Anbauten an einem Fahrzeug dürfen nicht scharfkantig sein, wenn sie über das Fahrzeug rausragen. Scharfkantig = 90°Winkel. Hat die Kante einen Radius von 3mm oder mehr, wird sie nicht mehr als gefährlich angesehen.
(Natürlich ist das Blödsinn, aber is halt so)
Die Stoßstange ist leicht gebogen. Stehen die Ecken der Lightbar evtl. etwas über diese Rundung? Dann stehen sie vor das Fahrzeug. Dann kriegst Du sie auch nicht eingetragen.
Ja einfach sagen, Du hattest sie bitte gern als Arbeitsscheinwerfer eingetragen. Wenn die Bedingungen stimmen (nicht mit anderen Scheinwerfen verschaltet, ragt nicht über das Fahrzeug) kein Problem.
Kann sein, das der Tüvler sagt, das man den gar nicht eintragen muß. Auch richtig, aber wer schreibt, bleibt.
Mit der Hitch mußt Du gar nix machen.
Steht sie vor? Nein.
Sie ist unterm Auto, und somit geht sie den Tüv gar nix an. Außerdem besteht keine Gefahr, das Du dich beim fahren mit ihr verkanntest, da sie ja weit oben angebracht ist.
Zur Werkstatt kann ich nix sagen, aber es gibt sehr viele Möglichkeiten, was da schiefgelaufen ist.
Letztendlich ist die Lightbar aber gleich abgebaut, und, es geht nur um einen Tüvstempel und nicht eine Vollabnahme.
Einen Stempel kriegst Du überall.
Wenn die Werkstatt das nicht auf die Reihe kriegt, es gibt auch andere Werkstätten.
Zum Thema Tüv. Da gibt es absolute Experten, und saudumme Schwätzer.
Für den Laien leider oft schwer zu unterscheiden.
Frage an den Tüv. Warum darf der Ram in den USA 4,6 Tonnen ziehen, in Deutschland aber nur 3,5?
Die korrekte Antwort hätte gelautet: Weil in der EU auflaufgebremste Hänger max. 3,5 Tonnen wiegen dürfen. Deshalb werden AHKs auch nicht über 3,5 Tonnen eingetragen.
Weißt Du was der Tüvler gesagt hat.
Also ein studierter Mensch mit etlichen Fortbildungen, der auch Vollabnahmen macht : Weil es in den USA egal ist, wenn sich der Hänger löst. Deshalb tragen wir 30% weniger ein, damit die Sicherheit gewährleistet ist.
Kein Witz.