KFZ Steuer für Dodge Ram 1500 4x4 Quad Cab

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Hallo,

werde noch in diesem Jahr das o.g. Fahrzeug als Firmenfahrzeug mir zulegen. Da ich Versicherungsagent bin und auch auf div. Messen einen Beratungsstand habe brauche ich einen LKW . Natürlich fahre ich auch zu meinen Kunden und gehe fischen, aber das macht ja wohl jeder der so einen Wagen hat. Sollte ich das in meiner Gewerbeanmeldung nachträglich aufnehmen um die Chanchen zu erhöhen, das die LKW Steuer anerkannt wird ?? Was haltet ihr davon ??

Grüße
Michael
 
Ganz ehrlich, Spar dir den Aufwand und zahl die CO2 Steuer.
Kaufst du bei Leo?

Yepp ist bei mir um die Ecke und ich fühle mich dort wohl.

Bin mal gespannt ob es geht. Ich melde mein Gewerbe eh um und ich habe auch ggf. eine RAE der der mir helfen kann.

Gruß
Michael
 
Keine Ahnung wovon du da redest?! Aber du wirst fuer den nur dann LKW Steuer zahlen wenn...
... Die hinteren Sitze dauerhaft entfernst und schweisst
... Du einen nix wiss Steuerbeamten findest :mrgreen:
 
Wenn du da einen Gebrauchten kaufst unbedingt die VIN checken.

Da macht auch dein Rechtsanwalt nichts, du zahlst oder baust um.
Dem Rechtsverdreher brauchst du kein Geld in den Hals werfen.

Lies dich mal schlau, such mal im Forum
 
Ob Gewerbe oder Privat oder Sinn und Zweck der KFZ´s oder LKW´s kümmert den Finanzbeamten auch nicht.
Steht hier aber schon 100 mal und nun 101 mal :mrgreen:
 
Yepp ist bei mir um die Ecke und ich fühle mich dort wohl.

Bin mal gespannt ob es geht. Ich melde mein Gewerbe eh um und ich habe auch ggf. eine RAE der der mir helfen kann.

Gruß
Michael

Such mal hier nach dem Namen von Deinem Dealer.
 
Guten morgen, man(n) wag es kaum zu gleuben, aber mein kleiner ist nun seit Freitag nicht nur als LKW Versichert sondern auch besteuert. Ich hatte im FA-Schwelm eine sehr nette Sachbearbeiterin die auch sehr humane Vorstellungen hatte was ich umbauen sollte um die LKW Anerkennung zu bekommen. Ich musste die Sitze sowie Gurte entfernen und ein Gitter hinter den Vordersitzen montieren um eine Räumliche Trennung zwischen Ladefläche und Fahrgastzelle zu schaffen.
Sie hatte weder auf das zuschweißen irgend welcher Gurtpunkte noch der Fenster bestanden, weil Sie der Ansicht war das eine Beschädigung der Karosserie wohl kaum im Interesse aller beteiligten sein kann. Sie Favorisierte auch das Trenngitter um das Luftvolumen im Raum größer zu halten anstelle einer Holzplatte.
Hatte dann am Freitag meinen Vorstellungstermin und war ohne viel gerede oder Diskusionen nach 5 min. wieder vom Hof mit der Anerkennung zur LKW-Steuer. :mrgreen:

Gruß
Dominik
 
Na janz toll :roll:
Mal ne ehrlich Frage: Willst Du hinter den Vordersitzen eine Ladefläche haben? Hätte man nicht gleich ein 2-Türer kaufen können? Die sind doch auch billiger.
Wenn ich ein 4-Türer kaufe, dann doch wohl wegen den Sitzen. Jedenfalls ist das bei mir der Grund wieso ich ein 4-Türer suche. Und nicht weil ich eine überdachte Ladefläche brauche. Dann kauf ich ein Hardtop für die Ladefläche.

