Fahrtenbuch-/Nachweispflicht bei Firmenzulassung (Handel)

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Hallo, wer hat Erfahrungen mit der Zulassung eines RAMs als Firmenwagen bzgl. den Vorschriften der Gewerbeaufsicht zur Führung von Fahrtennachweisen bei LKW bis 3,5t gemacht?
Da wir seitens der Gewerbeaufsicht als Handelsunternehmen klassifiziert werden zieht hier leider nicht die "Handwerkerregelung". Unsere Transporter (Peugeot Boxer) habe ich nach Pol.kontrolle und anschwärzen bei der Gew.aufsicht
:evil:
jetzt auf 2,799t ablasten lassen um dem Papierkram zu entgehen - beim RAM wird das wohl knapp... Gibts da Erfahrungen/Tipps oder einen Fred? (habe nur Infos zur 1%-Regelung gefunden aber darum gehts nicht).
Gruß Bernd
 
Soweit ich weiß (naja mal gelesen und gehört) reicht für den Bereich 2,8-3,5t ein Buch in dem die Pausen/Arbeits/und Lenkzeiten (immer aktuell -> also vor dem Losfahren den Strich bei Fahrzeit...) in einem Diagramm vom Fahrer eingezeichnet werden. Such mal Tageskontrollblatt im Netz. Bei zGG bis 2,8t und Anhänger dran gilt das dann auch. Hier ist was interessantes dazu: https://www.motor-talk.de/forum/lkw...henen-haenger-dann-tachoscheibe-t4812891.html :roll:
 
Da weiß ich leider nichts drüber... nur bei einem Fahrtenbuch (Für Finanzamt für Abschreibungen) gilt nur ein handschriftliches Buch mit exakt vorgegebenen Einträgen oder eine zertifizierte Software, die Änderungen im Fahrtenbuch aufzeichnet.... eine Exceltabelle z.B. wird nicht anerkannt.

Ich an deiner Stelle würde deshalb etwas professionelles verbauen lassen, Fahrtenschreiber kosten nicht die Welt und damit dürftest du dann aus dem Schneider sein... denk ich mal... aber Achtung Halbwissen! :roll:
:|


schau mal da...

https://www.fahrtenschreiber-shop.de/
 
Da ist wohl wie mit einem kleinem Nummernschild und der LKW/PKW-Zulassung. Das kann unterm Strich jeder Finanzer machen wie er will. Mein letzter, als LKW, zugelassener Ram war dann plötzlich doch kein LKW weil der Finanzdödel einfach behauptet hat das ich doch sicher auch mal damit nach Hause gefahern bin. Einwende waren ihm Wurscht, trotz noch mehrer auf mich zugelassene Privat-PKW.
Fahrtenbücher egal ob elektronisch oder auf einem Stück Papier, kann, muss er aber nicht anerkennen. Ist immer wie Lotto und man muss versuchen das Bestmögliche heraus zu handeln.
Aktuell hab ich einen RAM 2500 der als LKW zugelassen ist, strassensteuerrechtlich ein PKW ist (bringt ja auch mehr Kohle) und Einkommensteuerrechtlich wieder ein LKW.
Nach 25 Jahren Selbstständigkeit hab ich inzwischen alle Szenarien durch. Und sei versichert, Vater Staat gewinnt immer. Egal wie.
Gewöhnen wir uns an den Gedanken in einer Bananrepublik zu leben ohne klare Regelungen und absoluter Rechtsunsicherheit. Immer nach dem Motto, Alles kann Nichts muss.
 
Naja da habe ich andere Erfahrungen gemacht... holzklopf... allerdings bin ich auch ein ganz kleines Lichtlein....
 
Kannst ganz entspannt bleiben, bin auch kein Großindustrieller. Die zahlen eh nix.

Das ist ja das Malheure!! die kleinen/ mittleren werden geschröpft und die Großen bekommen es hineingeblasen.

Wie heißt es so schon zum Kleinen kommt der Gerichtsvollzieher und zum Großen der/die Kanzler/in

Ich führe Fahrtenbuch, da zwar als Lkw zugelassen, aber das Finanzamt der Meinung ist, sei Kfz Steuer PKW und ich ja nur Stofflappen geladen habe wäre es deshalb nur Nutzung als PKW. Egal ob die Lappen 300 kg wiegen und in einen Kombi nicht reinpassen.
 
