Lenk und Ruhezeiten / Tagesnachweis

Dodge-Forum

Help Support Dodge-Forum:

This site may earn a commission from merchant affiliate links, including eBay, Amazon, and others.
Registriert
16. Apr. 2010
Beiträge
56
Reaktionspunkte
0
Ort
Hunsrück
Hallo,
Mit Schrecken habe ich eben folgendes gelesen:

Persönliches Kontrollblatt/Tagesnachweis

Fahrer von Fahrzeugen zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t bis zu 3,5 t müssen gem. § 1 Fahrpersonalverordnung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Lenk- und Ruhezeiten einhalten. Diese Fahrer müssen ein persönliches Kontrollblatt führen (§ 1 Abs. 6 FPersV). Ist ein EG-Kontrollgerät bzw. ein Fahrtenschreiber in diesen Fahrzeugen vorhanden, dann muß dieser auch in diesen Fällen benutzt werden (§ 1 Abs. 7 FPersV).

von https://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=3673

Muss ich jetzt etwa ein Kontrollblatt führen? Das wäre ja Wahnsinn! Hilft da die PKW Zulassung?

Gruß Rolf
 
das gilt nur wenn du gewerblich und auch gewerblich güter beförderst und mehr wie 50 km vom firmensitz bzw. zulassung vom fahrzeug unterwegs bist.
wenn du mit dem fahrzeug nur zu einem kunden fährst ohne güter zu transportieren brauchst du das nicht.
gruß
 
Hallo,
so hatte ich das auch gesehen. Aber ich finde nirgendwo die Einschränkung auf "gewerblich". Hab ich da was übersehen?

Gruß Rolf
 
Hallo,
so hatte ich das auch gesehen. Aber ich finde nirgendwo die Einschränkung auf "gewerblich". Hab ich da was übersehen?

Gruß Rolf

Leider bekomme ich Deinen Link nicht hierher verlinkt, deswegen artet das jetzt in Arbeit aus
:(
:
Unter dem Punkt "Das gilt nicht für:"
-Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zul. Höchstmasse von nicht mehr als 7,5t, die zur NICHTGEWERBLICHEN
Güterbeförderung verwendet werden.

Schiete, gleich zweimal vertippt :oops:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,
so hatte ich das auch gesehen. Aber ich finde nirgendwo die Einschränkung auf "gewerblich". Hab ich da was übersehen?

Gruß Rolf

Ich denke die Gewerbsmäßigkeit erklärt sich durch den Passus "Güterbeförderung".
 
wenn du mit dem fahrzeug nur zu einem kunden fährst ohne güter zu transportieren brauchst du das nicht.
gruß
Nach meinem Kenntnis stand grundsätzlich, wenn das Fahrzeug gewerblich genutzt wird, egal mit oder ohne Ladung! ( Ich hatte mal 6 :roll: )
 
Das Fahrzeug wird auf die Firma angemeldet und hat dann Mischbetrieb. Wird also mal gewerblich oder auch privat genutzt. Wenn er leer ist und ich zum Kunden fahre, entscheide ich mich wenn die Rennleitung nachfragt halt kurzerhand doch einen Freund zu besuchen.
Hab ich aber was geladen und bin über die 50 km Umkreis raus wird es schon schwieriger. Ganz problematisch wirds dann mit Hänger.
Hilft hier die Eintragung als PKW (so wird er wohl sowieso versteuert)? Dann dient er ja der Personenbeförderung.

Gruß Rolf
 
die eintragung als PKW hilft dir da auch nicht, weil ich sagen kann:

dein fahrzeug sieht wie ein lkw aus und wird auch so benutzt, also bist dabei.
:!:


welche firma hast du und was transportierst du, steht die beförderung im vordergrund oder die arbeit an der baustelle??
 
hudsonbay
Ich produziere Kunststoff-Halbzeuge für die Industrie.
Ausgeliefert wird mit Spediteur. Selbst fahre ich nur Eiliges in der Nähe, oder manchmal eigene Produkte zu einem Lohnzerspaner.
Mein Fahrzeug (Laramie CrewCab ShortBed) sieht nicht wie ein LKW aus. Jedenfalls nicht in meinen Augen. Er wird wohl auch nicht als LKW versteuert sondern als PKW. Also dient er vornehmlich dem Personentransport (wozu sonst die vielen Sitzplätze und die geringe Zuladung) und damit nicht der Güterbeförderung.
Ich gebe zu er sieht auch nicht aus wie sich Esotheriklehrer Hempel einen PKW vorstellt. Das legt aber an seinem beschränkten Horizont
 
also, wenn du eigenes zeugs fahrst, brauchst schon mal keine genehmigung.

aber deine fahrten dienen in erster linie zur güterbeförderung und da bist wieder dabei!

als was dein fahrzeug angesehen wird, liegt im auge des betrachters!! eintragung ist da wurscht.

ich sag mal, solange dich keiner auf dem kicker hat, passiert dir nichts, wenn dich einer hinhängt, hast verloren.

wenn du auf deinem fahrzeug keine werbung hast, wirst nicht oft kontrolliert und kannst immer noch "privat-fahrt" angeben :idea:

wenn deine fahrten nur ab und zu sind, wirds keinen interessieren!
 
wenn du auf deinem fahrzeug keine werbung hast, wirst nicht oft kontrolliert und kannst immer noch "privat-fahrt" angeben

wenn deine fahrten nur ab und zu sind, wirds keinen interessieren!

