dodge läuft ganz legal als LKW mußte nur eine Bestätigung Von der Versicherung bringen.

p.s wir haben mehrere LKW`s angemeldet

mfg Tilo
 
Nachlesen ?
Bundesfinanzhof.......interne Erlassung....Gutdünken.....Schätzerei.....Pi-mal-Daumen.
Ein Kriterium eines FA-Sesselpupsers: "Ledersitze" (aha PKW ! ......... als wenn es einen Astros nicht mit Ledersitzen gäbe.....)
6 Sitze = "PKW"
...und wenn 6 Leute drinsitzen ist kein Freigewicht mehr für Lasten, also: "PKW"........ etcetcetcetc

Weitere illustre Beispiele aus dem Märchen- und Fabelreich können einige Leidensgenossen sicher noch berichten...oooooooder s. Suchfunktion.........
;)


Und noch was: auch wie gemessen werden soll, steht in keinem Gesetzestext. Jeder FA-Pupser kann das machen wie er will, mit Radkasten oder ohne, mit Fahrersitz oder ohne.......


ich reg mich schon wieder auf.....
 
Offensichtlich gibt es noch Leute die sich weiter engagieren möchten (oder halt jetzt damit beginnen). Ich finde das gut!
Das heißt aber auch sich mit der Materie Steuerrecht, Verkehrsrecht und dem "historischen Willen" des Gesetzgebers auf´s intensivste zu befassen und das nicht nur auszugsweise sondern in der Gesamtheit. Das Thema beginnt schon weit vor dem 1.5.2005 als die 2,8t Grenze eliminiert wurde.
Ich bin bestimmt kein Pessimist aber wenn schon ein renomierter Fachanwalt für KFZ-Steuerrecht, der ganz nebenbei bemerkt der jenige welcher war der die Gewichtsbesteuerung für Fahrzeuge über 2,8t zGG seinerzeit vor Gericht erstritten hat, der Meinung ist das ein weiteres Vorgehen nicht nur unnütz sondern gar vergebens ist; dann bin auch ich bereit dies zu akzeptieren. Das die ganze Nummer ne Höllensauerei ist, darüber brauchen wir uns nicht zu unterhalten, das ist Fakt!
 
Also, ich würde wie folgt vorgehen:

Ich würde mal ein paar VW-Doka anhalten und den Halter fragen, wie er besteuert wird.
Wird die Überzahl als LKW besteuert, würde ich mich an den Finanzbeamten wenden und Ihm klarmachen, dass es sich bei einem Ram um einen LKW handelt. (Siehe dazu meinen vorherigen Beitrag.) Man kann Ihn ja auch darauf aufmerksam machen, dass er die Steuer für den Bund einnimmt und nicht für das Land. Also nicht für seinen Dienstherren! (vor allem nicht für sich selbst.)
Wenn er nicht einsichtig wird, würde ich Ihm ein paar Kennzeichen von den VW-Doka mitteilen und wie diese Besteuert werden und warum hier nicht gleich behandelt wird. Ich würde immer Freundlich und Zuvorkommend bleiben. Denn so wie man in den Wald rein schreit, hallt es zurück! Evtl. auch auf Artikel 3 des Grundgesetzes hinweisen:
Nur weil ich mir einen US-PickUp holen kann bin ich „gleich“ mit eine VW-Doka-fahrer!
Evtl. auch seinen Dienstvorgesetzten hinzu bitten (Sachgebietsleiter), und dann alles von Vorne predigen. Gern für die Damen oder Herren nochmals wiederholen. Mal sehen ob die Herren od. Damen sich dann nicht einig sind. Aber wie gesagt, immer freundlich. Als letztes Druckmittel würde ich die Dienstaufsichtsbeschwerde nach Berlin ins Auge fassen. Ich habe hier bereits Kontakt mir den entsprechenden Herren in Berlin aufgenommen.

Falls gewünscht, kann derjenige, welcher PKW-Besteuert wird mit mir Kontakt aufnehmen. Da es sich hier um eine Vertrauensfrage handelt, sollte ein treffen möglich sein, also auch hier aus der Gegend von Stuttgart sein.

Was bezahlt man eigentlich an Steuer für einen 5,7l als PKW? Nach Hubraum bzw. nach Abgasbesteuerung?
 
ach ja.......den Zahn kann ich Dir auch ziehen:
bei VW-Dokas steht unter Ziffer 2.2. einen Ziffernkombination ungleich 00000, d.h. dieses Fahrzeug ist bauartbedingt als "LKW" konzipiert. Beim unseren Importautos steht dort eben eine 00000 und sind damit Freiwild für jede Beurteilung und Eingruppierung beim FA.......... :shock:

Ber geh doch ruhig mal zum Dienstvorgesetzten....
;)

ich will dir den Mut ja nicht nehmen, aber........wir haben schon eingies durchgekaut !
 
