Moinsen, da ich es mir nicht vorstellen konnte, dass Zugelassener Scheinwerfer mit DOT Nummer keine im Zubehör erhältlichen Leuchtmittel mit DOT Nummer und gleicher Watt zahl verbaut werden dürfen, habe ich beim ADAC-Rechtsabteilung angerufen.
Der nette Mann sagte: eigentlich schon ganz genau wüsste er es aber nicht. Er sagte noch, melden sie sich beim Tüv Nord, die haben die richtigen Leute.
Nachdem ich auf eine Antwort gewartet habe, telefonierte ich noch mit einem bekannten, der auch mit Autos handelt. Der sagten natürlich ist das zulässig und gab mir eine Telefonnummer von einem Sachverständigen Tüv Rheinland. Den guten Mann alles erklärt und er sagte kein Problem alles rechtens.
Heute bekam ich einen Anruf vom Sachverständigen Tüv Norddeutschland. Auch er sagte, wenn der Scheinwerfer eingetragen ist und nicht extra ein bestimmtes Leuchtmittel eingetragen ist, darf man u.a die Philips Crystal Vision Ultra einbauen b.z.w alle mit DOT Nummer und gleicher Watt zahl. Andersrum denke ich, dass man in einem Zugelassenen Scheinwerfer mit DOT Nummer keine mit E Kennzeichnung und ohne DOT einsetzen sollte. Danach habe ich aber nicht gefragt.
Für mich steht jetzt fest, die Philips Crystal Vision Ultra sind legal und werden Montag eingebaut.
Gruß
Markus