Außer wenn Du in Bayern einfliegen willst (Hudsons Revier), da brauchst Du eine Genehmigung, sonst wirst aufgeknüpft.
:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
 
also, wenn du eigenes zeugs fahrst, brauchst schon mal keine genehmigung.

aber deine fahrten dienen in erster linie zur güterbeförderung und da bist wieder dabei!Wird da nicht unterschieden ob ich für einen Dritten transportiere (z.B. Ich hätte ne Spedition) oder eigene Erzeugnisse zum Kunden liefere?

als was dein fahrzeug angesehen wird, liegt im auge des betrachters!! eintragung ist da wurscht.

ich sag mal, solange dich keiner auf dem kicker hat, passiert dir nichts, wenn dich einer hinhängt, hast verloren.

wenn du auf deinem fahrzeug keine werbung hast, wirst nicht oft kontrolliert und kannst immer noch "privat-fahrt" angeben :idea:

wenn deine fahrten nur ab und zu sind, wirds keinen interessieren!
 
Naja-so schlimm ist es nicht.Was der Chris geschrieben hat trifft die Sachlage doch gut:
wer eigenen Kram fährt (Bierkisten,Blumen,Klaviere,Dachlatten,die eigene Harley :mrgreen: ,die eigenen Hunde....)
der braucht keinen Fahrtenschreiber oder Fahrtenbuch-wenn nichts Besonderes dazukommt.
Wer gewerblich,also zum Gewerbe,also zum Gelderwerb Güter transportiert..der muß einen Fahrtenschreiber betreiben.
---interessant wirds,wenn er Geschenke oder Spenden transportiert!--
Wird einer angehalten,weil er die Reklame von Caterpillar oder VW( :mrgreen: )auf seinem Ram z:B. hat-dann passiert
normalerweise nix,wenn er glaubhaft machen kann,dass obige Gegenstände z.B. dem privaten Bedarf dienen.
Beim Zoll ist das auch nicht anders.Werden aber 200 Gleitlager oder 500 Dosen Motoröl z.B.mitgeführt-dann wirds ungemütlich,wenn
draußen auf dem Wagen z.B.auch noch "US Car Promotion" geklebt wurde usw usw.
So sind nun mal die von unseren "Patienten" :mrgreen: mit Mehrheit beschlossenen Gesetze-dem sind wir verpflichtet.
Ich hab auch ne Werbung eines einschlägig bekannten Truckperformers aus reinem Spaß auf der Heckklappe!Die werde ich jetzt
umgehend abnehmen-damit kein Grünweisser den Husten kriegt,wenn ich mit meiner Frau unterwegs bin.Mir dabei "Gewerbe"zu
unterstellen ist allerdings zu weit gehend :mrgreen:
--ich weiss ,ich weiss: grundsätzlich jeder ist verdächtig und nur der Teufel kommt inn Himmel :roll: Kennen wir-überleben wir.Machts gut!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
also ich hab mir einen fahrtenschreiber einbauen lassen nach dem ich mich befragt hatte und die erststrafe bei verstoß 1500 euro sein sollen :twisted:

zur info...der fahrtenschreiber hat komplett mit allem 2400 euro gekostet :puke:
 
Oh man......Deutschland

Ja ja ich fahre in meiner Firma mit dem 7.5 Tonner Material im Umkreis von 50 km durch die Gegend die der Fahrer und ein Mittarbeiter an der Baustelle verbauen.

Ich brauche KEINEN Fahrtenschreiber

@ Hudson Karlsruhe ist noch nicht Dein Jagdgebiet oder ?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Oh man......Deutschland

Ja ja ich fahre in meiner Firma mit dem 7.5 Tonner Material im Umkreis von 50 km durch die Gegend die der Fahrer und ein Mittarbeiter an der Baustelle verbauen.

Ich brauche KEINEN Fahrtenschreiber

@ Hudson Karlsruhe ist noch nicht Dein Jagdgebiet oder ?


das passt, nein, soweit hoch komm ich dienstlich nicht :mrgreen:
 

Neueste Beiträge

Oben