Copy aus anderem Thread:
Du solltest folgendes Wissen:
Seit 01.01.2014 obliegt die Kennzeichenhoheit einzig und allein der Zulassungsbehörde. D.H., egal was in Deinem Schein steht, oder der Tüv sagt, oder schreibt, die Entscheidung liegt bei der Zulassungsstelle.
Nur bei ihr !
Das Problem ist, das in D ein Autokennzeichen die Maße 520x110 hat. Es geht auch noch 480 oder evtl. 460. Alles andere ist Ermessenssache und Sondereintragung.
Leider kocht eben jeder seine eigene Suppe. Die einen geben keine Engschrift. Andere kein zweizeiliges Kennzeichen, usw.
Mein Tipp: Termin mit dem Chef/Chefin der Zulassungsstelle machen, und schauen was geht. Der/Die kennt sich in der Regel besser aus, als die am Schalter. Du wirst dann ganz schnell erfahren, was bei euch so üblich ist.
Das Photos was bringen, glaube ich nur teilweise. Die haben ihre Vorstellungen.
Und was andere Behörden machen...
Auch noch interessant. Es gibt in D kein Gesetz, das sagt, wo das Kennzeichen hinten am Fahrzeug angebracht werden muß. Es muß nur lesbar und beleuchtet sein. D.H. im schlimmsten Fall seperate Kennzeichenbeleuchtung.
Du weißt schon. Diese Komplettteile, die oft an Anhängern dran sind.
Hab das mit unserer Zulassungschefin ausdiskutiert. Als ich sagte: Ja, soll ich das dann an die Heckklappe spaxn ? Meinte sie: Warum nicht ? Ich: Aber das schaut daoch aus wie Sau. Da lacht dich doch jeder aus. Das verschandelt ja das ganze Heck.
Sie: Zulassungsrechtlich spielt das keine Rolle ! :shock:
Gottseidank ist sie eine ganz nette und vernünftige Frau. [-o<
Wünsch Dir Glück und ´ne vernünftige Zulassungsstelle !