Geht es hier um Nachweise für´s Finanzamt,ob gewerbliche oder private Fahrten ? Oder geht es um den Nachweis der Lenk- und Ruhezeiten gemäß STVZO ?
 
Ich denk mal das zweite, darum mein Hinweis auf die Profigeräte...
 
Geht es hier um Nachweise für´s Finanzamt,ob gewerbliche oder private Fahrten ? Oder geht es um den Nachweis der Lenk- und Ruhezeiten gemäß STVZO ?


Ja, es geht um Nachweise für Lenk- und Ruhezeiten - und da habe ich nun wirklich keinen Bock drauf.
Die Dame vom Gewerbeaufsichtsamt stellte das so dar:

"Wenn Sie eine (Beispiel) aus Brettern eine Hundehütte zusammennageln und diese zu Ihrem Kunden ausliefern, sind Sie (Hersteller) Handwerker und brauchen bei einem 3,5t-LKW keine Fahrtennachweise führen (Handwerkerregelung) - wenn Sie allerdings einen vorgefertigten Hundehüttenbausatz bei einem Lieferanten bestellen und zu Ihrem Kunden liefern sind Sie Händler und somit im Werkverkehr."

Willkommen in Absurdistan - aber O-Ton Gewerbeaufsichtsamt ("beim ersten Vergehen kommt man ja noch unter 1000 EUR Strafe davon...")
Ich weiß nicht, ob das in anderen Bundesländern (hier Niedersachsen) auch so gehandelt wird.

Aber da werde ich den RAM wohl besser auf privat zulassen als auf GmbH...

Gruß Bernd
 
Es ist vollkommen Bratwurst auf wen die Kiste zugelassen ist, es zählt alleine der gewerbliche Zweck der Fahrt
;)
 
Es ist vollkommen Bratwurst auf wen die Kiste zugelassen ist, es zählt alleine der gewerbliche Zweck der Fahrt
;)

Warum das? Wenn ich privat aus Spaß damit rumfahre schert doch keinen ein Lenk- und Ruhezeitennachweis. Wenn der auf Firma zugelassen ist und eine GmbH im Fahrzeugschein steht dann schon. Oder sehe ich das falsch - sonst müssten hier ja fast alle diese Nachweise führen...
 
Nochmal, es zählt der ZWECK der Fahrt.
Du kannst mit dem 3.5t privat durch die Gegend gondeln wie du möchtest, da unterliegst du keinerlei Aufzeichnungspflichten. Transportierst du aber auch nur eine Packung Kekse gewerblich um sie an einen Kunden auszuliefern bist du aufzeichnungspflichtig.
Dabei ist es egal ob das Fahrzeug auf eine Firma oder Privatperson zugelassen ist, sobald mit dem Fahrzeug ein gewerblicher Gütertransport stattfindet bist du fällig.
Ein Handelsvertreter, der keine Ware oder Muster (Grenzfall) dabei hat kommt auch ohne Aufzeichnung aus.

Du glaubst garnicht wieviele hier, und anderswo, nur mit Glück nicht erwischt werden und es nichtmal wissen.
Der Klassiker ist der Fähnchen Autohändler ums Eck, der zieht seinen Autotransportanhänger klassischerweise hinter einem 7er oder großen Benz. Natürlich kommt der nie auf die Idee, dass er sogar ein EG Kontrollgerät nachrüsten und nutzen müsste sobald der Anhänger dran hängt, dann ist er nämlich mit dem Gespann schon auf über 3.5t. Selbst mit einem kleinen Klaufix kommt er schon über 2.8t und müsste manuell aufzeichnen.
Es wird nur relativ selten kontrolliert. Ich kenn aber auch Jungs von der Geradeaus-Polizei und der BAG die sich genau auf sowas spezialisiert haben und reihenweise Meldungen an die Gewerbeaufsichtsämter schreiben und die verhängen dann gerne Bußgelder im 4-stelligen Bereich.
 
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Nochmal, es zählt der ZWECK der Fahrt.
Du kannst mit dem 3.5t privat durch die Gegend gondeln wie du möchtest, da unterliegst du keinerlei Aufzeichnungspflichten. Transportierst du aber auch nur eine Packung Kekse gewerblich um sie an einen Kunden auszuliefern bist du aufzeichnungspflichtig.
Dabei ist es egal ob das Fahrzeug auf eine Firma oder Privatperson zugelassen ist, sobald mit dem Fahrzeug ein gewerblicher Gütertransport stattfindet bist du fällig.
Ein Handelsvertreter, der keine Ware oder Muster (Grenzfall) dabei hat kommt auch ohne Aufzeichnung aus.

