EU verbietet Ü50-Fahrern was sie bisher durften

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Führerscheine verfallen - EU verbietet Ü50-Fahrern was sie bisher durften

Alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, sind nur noch maximal 15 Jahre gültig. Danach müssen alle Fahrer über 50 nachweisen, dass sie noch fit genug sind, ansonsten verfallen teilweise ihre Rechte.

Alle Führerscheine, die bisher unbefristet gültig waren, verlieren diese unbefristete Gültigkeit jetzt doch. Bis 2033 müssen alle auf eigene Kosten umgeschrieben werden. Besonders hart trifft es Fahrer, die über 50 Jahre alt sind. Deren Fahrerlaubnis ist dann teilweise nur noch befristet gültig, wie der ADAC berichtet:

"Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 2 erhalten bei der Umstellung ihrer Fahrberechtigung die Klassen C und CE mit einer Befristung auf das 50. Lebensjahr."

https://wize.life/themen/kategorie/...fahrern-was-sie-bisher-durften?wholearticle=1

Ich liebe die EU
:evil:
 
Alle die den 2er beruflich brauchen, mussten eh schon auf neuen Führerschein umstellen, denn für die Fahrerkarte ist der Bedingung.
Und so stark eingeschränkt ist der Fahrer auch nicht. Muss halt die Ärztliche Untersuchung über sich ergehen lassen. Wenn er die nicht besteht, sollte man evt. wirklich nicht fahren.
 
wize.life hat etwa den Wahrheitsgehalt von Büchern aus dem Kopp Verlag. (Noch unter BLÖD-Zeitungsniveau).
Erstmal abwarten was offizielles noch kommt.
 
Alle die den 2er beruflich brauchen, mussten eh schon auf neuen Führerschein umstellen, denn für die Fahrerkarte ist der Bedingung.
Und so stark eingeschränkt ist der Fahrer auch nicht. Muss halt die Ärztliche Untersuchung über sich ergehen lassen. Wenn er die nicht besteht, sollte man evt. wirklich nicht fahren.

Die Frist war im September 2014 inklusive der fünf Module Berufskraftfahrerschulung sowie allgemeiner ärztlicher Untersuchung und ausführlicher augenärztlicher Untersuchung.
Danach bleibt nur die IHK-Ausbildung zum Berufskraftfahrer mit 210 Stunden oder die verkürzte IHK-Ausbildung mit 140 Stunden.
Ich habe meinen Führerschein noch rechtzeitig verlängert einschließlich der Berufskraftfahrerschulung und damit der Schlüsselzahl 95 im Führerschein.
So kann ich meinen Zweitberuf aushilfsweise ausüben.

Gruß
Matthias
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
mein letzter stand war, dass ALLE führerscheine ohne ablaufdatum (grau, rosa, erst gen. karten) bis 2023 in befristete umgetauscht werden müssen.

die regel mit 50 z.b. beim alten dreier (umgeschrieben zur karte) begrenzt sich ohne verlängerung mit ärztlichen attest nur auf das gesamtgewicht vom zug.
ich hab ihn nicht verlängert, somit darf ich weiterhin 7,5t fahren, nur der anhänger ist begrenzt. das zuggesamtgewicht darf nur noch max. 12t haben,
aber damit kann ich leben.

ich weiss, das ist alles etwas verwirrend, aber unterm strich nicht so schwer zu verstehen, wenn man sich kurz damit befasst.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Frage ist und bleibt: Beruflich oder Privat. Ich muss,wie meine Kollegen vor mir,in 3 Jahren den Schein erneuern lassen damit ich auf Arbeit(die grösseren LKW) fahren darf. Wird aber alles vom AG bezahlt. Is ja nur das ärztliche Gutachten,Sehfeld etc. Fahrerkarten haben wir nicht,brauchen wir nicht. Privat wäre es mir egal,aber die Arbeit... :roll: :roll:
Übrigens,ich hab noch meinen alten DDR-Schein und dürfte fast alles fahren im Moment :mrgreen:
 
Die Frage ist und bleibt: Beruflich oder Privat. Ich muss,wie meine Kollegen vor mir,in 3 Jahren den Schein erneuern lassen damit ich auf Arbeit(die grösseren LKW) fahren darf. Wird aber alles vom AG bezahlt. Is ja nur das ärztliche Gutachten,Sehfeld etc. Fahrerkarten haben wir nicht,brauchen wir nicht. Privat wäre es mir egal,aber die Arbeit... :roll: :roll:
Übrigens,ich hab noch meinen alten DDR-Schein und dürfte fast alles fahren im Moment :mrgreen:

beruflich wie privat.
 
