Kleines Kennzeichen, z. B. Leichtkraftrad, oder Sondergrösse

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Hi Leute,

weiss jemand wie man da rankommt, ohne Eintrag im Brief?

Hatte vor 15 Jahren mal einen Chevy, der hatte keinen Eintrag gehabt, aber habe mir einfach die Schilder bei der Ummeldung machen lassen und die Tante am Schalter hat sich überreden lassen, aber wie gesagt, es war vor 15 Jahren.

Donnerstag möchte ich meinen Durango 2000er anmelden...


Grüsse
KC
 
Mittlerweile muss das nicht mehr zwingend eingetragen sein.

Falls es zu Diskussionen um die Größe komme sollte, hier die legalen Möglichkeiten der Gestaltung ... https://www.stvzo.de/stvzo/fzv/anlage_4.htm

Besonders dieser Ausschnitt aus Absatz 4 ist eine schöne Argumentationsgrundlage ...

Das Kennzeichen darf nicht größer sein als die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle dies zulässt. In keinem Fall dürfen die zu den einzelnen Kennzeichenarten angegebenen Größtmaße überschritten werden.

Also ... wird schon ...
 
Dann mal ein eine schlechte dazu :mrgreen:
Es kommt darauf an, was der Boss der Zulassungsstelle will. Eigene Erfahrung
:!:
wenn der sagt, es werden keine Kennzeichen mehr rausgegeben, die dem nicht passen. Hier Bayreuth habe neulich auch erst versucht eines zu bekommen. Oder ein Kleines normales mit wenig Zahlen und Buchstaben. Keine Chance. Hier ist aber das Ministerium Schuld, dass das einfach untersagt hat. Ob es dazu rechtliche Grundlagen gibt, weiß ich nicht.
In meinem alten Landkreis war das überhaupt kein Problem. Ein großes passt nicht, also passt ein Kleines :mrgreen: Thema fertig. Also fahr ich hier in Bayern nun mit Ostdeutsche Nummern rum :roll: :mrgreen:
 
Wobei meiner Erfahrung nach sich die Hamburger Zulassungsstellen ziemlich anstellen...
 
Unsere zulassungsstelle ist bei sowas auch der knaller...
Kurze kennzeichen und kombinationen nur für ausgewählte besondere fahrzeuge.

Komisch nur das in direkter nachbarschaft ein älterer 5er bmw und ein ganz normaler A3 mit kurzen kombinationen steht-der a3 sogar mit engschrift aber das ganze auf dem längsten blech.
 
Bei meiner Zulassung musste die Chefin der Zulassungsstelle auch erst mal über die neuesten Verfahren und Erlasse informiert werden bevor ich mein Kennzeichen erhalten habe.

Ich verzeihe es jedem der dort Beschäftigten, dass man in Bezug auf gültige Rechtsprechung, in Kraft treten von EU Verordnungen und neuen Gesetzestexten durchaus mal den Überblick über das, was erlaubt/verpflichtend/möglich ist schon mal verlieren kann. Und die Veröffentlichungen dazu sind ziemlich umfangreich und unübersichtlich ... (hier ein Beispiel: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L:2015:162:TOC).

Einfach mal abwarten.

Freundlich auftreten sowie nett und hartnäckig zugleich diskutieren führt meist ziemlich entspannt zum Ziel.
 
Bei uns hätte ich das einklagen können, sonst keine Chance,trotz Eintragung. Auf jeden Fall freundlich bleiben, die Leute am Schalter machen auch nur das was von oben angeordnet wurde. Vielleicht vorab mal anfragen und sich je nach Antwort eine Strategie überlegen.
 
Tip am Rande für Großstädter.
Bei uns in Essen hier macht das KFZ Gedöns neben dem Straßenverkehrsamt auch ein normales Bürgeramt in einem anderen Stadtteil. Die Damen sind da alle sehr nett und viel kulanter als die Damen und Herren im Haupt Straßenverkehrsamt. Checkt das einfach mal über eure Städte Internet Seite ab. Hat mir echt schon einiges an Diskussionen wegen z.B meinem kurzem Front Blech erspart.
Ansonsten glaube ich machen die Städte alles für Geld. :lol: Ein Leichtkraftrad Blech gibt es mit Sondergenehmigung, und die kostet hier in Essen mal ebend 170€.Und schon hatte ich auch ohne Eintragung ein gewünschtes Blech am Auto :mrgreen:
 