Also brauche ich im Fall einer Kontrolle den Cops nur sagen "is ne private Fahrt" und alles ist in Ordnung? (ohne Nachweise etc) Das wäre aber mal einfach für Deutschland
:)


Aber in deinem Nachtrag beschreibst du ja die BAG-Kontrollen etc. Ich könnte mir trotzdem vorstellen das in einer Kontrolle ein Fahrzeugschein mit Privatadresse "unauffälliger" ist als ein Firmen-GmbH-Eintrag. Ich bin ja als Privatmensch nur einfacher Angestellter (m)einer GmbH... Zu privaten Zewcken darf man ja auch mit einem einfachen Sportbootführerschein einen Öltanker fahren sofern man diesen nicht zu gewerblichen Zwecken nutzt (laut meinem damaligen alten Hasen von Fahrlehrer
:-D
)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nun meine Infos:

Ein mir bekannter Polizist sagte mir, dass ein Fahrtenbuch/Kontrollgerät nur verwendet werden muss,
wenn gewerblicher Güterverkehr stattfindet.
Gewerblicher Güterverkehr wäre aber nur die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern
also der Transport von Gütern gegen Entgeld für Andere, also Speditionsleistungen.
Dafür spricht ja auch, das Kontrollen durch die BAG erfolgen, und die interessiert nur gewerblicher Güterverkehr.


Wenn also Handwerker mit einem Sprinter mit Anhänger zur Baustelle fahren, ist dies kein gewerblicher Güterverkehr, da hier eigenes Material transportiert wird.
Diese Handwerker unterliegen ja nicht den Fahrpersonalvorschriften, somit braucht es hier auch keine Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten durch ein Kontrollgerät.

Wenn diese Info nicht richtig war, fahre ich seit Jahren mit meinem Gespann nur mit "Glück" durch die Gegend
 
Also brauche ich im Fall einer Kontrolle den Cops nur sagen "is ne private Fahrt" und alles ist in Ordnung? (ohne Nachweise etc) Das wäre aber mal einfach für Deutschland
:)


Aber in deinem Nachtrag beschreibst du ja die BAG-Kontrollen etc. Ich könnte mir trotzdem vorstellen das in einer Kontrolle ein Fahrzeugschein mit Privatadresse "unauffälliger" ist als ein Firmen-GmbH-Eintrag. Ich bin ja als Privatmensch nur einfacher Angestellter (m)einer GmbH... Zu privaten Zewcken darf man ja auch mit einem einfachen Sportbootführerschein einen Öltanker fahren sofern man diesen nicht zu gewerblichen Zwecken nutzt (laut meinem damaligen alten Hasen von Fahrlehrer
:-D
)


Wenn du den Wagen privat anmeldest und dann mit ´ner Fuhre Sand aus der Kiesgrube kommst,kannst du der Polizei erzählen,es ist Privat fürs Gartenhäuschen.Das wird im Normalfall auch niemand in Zweifel stellen.Läuft der Wagen auf die (deine) Firma ,bekommst du Probleme,auch wenn der Sand wirklich für dich privat ist.

Ansonsten steht alles klipp und klar in der STVZO,wann und wie du Nachweise bringen mußt.Als Privatperson kannst du ´nen Sattelzug (auf dich privat angemeldet) fahren,ohne Nachweis der LuRZ (du kannst dir z.B. dein ganzes Baumaterial aus Polen holen und dein Haus bauen).
Als "Gewerblicher" sieht´s anders aus.Ab 2.8t mußt du mind. diese Fahrblätter ausfüllen und ab 3.5 t brauchst du einen Fahrtenschreiber.Es zählt immer das "zulässige Zuggesamtgewicht",d.h. z.B. , Auto mit 2,1 t zul.Gesamtgewicht und Anhänger mit 2t zul. Gesamtgewicht (auch wenn er leer ist und dein "Zug" nur 2,6t wiegt) ist dann nachweispflichtig.
Es gibt da wohl eine "Handwerkerregelung",aber dazu weiß ich nichts genaues .Da klingt die Ausage von Rolf logisch/nachvollziehbar.

in der Realität sieht´s so aus,das du als kleiner Mann,egal ob privat oder gewerblich, immer am Ar... bist und im Zweifelsfall unnütze Rennereien hast.
 
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