Hallo,

ich hatte gerade ein längers Telefonat mit einem Menschen von Finazamt des Kreises Coesfeld ( COE).
Klar... es ging um den Steuerbescheid zu meinen Quad Cab Bj. 2003.
Ich soll jetzt 353,- Euronen Steuer zahlen obwohl dieser als LKW zugelassen ist.
Die Erklärung der Steuermeschen hat mich verwundert.
:evil:

Man erklärte mir, das schon das reine Erscheinungsbild dieses QuadCabs auf einen PKW schließen lässt. :lol:
Zusätzlich sprach man von einem gemessenen Maß der Fahrgastzelle ,von der Spitze des Gaspedals waagerecht gemessen bis zur Rückwand der Fahrgastzelle
und die gemessene Länge der Ladefläche. Da in der Ladefläche die Radkästen zu sehen sind, werden diese Flächen von der effektiven Nutzfläche abgerechnet.
Anders wäre das zB. beim VW T4 Doppelkabine oder auch beim Unimog Doppelkabine , diese haben eine aufliegende Ladefäche, ohne diese Radmulden und werden somit als LKW eingestuft.
Gerne könnte ich Einspruch einlegen und klagen, aber es hätte noch keinen Fall gegeben, den das Finanzamt verloren hätte.

So....jetzt bin ich am Ende.
Wer hat noch einen Tip für mich, um meine Stimmung zu verbessern?
 
keinen Tip...bezahlen............
(man kriegt ja das Kotzen, wenn man wieder von "Länge" hört: die Fläche muß berechnet werden. Klar ist das hinterpfotzig mit den Radkästen, auch nix neues.
Aber jetzt retten wir erstmal Griechenland und dann die Hoteliers........
:evil:
 
oder kipp ihm 2 qm sand auf den hof
frag mal ob er das mit seinem pkw kann?
 
..da bin ich schon mal ganz gespannt auf den bescheid von meinem FA. schließlich arbeiten die ja schon über 1 jahr an meinem Einspruch.den neuen bescheid haben sie noch gar nicht geschickt.........

zum besseren verständnis: 1 bescheid lkw, dann änderungsbescheid bekommen und dagegen einspruch eingelegt.
abgebucht wurde selbstverständlich incl. änderung......
:evil:
 
oder kipp ihm 2 qm sand auf den hof
frag mal ob er das mit seinem pkw kann?

ach Leuts, langsam müßte es doch der Letze begriffen haben, daß hier andere Spielregeln gelten........... :roll:
 
..da bin ich schon mal ganz gespannt auf den bescheid von meinem FA. schließlich arbeiten die ja schon über 1 jahr an meinem Einspruch.den neuen bescheid haben sie noch gar nicht geschickt.........

zum besseren verständnis: 1 bescheid lkw, dann änderungsbescheid bekommen und dagegen einspruch eingelegt.
abgebucht wurde selbstverständlich incl. änderung......
:evil:


Den Bescheid gibts nur einmal, nicht so wie Früher, wo jedes Jahr einer kam. Ich hab auch immer auf einen Bescheid gewartet und dann mal angerufen. Bei Abbuchung, gibts den nur einmal.
 
Den Bescheid gibts nur einmal, nicht so wie Früher, wo jedes Jahr einer kam. Ich hab auch immer auf einen Bescheid gewartet und dann mal angerufen. Bei Abbuchung, gibts den nur einmal.

Auch "früher" gab es nur einen Steuer-Bescheid (man achte auf die Feinheiten!). Was damals einmal im Jahr kam war die Zahlungsaufforderung aber KEIN neuer Steuerbescheid.
 
oder kipp ihm 2 qm sand auf den hof
frag mal ob er das mit seinem pkw kann?


Das hat ein Bauer hier in Wuppertal mal gemacht,
weil's da steuertechnisch was auszuhandeln gab, ich weiss nicht genau was.

Jedenfalls durfte er danach die Entsorgung und Reinigung des "öffentlichen Eigentums"
sowie eine saftige Strafe wegen "unerlaubter Lagerung von Baumaterial" berappen.

Deutschland eben... :shock:
 
Wir sind zwischenzeitig vom FA unter Hinweis auf die aktuelle Rechtsprechung befragt worden, ob wir den Einspruch aufrecht halten. Wir haben geantwortet, dass wir das nicht tun. Gezahlt hatten wir den höherern Betrag sowieso schon.
Hier in NRW kommste eben nicht weiter. Fakt.
 
