so erstens zu die Kommentar über mein schreibstil, sorry bin kein Deutscher so hab kein Schulbank gedruckt für 16 Jahre wie du, hab nur selbst gelernt von Radio und TV plus lesen von zeitschriften, solltest du in zukunft Schreib oder Grammatik fehler von mich finden, kannst du behalten, die sind kostenlos.
Vielleich schreibst du etwas auf Englische irgendwenn, denn kann ich kommentieren..
jetzt zu die Kommentar von der Red Baron
dad Brief von die Tüv Nörd ist immer noch gültig, ist nicht zurück genommen und ich hab personlich mit die Ingenieur letzters Jahr gesprochen vor ich zu die Tüv gegängen war mit meine Jeep.
Hast du richtig gelesen drei Jeep Fahrer hab in das Jaher 2012 Rammschutzbügel eingeträgen beim TÜV bekommen, eine sogar zweimal und das war ich.
erstens wer mein erst Jeep die Rammschutz eingeträgen, denn leider hat eine BMW fahrer mein Jeep total kaputt gemacht so jetzt ist die gleicher Bügel montiert auf meine nachfolge Jeep in September 2012. Das war nur ca. 4 Monate hier !!
Ausser das, die PKW klassification für M1 Fahrzeug ist NUR bis eine zulassig Gesamtgewicht bis 3,5T. Alle Fahrzeuge mit eine zugelassen gesamtgwicht über 3,5 t sind nicht betroffen und alle Fahrzeug das sind als LKW sind auch nicht betroffen bei dieser regel, unabhängig von gewicht.
Sollte die TÜV probieren das zum ablehnen denn sind die in Justiz schwerigkeit gekommen als die denn ablehnen eine Stattlich gefördert Prüfung ab und die sind zuständig so eine Prüfung zu machen.
Gerade gefunden zufälligweise in eine VW t4 Forum. schaumal die Datum an ca. 2 wochen alte.
Samstag, 29. Dezember 2012, 05:29
Frontschutzbügel der xxx....Ein hallo an die Gemeinde.
Ich war gestern zur überfälligen bei der GTÜ in Roggentin bei Rostock.
In diesem Zusammenhang habe ich den Cobra-frontbügel mit abnehmen lassen.
Der Frontbügel ist ein T4-4 Ausführung B (alte Ausführung,starr)
Dem Prüfer reichte das Teilegutachten von der Herstellerseite (danke für den Link aus dem Forum)
Und der Origenalaufkleber.
Jetzt habe ich eine Abnahme nach §19 STVZO und kann ihn bei Gelegenheit eintragen lassen.
....keine Fragen der Rennleitung deswegen mehr....
Ach und übrigens HU mit geringen Mängeln bestanden (1 Kennzeichenleuchte ohne Funktion)
Zwei Jahre weiter die Königsklasse fahren