Hallo,
das Thema hatten wir schon ein paar mal!
Unterliegt der Willkür der Zulassungsstelle.............
Ich hab eine Ausnahmegenehmigung (45€) für hinten, die NUR in Berlin gilt.
Will heissen, wird das Fahrzeug in ein anderes Bundesland verkauft.....muss dort eine neue Ausnahme beantragt werden.
Gruss Micha
 
Copy aus anderem Thread:
Du solltest folgendes Wissen:
Seit 01.01.2014 obliegt die Kennzeichenhoheit einzig und allein der Zulassungsbehörde. D.H., egal was in Deinem Schein steht, oder der Tüv sagt, oder schreibt, die Entscheidung liegt bei der Zulassungsstelle.
Nur bei ihr !
:evil:
Das Problem ist, das in D ein Autokennzeichen die Maße 520x110 hat. Es geht auch noch 480 oder evtl. 460. Alles andere ist Ermessenssache und Sondereintragung.
Leider kocht eben jeder seine eigene Suppe. Die einen geben keine Engschrift. Andere kein zweizeiliges Kennzeichen, usw.
Mein Tipp: Termin mit dem Chef/Chefin der Zulassungsstelle machen, und schauen was geht. Der/Die kennt sich in der Regel besser aus, als die am Schalter. Du wirst dann ganz schnell erfahren, was bei euch so üblich ist.
Das Photos was bringen, glaube ich nur teilweise. Die haben ihre Vorstellungen.
;)
Und was andere Behörden machen...
Auch noch interessant. Es gibt in D kein Gesetz, das sagt, wo das Kennzeichen hinten am Fahrzeug angebracht werden muß. Es muß nur lesbar und beleuchtet sein. D.H. im schlimmsten Fall seperate Kennzeichenbeleuchtung.
Du weißt schon. Diese Komplettteile, die oft an Anhängern dran sind.
Hab das mit unserer Zulassungschefin ausdiskutiert. Als ich sagte: Ja, soll ich das dann an die Heckklappe spaxn ? Meinte sie: Warum nicht ? Ich: Aber das schaut daoch aus wie Sau. Da lacht dich doch jeder aus. Das verschandelt ja das ganze Heck.
Sie: Zulassungsrechtlich spielt das keine Rolle ! :shock:
Gottseidank ist sie eine ganz nette und vernünftige Frau. [-o<
Wünsch Dir Glück und ´ne vernünftige Zulassungsstelle !
8)
 
na- das mit dem ermessen ist halt immer so ne sache- ich war auch bei der zulassungstelle- damals wegen meinem moped. war halt bissel umgebaut und das regulaere schild waehre gefaehrlich links und rechts jeweils 15cm rausgestanden.- scharfe kanten und so.
als ich bei der zulassungstelle war und das schreiben von meinem tuev kumpel vorlegte, was ein kleines schild vorschrieb, sagte der mir, die kleinen schilder sein nur fuer sonderfahrzeuge und us fahrzeuge reserviert, wo man kein grosses schild dran machen kann. nun ja- ich bis zum chef hoch und der mir das gleiche erklaert- ich aus dem fenster geschaut und vom 3. stock aus unten einen blauen audi a3 mit kleinkraftradkennzeichen entdeckt- und dann nur gesagt- so wie der A3 da unten? gehoert der jemand aus der zulassungsstelle?
der chef hat geschaut- mich angeschaut, den hoerer genommen und der dame da unten gesagt, man moege mir doch kleinkraftradgroesse geben. ich ab mich dann herzlich bedankt und habe mein neues schild in empfang genommen.
das schlimmste war mit meinem dodge caravan- ich bin da an einen regelrechten us-car hasser gelangt- da half nur noch buergergamt wechseln.
Naja- ich hab zumindest mit der groesse des nummernschildes keine problem mehr. und wenn ich will, kann ich sogar selber draufschreiben, was ich mir so vorstelle- solang es net mehr wie 6 character hat :redhotevil: :mrgreen:
 
Ja, das mit den Mitarbeiterkennzeichen fällt immer wieder auf :mrgreen:
 
