Das ist aber laut Text nur die möglichen Abmessungen, jedoch keine Sondergenehmigung für eine LKR.Mir haben die die Grösse mittlerweile sogar in den Schein getackert... Hatte ja auch die Rennerei wegen der Kennzeichengrösse und bin dem Sachbearbeiter auf der Zulassungsstelle fast in's Gesicht gesprungen...
Jetzt haben die mir zumindest ein 2-zeiliges gegeben
Anhang anzeigen 130370
Naja, aber in einzeilig gibt es nichts, was in diesen Abmessungen klar geht
Stimmt, ich weiss ja auch nicht wie das bei euch gehandhabt wird. In z.B. Düsseldorf hättest Du mit der Eintragung ein Problem.Naja, aber in einzeilig gibt es nichts, was in diesen Abmessungen klar geht
Vielleicht einfach mal auf die vorherige Seite Blätter.Hab mich letztens gefragt, wie das wohl so ist, wenn man den Wagen online zulässt - da bekommt man ja die Plaketten zugeschickt und klebt sie dann selbst auf das Kennzeichen.
Da kontrolliert ja dann keiner mehr die Größe des Kennzeichens?! Den TÜV hier interessiert das doch normalerweise auch nicht?
Nun, bei mir war es ja nicht die Zulassungsstelle, die das von sich aus so eingetragen hat. Ich musste für diesen Stuss extra beim Tüv einmarschieren und dort hat mein Lieblingsprüfer mir bescheinigen dürfen, dass die mir zugeteilte 42er Platte nicht an den Auddowagen passt...Stimmt, ich weiss ja auch nicht wie das bei euch gehandhabt wird. In z.B. Düsseldorf hättest Du mit der Eintragung ein Problem.
Sieht so aus aus wie naja ich muss da was reinschreiben, aber Verantwortung möchte ich nicht übernehmen und eine Sondergenehmigung auch nicht erteilen.
Also schreibe ich mal irgendwas rein, was so aussieht als ob, aber irgendwie auch nicht.
Aber auch da macht wahrscheinlich jede Zulassungsstelle wie es ihnen zu mute ist.
Bei mir war bisher bei allen Fahrzeugen die ein LKR hatten (in verschiedenen Landkreisen) immer eingetragen.
Sondergenehmigung für Kennzeichengröße xxx von Stadt xxx erteilt.
Aber auch nur theoretisch . Mein damaliger F-150 kam aus Brandenburg und natürlich zählte die Eintragung für das kleine LKR-KennzeichenAufgrund der Tatsache, dass diese Eintragung ja jetzt über ein Gutachten stattgefunden hat und nicht über eine Sondergenehmigung des Landkreises erfolgt ist, steht das zumindest jetzt fix in den Papieren. Dadurch sollte auch ein potenzieller Käufer aus einem anderen Landkreis ohne Probleme zumindest 'ne LKR Grösse kriegen... theoretisch...
Tja, im Stau, vor Gericht und bei Behörden biste in Gottes HandAber auch nur theoretisch . Mein damaliger F-150 kam aus Brandenburg und natürlich zählte die Eintragung für das kleine LKR-Kennzeichen
in NRW nicht. Musste vom TÜV hier in NRW neu eingetragen werden.
Bei mir war’s auch eingetragen.Aber auch nur theoretisch . Mein damaliger F-150 kam aus Brandenburg und natürlich zählte die Eintragung für das kleine LKR-Kennzeichen
in NRW nicht. Musste vom TÜV hier in NRW neu eingetragen werden.
Da hatte ich nie Probleme, musste auch noch nie ein Auto bei der Zulassung vorführen... Aber ich muss auch zugeben, bei uns in der Kleinstadtzulassung, läuft das im Ganzen recht chillig ab. Brauchst auch keinen Termin, fährst hin, wartest 20 Minuten, wenn 1 oder 2 Hanseln vor Dir sind, und das wars...Die Fahrzeuge musste jeweils vorgeführt werden und dann kam die Sondergenehmigung in den Schein.
Ja solange das vernünftig abläuft, hab ich da aber auch kein Problem mit.Da hatte ich nie Probleme, musste auch noch nie ein Auto bei der Zulassung vorführen... Aber ich muss auch zugeben, bei uns in der Kleinstadtzulassung, läuft das im Ganzen recht chillig ab. Brauchst auch keinen Termin, fährst hin, wartest 20 Minuten, wenn 1 oder 2 Hanseln vor Dir sind, und das wars...