SO, ich habe nun das Urteil gefunden:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20090831_1bvr322708.html
Ist euch aufgefallen, dass es hier um einen "Toyota J7 Land Cruiser" geht! Das Fahrzeug ist mit Sicherheit kein LKW Offener Kasten! Geht gar nicht. Auch hat die Dame ihr Auto auf- und dann wieder abgelastet. Das ganze bezieht sich hier auf die Steuer für ein Kombinationskraftfahrzeug (ab einem Zulässigen GG von mehr als 2,8t). Die werden in der Richtlinie 2001/116/EG geregelt.
Im Urteil heißt es auch: Aus den tatsächlichen Feststellungen des Finanzgerichts ergebe sich insbesondere, dass die Fläche zur Beförderung von Personen größer sei als die Ladefläche. Auch das trifft auf einen Ram nicht zu!
Ein Dogge Ram ist ein LKW und kein Kombinationskraftfahrzeug. Denn im Urteil wird auch auf die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger an den technischen Fortschritt (im Folgenden: Richtlinie 2001/116/EG) hingewiesen! Dort steht:
3. Kraftfahrzeuge der Klasse N
BA | Lastkraftwagen | Siehe Richtlinie 97/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 1997 über die Massen und Abmessungen bestimmter Klassen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern [2], Anhang I Abschnitt 2.1.1 |
BB | Van | Lastkraftwagen mit in den Aufbau integriertem Führerhaus |
BC | Sattelzugmaschine | Siehe Richtlinie 97/27/EG, Anhang I Abschnitt 2.1.1 |
BD | Straßenzugmaschine | Siehe Richtlinie 97/27/EG, Anhang I Abschnitt 2.1.1 |
- Hat jedoch ein als BB definiertes Fahrzeug mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3500 kg:
- mehr als 6 Sitzplätze außer dem Fahrersitz
oder
- treffen die beiden folgenden Bedingungen zu:
i) die Zahl der Sitzplätze außer dem Fahrersitz beträgt nicht mehr als 6 und
ii) P – (M + N × 68) ≤ N × 68
wird dieses Fahrzeug nicht als Fahrzeug der Klasse N angesehen.
- Hat jedoch ein als BA, BB definiertes Fahrzeug eine technisch zulässige Gesamtmasse von über 3500 kg und trifft für BC oder BD mindestens eine der folgenden Bedingungen zu:
i) die Zahl der Sitzplätze außer dem Fahrersitz beträgt mehr als 8 oder
ii) P – (M + N × 68) ≤ N × 68
wird dieses Fahrzeug nicht als Fahrzeug der Klasse N angesehen.
Siehe Teil C Abschnitt 1 dieses Anhangs zu den Begriffsbestimmungen für "Sitzplätze", P, M und N.
Auszug aus der Richtlinie 97/27/EG:
2.1.1. Kraftfahrzeuge der Klasse N:
2.1.1.1. Lastkraftwagen bezeichnet ein Kraftfahrzeug der Klasse N1, N2 oder N3, das ausschließlich oder überwiegend für die Beförderung von Gütern bestimmt und gebaut ist. Ein Lastkraftwagen kann auch einen Anhänger ziehen.
Nach der Richtlinie 70/156/EWG wird die Klasse bestimmt:
2 . Klasse N : Kraftfahrzeuge für Güterbeförderung mit mindestens 4 Rädern sowie Kraftfahrzeuge für Güterbeförderung mit 3 Rädern und einem Hoechstgewicht über 1 t .
- Klasse N1 : Fahrzeuge für Güterbeförderung mit einem Hoechstgewicht bis zu 3,5 t .
- Klasse N2 : Fahrzeuge für Güterbeförderung mit einem Hoechstgewicht über 3,5 t bis 12 t .
- Klasse N3 : Fahrzeuge für Güterbeförderung mit einem Hoechstgewicht über 12 t .
Also ist ein Dodge Ram 1500 ein Fahrzeug der Klasse N1 und somit ein Kraftfahrzeuge für Güterbeförderung; auf gut Deutsch „LastKraftWagen“ Somit ist ein Dodge Ram auch kein Kombinationsfahrzeug, kein Wohnmobil und auch kein Bus.
Bei Allradfahrzeugen muss auch Punkt 4 der Richtlinie 2001/116/EG beachtet werden:
4. GELÄNDEFAHRZEUGE (Symbol G)
4.2. Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 Tonnen sowie Fahrzeuge der Klassen N2 und M2 und der Klasse M3 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 12 Tonnen gelten als Geländefahrzeuge, wenn alle Räder gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann, oder wenn die drei folgenden Anforderungen erfuellt sind:
- Mindestens eine Vorderachse und mindestens eine Hinterachse sind so ausgelegt, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann,
- es ist mindestens eine Differenzialsperre oder mindestens eine Einrichtung vorhanden, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet;
- als Einzelfahrzeug müssen sie eine Steigung von 25 % überwinden können, nachgewiesen durch Berechnung.
Hat ein Dodge Ram 4x4 eine Differentialsperre? Welcher Finanzbeamte kann durch Berechnung nachweisen, dass ein Dodge Ram eine Steigung von 25% überwinden kann? Ein Versuch ist nach der Verordnung nicht drin, wobei es auch schwer sein dürfte solche eine konstante Steigung von einer bestimmten Länge zu finden. Dann währe die Fahrzeugbezeichnung nach der EU „N1G“
Noch etwas habe ich bei der Begründung gefunden:
eines Personenkraftwagens in § 2 Abs. 2a Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 und 3 KraftStG, wonach „Mehrzweckfahrzeuge, entsprechend Aufbauart AF“ wie der „Toyota J7 Land Cruiser“ als „Personenkraftwagen“ gelten.
Vergleichen wir mit einem Ram mit QuadCab. Er hat nur 2 Feste und 4 Bewegliche Sitze. Das heißt doch, dass die hintere Sitzreihe auch für Gütertransport gedacht ist (hier ist auch ein Ladeflächenboden vorhanden. zB. für den Transport von Fässern.) und die Sitze bei zeitweiliger Personenbeförderung heruntergeklappt werden können. (Oder ist da jemand andere Meinung?)
Grüße
der Mann von Petra (Vladimir)