Also brauche ich im Fall einer Kontrolle den Cops nur sagen "is ne private Fahrt" und alles ist in Ordnung? (ohne Nachweise etc) Das wäre aber mal einfach für Deutschland
Aber in deinem Nachtrag beschreibst du ja die BAG-Kontrollen etc. Ich könnte mir trotzdem vorstellen das in einer Kontrolle ein Fahrzeugschein mit Privatadresse "unauffälliger" ist als ein Firmen-GmbH-Eintrag. Ich bin ja als Privatmensch nur einfacher Angestellter (m)einer GmbH... Zu privaten Zewcken darf man ja auch mit einem einfachen Sportbootführerschein einen Öltanker fahren sofern man diesen nicht zu gewerblichen Zwecken nutzt (laut meinem damaligen alten Hasen von Fahrlehrer
)
Wenn du den Wagen privat anmeldest und dann mit ´ner Fuhre Sand aus der Kiesgrube kommst,kannst du der Polizei erzählen,es ist Privat fürs Gartenhäuschen.Das wird im Normalfall auch niemand in Zweifel stellen.Läuft der Wagen auf die (deine) Firma ,bekommst du Probleme,auch wenn der Sand wirklich für dich privat ist.
Ansonsten steht alles klipp und klar in der STVZO,wann und wie du Nachweise bringen mußt.Als Privatperson kannst du ´nen Sattelzug (auf dich privat angemeldet) fahren,ohne Nachweis der LuRZ (du kannst dir z.B. dein ganzes Baumaterial aus Polen holen und dein Haus bauen).
Als "Gewerblicher" sieht´s anders aus.Ab 2.8t mußt du mind. diese Fahrblätter ausfüllen und ab 3.5 t brauchst du einen Fahrtenschreiber.Es zählt immer das "zulässige Zuggesamtgewicht",d.h. z.B. , Auto mit 2,1 t zul.Gesamtgewicht und Anhänger mit 2t zul. Gesamtgewicht (auch wenn er leer ist und dein "Zug" nur 2,6t wiegt) ist dann nachweispflichtig.
Es gibt da wohl eine "Handwerkerregelung",aber dazu weiß ich nichts genaues .Da klingt die Ausage von Rolf logisch/nachvollziehbar.
in der Realität sieht´s so aus,das du als kleiner Mann,egal ob privat oder gewerblich, immer am Ar... bist und im Zweifelsfall unnütze Rennereien hast.