Oder willste das wieder zurück bauen? Es gibt Ämter die sowas kontrollieren. Dann ist es Steuerbetrug. Sowas wird hier hoch bestraft.
Naja, das muss jeder selbst wissen.
Ich göns jedem der es durch unwissende oder humane Finanzämter schafft. Aber sich so ein Aufwand machen :roll:


Ach ja, noch ein kleiner Zaubertrick für die zugeschweißten Gurtlöcher: Nehmt die Gurtschraube, trennt den Kopf quer so etwa 2/3 ab und nehmt ein Schweißgerät und macht ein großen Schweißpunkt aus dem restlichen Kopf. Aber nach Möglichkeit wenn die Schraube irgendwo reingeschraubt ist. Sonst verzieht sie sich eventuell und passt nicht mehr. Kommt aber auf´s Schweißgerät an. Die Schraube ist ja recht ****. Den Rest dann mit´n Hammer an den Rändern richtig platt kloppen. Macht es aber so, das oben noch genug dran ist um sie mit den Fingern zu drehen. Dazu wäre ein bisschen Fett vorher von Vorteil. Wenn die dann so im Auto steckt und noch ein bisschen Rostschutz drüber ist, ist es wunderbar unauffällig.

So sieht das Gurtloch dann wie ein riesiger Schweißpunkt aus. Klappt aber auch nur bei Leuten die diesen Trick nicht kennen :mrgreen:
 
Guten morgen, man(n) wag es kaum zu gleuben, aber mein kleiner ist nun seit Freitag nicht nur als LKW Versichert sondern auch besteuert. Ich hatte im FA-Schwelm eine sehr nette Sachbearbeiterin die auch sehr humane Vorstellungen hatte was ich umbauen sollte um die LKW Anerkennung zu bekommen. Ich musste die Sitze sowie Gurte entfernen und ein Gitter hinter den Vordersitzen montieren um eine Räumliche Trennung zwischen Ladefläche und Fahrgastzelle zu schaffen.
Sie hatte weder auf das zuschweißen irgend welcher Gurtpunkte noch der Fenster bestanden, weil Sie der Ansicht war das eine Beschädigung der Karosserie wohl kaum im Interesse aller beteiligten sein kann. Sie Favorisierte auch das Trenngitter um das Luftvolumen im Raum größer zu halten anstelle einer Holzplatte.
Hatte dann am Freitag meinen Vorstellungstermin und war ohne viel gerede oder Diskusionen nach 5 min. wieder vom Hof mit der Anerkennung zur LKW-Steuer. :mrgreen:

Gruß
Dominik

Das ist dann ganz klar ein Zeichen dafür, dass es auch vernünftige Menschen dort gibt. :mrgreen:
Meiner wird auch als LKW genutzt, aber manchmal transportiere ich halt auch mehr als 2 Leute....
 
O.K.

danke erst mal für die Infos, also die Steuer schlucken und trotzdem Spaß. Habe das Forum durchsucht und einiges gelesen.
Ich kaufe mir einen neuen Dodge Ram 1500 Quad Cab Laramie.

Grüße
Michael
 
Ich bin zwar erst sehr neu hier in dem Forum, aber hoffe ich darf trozdem meinen Kommentar dazu abgeben?! Ich habe vor mir einen Dodge RAM 2010 Quad Cab Sport zu kaufen. Da ich vorher schon verschieden Pickups gefahren und berufliche in der Steuerberatungsbranche tätig bin, kenne ich mich etwas mit der Materie aus. Also falls mein zukünftiger Quad Cab nicht als LKW steuerlich akzeptiert wird, ganz klar Einspruch einlegen mit Hinweis auf die unten aufgeführten Gesetzestexte und wenn das nicht hilft um eine Vorladung zur Vermessung bitten! Steuerberatung auf höchstem Niveau, aber man kann trozdem mit den Beamten vom FA zusammenarbeiten. Die tuen auch nur ihren Job!

Ein Pick up / Pritschenwagen ohne Doppelkabine ist immer ein LKW, bei einem Pick up / Pritschenwagen mit Doppelkabine entscheidet die Größe der Ladefläche im Vergleich zur Größe der Fahrzeukabine.

Die Einstufung des Fahrzeugs als PKW oder anderes Fahrzeug ist daher von entscheidender Bedeutung.