Um es einfach zu halten.. die Zulassungsstelle kann ,muß aber nicht den Eintragungen vomTÜV folgen..
Das TÜV Gutachten stellt nur eine Unbedenklichkeitsfeststellung über ein Bauteil oder dessen Anbringung dar.
Der meißt folgende Satz der oft bei vorgesehener Verwendung bei kleinen Kennzeichen genommen wird lautet so (in etwa) im KFZ-Schein "Ausnahmegen. erford.bauartbed.Pl.f.hint.Kennz.max340x160mm (ggf.hint.Kennz nur nach 1d mögl.dann Ausn.Gen.v.§10 FZV...erford."
Heist also das der TÜV einen begrenzten Raum für ein normales DIN Kennzeichen im Vorfeld festgestellt hat und gibt die Empfehlung für ein kleineres (in diesem Falle sogar eines Kleinkraftrad-Kennzeichen nach 1d) ..
Aber die Zulassungsstelle muß wie gesagt dem nicht folgen da nur sie die erforderliche Aussnahmegenehmigung nach §10 Fahrzeugzulassungsverordung erteilen darf.
Es sei denn ein Umbau für eine neue,für eine DIN gerechte Kennzeichenaufnahme würde gegen die Verhältnismäßgkeit (Kosten) verstoßen..Aber eine Anlehnung ist schwer durchzusetzen.
Bilder mitnehmen und der Zulassungstelle den Platz für das Kennzeichen zeigen..
Noch besser wenn man ein Bild (mit deutschem Kennzeichen...) mitnimmt wo schon ein kleines Kennzeichen genehmigt wurde..
Auch das hilft schon mal...
 
Ja, das mit den Mitarbeiterkennzeichen fällt immer wieder auf :mrgreen:

Nicht nur das fällt auf: Mir hatten sie erzählt, dass es erstens hier keinen interessiert, welche Kennzeichengrüße mein Ram in Köln genehmigt hatte und zweitens hätten sie keine so kurzen Buchstaben/Zahlenkombis mehr frei. :twisted:

Das wundert mich nicht, wenn man Polo, Audi A4, Passat und was auch immer mit diesen Kennzeichen runfahren sieht, ob wohl die Platz für ein ganz normales Kennzeichen hätten.
Man muss anscheinend nur die richtige Leute auf der Zulassungsstelle kennen, dann geht vieles....
 
und wenn ich will, kann ich sogar selber draufschreiben, was ich mir so vorstelle- solang es net mehr wie 6 character hat :redhotevil: :mrgreen:

Es sei denn, die Kombination ist auch nur annähernd anstößig - dann weigert sich imho auch das DMV.
 
Ich greife das Thema auch mal auf
:)

Habe seit knapp zwei Wochen meinen Dodge Charger 3.6. Und aktuell auch nur Probleme mit dem kurzen Kennzeichen..aktuell fahre ich mit dem Standardkennzeichen rum 52x11. ..
Das sieht hinten natürlich total beknackt aus und verdeckt zudem die Kennzeichenbeleuchtung.

Habe mir aber bereit vom TÜV das Gutachten geben lassen für ein Kennzeichen in der maximalen Größe 34x16cm.
Soweit so gut...durch den Händler auch alles kostenfrei erhalten.

Für die Kurzzeitzulassung hatte ich bereits die passenden Kennzeichen drauf.

Nur war ich bereits 2x beim Verkehrsamt in Essen. Ein mal im Amt Essen Borbeck. Dies ist nur eine Zweigstelle ...gut..kann ja sein das die das nicht machen. Wieso auch immer.
Die haben mich an die Hauptstelle in Steele verwiesen. Bin dann am nächsten Tag dort hin. Am gleichen Tag geht das ja nicht bei Öffnungszeiten von 08:00 - 10:00 xD

Dort wurde ich dann direkt abgewimmelt.. .
Ich hatte alles dabei außer die Zulassung Teil 2 ...die ist wohl zwingend erforderlich. Nur die hat die nächsten 2 Jahre die Bank...die geben die auch nicht raus.
Braucht man überhaupt Teil 2 der Zulassung? Wofür?

Diese Bürokratie nervt so...behandeln einen so als würde man was in die Luft sprengen wollen. . . dabei will ich nur ein passendes Kennzeichen . .

Grüße,
Patrick
 
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