Mehr Licht ohne Umbau

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Und wieder eine weitere Kombination... :shock:

Ich werde ja sehen was er drin hat. Amazonien ist ja zum Glück sehr entspannt was Umtausch angeht, falls es die falschen Lampen sein sollten.
 
Einmal Fernlicht, einmal Abblendlicht?
Welche ist welche?
 
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Und natürlich die falschen bestellt... Merke: 2017er mit Projektor = 9005er jeweils für Abblendlicht und Fernlicht getrennt
 
Deswegen habe ich ja gesagt, erst ram haben und dann rumbasteln. Ggf sind andere Lampen verbaut. Das weiß man nur, wenn man den ram hat und die Lampen oder Sockel sieht.




write by blueskyofheaven
 
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Und natürlich die falschen bestellt... Merke: 2017er mit Projektor = 9005er jeweils für Abblendlicht und Fernlicht getrennt

Das glaube ich nicht. Bei Rockauto steht: Fernlicht 9005, Abblendlicht H11
Warum sollten die das von 2015 auf 2016 ändern, obwohl die Scheinwerfer identisch sind?

Edit: Allerdings steht da was von ohne Projektor. :dontknow:
Edit 2: Stimmt wohl doch mit 9005 für Fern- und Abblendlicht bei Projektor. :oops:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn ich es Dir doch sage....
Low Beam ohne Projector --> H11
Low Beam mit Projector --> 9005
High beam für beide --> 9005
 

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Ich gebe blueskyofheaven aber Recht: Bei all den verschiedenen Aussagen im Netz und vom Händler...
1. Karre vor Ort haben
2. Selbst nachsehen
3. Bescheid wissen (zumindest für dieses eine Fahrzeug)
4. richtige Teile bestellen

Ich habe manchmal echt das Gefühl, dass die in der Fabrik immer das genommen haben was grade vorhanden ist und irgendwie passt. Jedes Jahr neue Möglichkeiten der Lampen machen für mich zwar keinen Sinn, aber ey, dann is es eben so.
 
Ab Mj 16 wurden andere verbaut als die HIR. Die neueren haben 5W mehr :mrgreen:
Übrigens steht auch auf dem Leuchtenglas die Type drauf, man muss also vorher nicht den SW ausbauen und nachsehen.

Diese aufgedruckte Nummer ist auch zumeist in den Papieren vermerkt, also für die Zulassung hier.
 
Moinsen, kann mir mal bitte einer erklären, warum die Phillips Crystal Vision Ultra illegal sind?
Verstehe das nicht.
:?:
 
Eine E Nummer haben sie nicht aber DOT. Darf ich dann die Originalen 9012 auch nicht fahren? Die haben ja auch nur DOT sowie der Scheinwerfer auch.
Zugelassen sind die Philips ja in USA mit DOT. Ansonsten dürfte man ja hier auch keine Originale einbauen. Fragen über Fragen. :cry:
 
wenn du es genau nimmst darfst du di originalen Einbauen
oder halt Ersatzweise welche mit "E" Nummer
die Frage ist wer es merkt
 
Der Unterschied ist das die originalen "abgenommen" sind. Sie sind zugelassen über diese "in etwa" Regelung. Gilt aber nicht für anderes Zubehör.
 
Eine E Nummer haben sie nicht aber DOT. Darf ich dann die Originalen 9012 auch nicht fahren? Die haben ja auch nur DOT sowie der Scheinwerfer auch.
Zugelassen sind die Philips ja in USA mit DOT. Ansonsten dürfte man ja hier auch keine Originale einbauen. Fragen über Fragen. :cry:

Spinne ich das mal weiter, dürften die Leuchtmittel mit e-Zulassung illegal sein, wenn die DOT-Scheinwerfer mit DOT-Leuchtmitteln die "in etwa"-Regelung erfüllen (und das geprüft wurde). :mrgreen:
 
Vette hat schon recht. Wers merkt. Letztlich kann man doch reinbauen was man will. Die schnelle Polizeikontrolle wird nicht wissen was da reingehört, geschweige denn dass sich jemand dafür interessiert. Ausser natürlich es schimmert rot oder zu blau.

Anders siehts natürlich bei einem Unfall aus, wenn der entgegenkommende behauptet er wurde geblendet. Dann wird das "in etwa Wirkung" ein ganz scharfes Schwert.

Ich würde originale Leuchtmittel, dafür aber Zusatzscheinwerfer bevorzugen.
 
Moinsen, da ich es mir nicht vorstellen konnte, dass Zugelassener Scheinwerfer mit DOT Nummer keine im Zubehör erhältlichen Leuchtmittel mit DOT Nummer und gleicher Watt zahl verbaut werden dürfen, habe ich beim ADAC-Rechtsabteilung angerufen.
Der nette Mann sagte: eigentlich schon ganz genau wüsste er es aber nicht. Er sagte noch, melden sie sich beim Tüv Nord, die haben die richtigen Leute.
Nachdem ich auf eine Antwort gewartet habe, telefonierte ich noch mit einem bekannten, der auch mit Autos handelt. Der sagten natürlich ist das zulässig und gab mir eine Telefonnummer von einem Sachverständigen Tüv Rheinland. Den guten Mann alles erklärt und er sagte kein Problem alles rechtens.
Heute bekam ich einen Anruf vom Sachverständigen Tüv Norddeutschland. Auch er sagte, wenn der Scheinwerfer eingetragen ist und nicht extra ein bestimmtes Leuchtmittel eingetragen ist, darf man u.a die Philips Crystal Vision Ultra einbauen b.z.w alle mit DOT Nummer und gleicher Watt zahl. Andersrum denke ich, dass man in einem Zugelassenen Scheinwerfer mit DOT Nummer keine mit E Kennzeichnung und ohne DOT einsetzen sollte. Danach habe ich aber nicht gefragt.

Für mich steht jetzt fest, die Philips Crystal Vision Ultra sind legal und werden Montag eingebaut.
Gruß
Markus
 
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