Diese Einstufung muss das Finanzamt vornehmen. Dabei richtet es sich zwar meisten (hoffentlich auch in Euren Fällen) nach den Vorgaben der Zulassungsstellen, es ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht an die Entscheidungen der Zulassungsbehörden und die entsprechenden Eintragungen in den Fahrzeugpapieren gebunden. Bisher war es so, dass das Finanzamt vielmehr in eigener Zuständigkeit prüfen musste, ob ein Fahrzeug als "PKW" oder als "anderes Fahrzeug" einzustufen und daher nach dem Hubraum oder dem Gewicht zu besteuern ist (BFH-Urteil vom 29.4.1997, BStBl. II 1997 S. 627).
Seid der Änderung des KraftStG am 22.12.2006 für die Pickups wird jetzt entschieden über die Ermittlung der „zur Personenbeförderung dienenden Bodenfläche”. Wobei sich hier der Gesetzestext von Urteilen des BFH unterscheiden.


*********************************************************************************************************************************************************
Auszug aus dem Gesetz:

Artikel 1
(2 a) Als Personenkraftwagen gelten auch 1. Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit 3-8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, die in der Klasse N1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG ... entsprechen; 2. Mehrzweckfahrzeuge, entsprechend Aufbauart AF, die nach Anhang II Abschnitt C Nr. 1 der Richtlinie 70/156/EWG nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 gelten; ...
*


Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeuges.

********************************************************************************************************************************************************

Um nun zu wissen, ob ihr generell ein „PKW” oder eventuell doch ein "LKW" haben, bedarf es also der Ermittlung der genannten zwei Faktoren:
1. Ermittlung der „gesamten Nutzfläche”
2. Ermittlung der „zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche”

**********************************************************************************************************************************************************

1.
a) Man nehme z.B. einen handelsüblichen L200 Pick Up mit Doppelkabine
b) und berechnet sowohl die Nutzfläche (Länge x Breite) der Ladefläche/Pritsche
c) ...als auch die Innenfläche der Kabine(Länge x Breite)
d) Die Innenfläche der Kabine entspricht jedoch nicht der Nutzfläche der Kabine! Die sog. Funktionsfläche(also der Mitteltunnel im vorderen Bereich des
Fahrzeuges mit den Schalthebeln sowie der Pedalraum) müssen von der Innenfläche abgezogen werden.
2.
a) Bestandteil der gesamten Nutzfläche ist der Logik folgend „die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche” - die sich aus den Fußräumen (jeweilsLänge x Breite)...
b) ...sowie den Sitzflächen der Einzelsitze und der Rückbank (natürlich auch jeweils Länge x Breite) zusammensetzt.

c) Die Nutzfläche hinter der Sitzbank (ca. 20cm tief x Fahrzeugbreite) ist hingegen nicht der „zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche”
hinzuzurechnen, da die Sitzbank die dortige Bodenfläche definitiv nicht belegt und die dortige „Nutzfläche” nur als Stauraum genutzt werden kann.


Ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen?!



Mit freundlichen Grüßen

Jörg Apel
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Habe nach meinem Einspruch und vorführen des Fahrzeugs heute morgen die LKW Versteuerung bekommen.
8)
 
Hey cool...endlich mal nen Steuerfred...welches Öl bekommt der noch gleich?

Leute..auch wenn es ein Forum ist und das der Sinn eines Forums ist, sich über solche Themen zu unterhalten...nutzt die SuFu...der 37500. Steuerfred ist genug.
 
Hey cool...endlich mal nen Steuerfred...welches Öl bekommt der noch gleich?

Leute..auch wenn es ein Forum ist und das der Sinn eines Forums ist, sich über solche Themen zu unterhalten...nutzt die SuFu...der 37500. Steuerfred ist genug.

Der Fred ist vom 3. Dez 2011 22:00
:!:
Am 4. Dez. 20011 hattes Du auch schon mal selbst dazu was geschrieben.

:popcorn: :popcorn: :popcorn:
 
und? Was soll Dein Kommentar jetzt?

Gab es diesen Beitrag da auch schon?


Ich bin zwar erst sehr neu hier in dem Forum, aber hoffe ich darf trozdem meinen Kommentar dazu abgeben?! Ich habe vor mir einen Dodge RAM 2010 Quad Cab Sport zu kaufen. Da ich vorher schon verschieden Pickups gefahren und berufliche in der Steuerberatungsbranche tätig bin, kenne ich mich etwas mit der Materie aus. Also falls mein zukünftiger Quad Cab nicht als LKW steuerlich akzeptiert wird, ganz klar Einspruch einlegen mit Hinweis auf die unten aufgeführten Gesetzestexte und wenn das nicht hilft um eine Vorladung zur Vermessung bitten! Steuerberatung auf höchstem Niveau, aber man kann trozdem mit den Beamten vom FA zusammenarbeiten. Die tuen auch nur ihren Job!