Wir sind zwischenzeitig vom FA unter Hinweis auf die aktuelle Rechtsprechung befragt worden, ob wir den Einspruch aufrecht halten. Wir haben geantwortet, dass wir das nicht tun. Gezahlt hatten wir den höherern Betrag sowieso schon.
Hier in NRW kommste eben nicht weiter. Fakt.

Hatten die mir auch geschikt, von meinem Mazda von vor 3 Jahren :redhotevil: habe ich auch nicht zurückgezogen, da damals das Fahrzeug u.A. nicht mal vermessen wurde! Bin mal gespannt wies weiter geht....
 
Hab mir die ganze Story jetz durchgelesen und will weg aus diesem Land!!!

Es gibt nur ein einzig gutes in Deutschland= Autobahnvollgas( und das auch nur noch selten!!)

Den Rest dieses Landes kannste getrost in die Tonne kippen!!!

Gruß Daniel
 
so, nun will ich aber auch...hab grad meinen bescheid bekommen:)

erstmal hallo und guten tag, ich bin der benno und fahre jetzt grad mal wieder dodge. diesemal 2002 ram 1500.
diesemal weil ich so alle halbe jahr mal meine autos wechsel, meist aus langerweile.....darum sind mir die probleme mit der lkw zulassung auch seeeeeeeehr vertraut!

aber ich finde das neue urteil garnicht so schlecht, jetzt gibt es endlich mal eine verbindlich aussage (wo ich jetzt die grauzonen testen werde, aber dazu gleich mehr!)
bisher hat mich vor allem gestört das jedes fa macht was es will, nun scheint es ja eine einheitlich aussage zu geben. ich habe da mit meinem zuständigen beamten schon die lustigesten dialoge geführt.
hier mal ein paar kurze auszüge:
t3 doka kein lkw, rückbank raus reicht nicht, gurtpunkte mit schraube verschweisen. auch dass ich oben einen massiven deckel drauf hatte war egal, denn auszubauen hätte am ende drei mal länger gedauert als die schlußendlich angepunkteten 8er schrauben aus den 10er löchern wieder "rauszunehmen"....aber damit war er dann glücklich!
t4 doka lkw, weil ladefläche breiter wie kabine
ein g-modell oder landy hingegen kann duchaus ein lkw sein, wenn hinten z.b. klappbare notsitze oder sitzreien sind die zur seite weg gehen....dann bräuchte man auch kein scheiben zuschweisen....
das sind nur die aktuellen sachen und aussagen.
das ich vor wenigen jahren einen w200 um 1 kg hab auflasten lassen weil ich sonst keine kombizulassung bekommen hätte weil doka, ist ja eh geschichte....von dummen gelaber wie:" wer sich so ein auto leisten könne kann ja auch mehr steuern zahlen fang ich garnicht erst an...die hubraumbesteuerung ist eh der größe murks und ich hoffe immer noch, dass es ENDLICH das wechselkennzeichen gibt. dann würde ich meinen dicken nämlich auch gern stehen lassen und die umwelt schonen wenn ich allein ohne ladung von a nach b müste....

...nun aber zu meinem quadcab.

gemessen wird ja von pedal bis hinter die rückbank......nun, ich habe elektrische verstellbare pedale, dass macht mal locker 15cm aus! die werden also schon mal bis hinten gefahren und dann kommt sicherheitshalber noch die sicherung von den dingern raus, nicht das da einer auf dumme gedanken kommt und am hebel rumfummelt.

was ist jetzt mit der rückbank? die ist klappbar....als eigentlich wie ein notsitz zu behandeln, zumindest kann ich meinen laderaum deutlich erweitern wenn ich das ding hoch mache....dann wäre es nämlich wieder ein lkw nach den neuen hausgemachten gesetzen, oder?

und nun noch der jocker, der hier ja schon angesprochen wurde:
Dann leg doch einfach ein Platte auf die Radkästen! Wo steht denn geschrieben wie hoch die Bordwand sein muß?????!!!!!!!!!!!!!

genau das werde ich auch machen wenn nix anderes hilft. dann bau ich da einen doppelten boden rein, wollte eh etwas in der art machen um eine große schublade unterzubringen um werkzeug zu transportieren (ich nutze mein auto nämlich auch als LKW!!). dann können die keine radkästen mehr abziehen und alles ist gut, nicht war!?

ich werde berichten....nächste woche gehts hin!

benno
 
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