€ ***** 68:
"Kakke", Drecksack", "Typ aus...."......
ich finde, Dein Ton hier lässt arg zu wünschen übrig. :redhotevil:
Falls Du Dich mit dem Verkäufer vor ein paar Tagen auf die von Dir hier angegebenen 32.000,-€ geeinigt hast gem. § 433 BGB, warum hast Du dann nicht direkt einen Kaufvertrag unterschrieben, die Kohle auf den Tisch gelegt und den RAM mitgenommen gem. §929 BGB?
Ein vom Verkäufer nicht angenommenes Gebot von Dir, weil der Preis dem Verkäufer nicht passte, verpflichtet keinen Verkäufer, Dich bei Erscheinen eines anderen Interessenten anzurufen!? Es lag eben keine übereinstimmende Willenserklärung zwischen Euch beiden vor. Damit hat sich der Verkäufer absolut korrekt verhalten.
Und das der aufgerufene Kaufpreis nicht total überteuert und am Markt vorbei war ist ja schon daran zu erkennen, dass der Wagen kurze Zeit später verkauft wurde.
Deine Verunglimpfung des Verkäufers hier ist somit total daneben
!
Wäre ich der "Typ aus ....", ich würde Dir bei Kenntnis dieses Threads erst gar kein Auto verkaufen, für welchen Preis auch immer.
Knall un wech
Willy