Hallo,
Mit Schrecken habe ich eben folgendes gelesen:
Persönliches Kontrollblatt/Tagesnachweis
Fahrer von Fahrzeugen zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t bis zu 3,5 t müssen gem. § 1 Fahrpersonalverordnung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Lenk- und Ruhezeiten einhalten. Diese Fahrer müssen ein persönliches Kontrollblatt führen (§ 1 Abs. 6 FPersV). Ist ein EG-Kontrollgerät bzw. ein Fahrtenschreiber in diesen Fahrzeugen vorhanden, dann muß dieser auch in diesen Fällen benutzt werden (§ 1 Abs. 7 FPersV).
von https://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=3673
Muss ich jetzt etwa ein Kontrollblatt führen? Das wäre ja Wahnsinn! Hilft da die PKW Zulassung?
Gruß Rolf
Mit Schrecken habe ich eben folgendes gelesen:
Persönliches Kontrollblatt/Tagesnachweis
Fahrer von Fahrzeugen zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t bis zu 3,5 t müssen gem. § 1 Fahrpersonalverordnung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Lenk- und Ruhezeiten einhalten. Diese Fahrer müssen ein persönliches Kontrollblatt führen (§ 1 Abs. 6 FPersV). Ist ein EG-Kontrollgerät bzw. ein Fahrtenschreiber in diesen Fahrzeugen vorhanden, dann muß dieser auch in diesen Fällen benutzt werden (§ 1 Abs. 7 FPersV).
von https://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=3673
Muss ich jetzt etwa ein Kontrollblatt führen? Das wäre ja Wahnsinn! Hilft da die PKW Zulassung?
Gruß Rolf