Ein Pick up / Pritschenwagen ohne Doppelkabine ist immer ein LKW, bei einem Pick up / Pritschenwagen mit Doppelkabine entscheidet die Größe der Ladefläche im Vergleich zur Größe der Fahrzeukabine.

Die Einstufung des Fahrzeugs als PKW oder anderes Fahrzeug ist daher von entscheidender Bedeutung.

Diese Einstufung muss das Finanzamt vornehmen. Dabei richtet es sich zwar meisten (hoffentlich auch in Euren Fällen) nach den Vorgaben der Zulassungsstellen, es ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht an die Entscheidungen der Zulassungsbehörden und die entsprechenden Eintragungen in den Fahrzeugpapieren gebunden. Bisher war es so, dass das Finanzamt vielmehr in eigener Zuständigkeit prüfen musste, ob ein Fahrzeug als "PKW" oder als "anderes Fahrzeug" einzustufen und daher nach dem Hubraum oder dem Gewicht zu besteuern ist (BFH-Urteil vom 29.4.1997, BStBl. II 1997 S. 627).
Seid der Änderung des KraftStG am 22.12.2006 für die Pickups wird jetzt entschieden über die Ermittlung der „zur Personenbeförderung dienenden Bodenfläche”. Wobei sich hier der Gesetzestext von Urteilen des BFH unterscheiden.


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Auszug aus dem Gesetz:

Artikel 1
(2 a) Als Personenkraftwagen gelten auch 1. Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit 3-8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, die in der Klasse N1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG ... entsprechen; 2. Mehrzweckfahrzeuge, entsprechend Aufbauart AF, die nach Anhang II Abschnitt C Nr. 1 der Richtlinie 70/156/EWG nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 gelten; ...
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Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeuges.

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Um nun zu wissen, ob ihr generell ein „PKW” oder eventuell doch ein "LKW" haben, bedarf es also der Ermittlung der genannten zwei Faktoren:
1. Ermittlung der „gesamten Nutzfläche”
2. Ermittlung der „zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche”

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1.
a) Man nehme z.B. einen handelsüblichen L200 Pick Up mit Doppelkabine
b) und berechnet sowohl die Nutzfläche (Länge x Breite) der Ladefläche/Pritsche
c) ...als auch die Innenfläche der Kabine(Länge x Breite)
d) Die Innenfläche der Kabine entspricht jedoch nicht der Nutzfläche der Kabine! Die sog. Funktionsfläche(also der Mitteltunnel im vorderen Bereich des
Fahrzeuges mit den Schalthebeln sowie der Pedalraum) müssen von der Innenfläche abgezogen werden.
2.
a) Bestandteil der gesamten Nutzfläche ist der Logik folgend „die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche” - die sich aus den Fußräumen (jeweilsLänge x Breite)...
b) ...sowie den Sitzflächen der Einzelsitze und der Rückbank (natürlich auch jeweils Länge x Breite) zusammensetzt.

c) Die Nutzfläche hinter der Sitzbank (ca. 20cm tief x Fahrzeugbreite) ist hingegen nicht der „zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche”
hinzuzurechnen, da die Sitzbank die dortige Bodenfläche definitiv nicht belegt und die dortige „Nutzfläche” nur als Stauraum genutzt werden kann.


Ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen?!



Mit freundlichen Grüßen

Jörg Apel
 
Hey cool...endlich mal nen Steuerfred...welches Öl bekommt der noch gleich?

Leute..auch wenn es ein Forum ist und das der Sinn eines Forums ist, sich über solche Themen zu unterhalten...nutzt die SuFu...der 37500. Steuerfred ist genug.

Ich weiss ja das Du mich nicht leiden kannst. Aber Du hast nicht den Beitrag angesprochen, sondern den Steuerfred und gleich noch mit Öl angefangen. :-$
 
Ich denke Steuer Freds wird es immer geben denn wir haben hier im Forum fahren 200 Leute einen 1500 QC und davon haben 168 Leute unterschiedliche Berechnungen vom Amt. Also denke es wird immer fragen und Diskussionen geben.
 
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