Solange ich das beruflich benötige und der AG das bezahlt isses mir Wurscht,mach ich. Wenn ichs nimmer brauch,reichen mir die 7,5t als Solches aus im Privaten. Da muss ich nich zum Arzt,oder lieg ich da falsch
:?:
 
ist doch egal ob privat oder beruflich,..

ich wohne in Luxembourg, hatte meinen Führerschein umschreiben müssen und zugleich ein ärztliches Attest abgeben müssen für den C1 CE (Alt 2er) abgeben müssen.
ich muss jetzt alle 5 Jahre dieses Attest abgeben und ab meinem 60sten Lebensjahr auch für alle anderen klassen, Auto, Motorrad usw,..
 
Ich habe jetzt meinen auch endlich umschreiben lassen, das war eine ziemliche Odyssee. Hoffe ich habe mich da
rechtlich nicht letztendlich verschlechtert. Da ich ja schon bald 58 bin, hätte ich aber mit meinem grauen Lappen
nicht mehr über 7.5 t fahren dürfen. Das passt jetzt wieder. Muss also wenn ich es richtig verstanden habe in 5 Jahren
verlängern mit neuem gesundheitlichen Attest und dann aber schon alle 3 Jahre da dann Ü60.

Mal sehen was bis dahin kommt.
Meine ganzen Bootsführerscheine gelten ein Leben lang, das dachte ich bisher vom Autoführerschein allerdings auch. :mrgreen:
 

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Von der Ü50 Regel ist doch jetzt der LKW-Kram betroffen, oder? Auto und Motorrad sind doch weitehin unbefristet?
Ich habe Klasse2 im Jahr 2000 gemacht, da stand dann schon drin das der LKW befristet ist bis ich 50 bin. Also eigentlich ein alter Hut.
 
Von der Ü50 Regel ist doch jetzt der LKW-Kram betroffen, oder? Auto und Motorrad sind doch weitehin unbefristet?
Ich habe Klasse2 im Jahr 2000 gemacht, da stand dann schon drin das der LKW befristet ist bis ich 50 bin. Also eigentlich ein alter Hut.

Seid dem 01.01.1999 gibt es nur noch die EU-Führerscheine, kannst also nur einen C oder CE gemacht haben und die sind auf 5 Jahre befristet.
Lediglich die Klasse C1 oder C1E sind bis zum 50ten Lebensjahr gültig. Wenn du nach Ablauf der 5 Jahresfrist beim C oder CE oder nach dem
50ten Lebensjahr beim C1 oder C1E nicht verlängerst und dennoch fährst ist das ein Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dies ist bei allen Fahrzeugklassen
so, wo ein Datum unter Ziffer 11 eingetragen ist. Das ist so, weil dies Beschränkungen sind. Bei den Führerscheinen die ab dem 19.01.2013
ausgestellt wurden steht ein Ablaufdatum unter der Ziffer 4b. Wenn man danach noch fährt stellt das nur eine Ordnungswidrigkeit dar.

Mal eine Auflistung der Gültigkeit der Führerscheine:

Führerscheine die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden:

Geburtsjahr vor 1953 = 19.01.2033
Geburtsjahr 1953-1958 = 19.01.2021
Geburtsjahr 1959-1964 = 19.01.2022
Geburtsjahr 1965-1970 = 19.01.2023
Geburtsjahr 1971 oder danach = 19.01.2024

Führerscheine die ab dem 01.01.1999 ausgestellt wurden:

Ausstellungsjahr 1999-2000 = 19.01.2025
Ausstellungsjahr 2001-2002 = 19.01.2026
Ausstellungsjahr 2003-2004 = 19.01.2027
Ausstellungsjahr 2005-2006 = 19.01.2028
Ausstellungsjahr 2007-2008 = 19.01.2029
Ausstellungsjahr 2009 = 19.01.2030
Ausstellungsjahr 2010 = 19.01.2031
Ausstellungsjahr 2011 = 19.01.2032
Ausstellungsjahr 2012 bis 18.01.2013 = 19.01.2033

Gruß Andy
 
Achso, die Führerscheine seid 19.01.2013 sind jetzt immer 15 Jahre gültig.
Beschränkungen unters Ziffer 11 bleiben davon unberührt.

Die Daten vor dem 19.01.2033 sind bisher nicht rechtswirksam sondern nur Empfehlungen
um einen Ansturm auf die Fahrerlaubnisbehörden zu verhindern.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Seid dem 01.01.1999 gibt es nur noch die EU-Führerscheine, kannst also nur einen C oder CE gemacht haben und die sind auf 5 Jahre befristet.
Lediglich die Klasse C1 oder C1E sind bis zum 50ten Lebensjahr gültig. Wenn du nach Ablauf der 5 Jahresfrist beim C oder CE oder nach dem
50ten Lebensjahr beim C1 oder C1E nicht verlängerst und dennoch fährst ist das ein Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dies ist bei allen Fahrzeugklassen
so, wo ein Datum unter Ziffer 11 eingetragen ist. Das ist so, weil dies Beschränkungen sind. Bei den Führerscheinen die ab dem 19.01.2013
ausgestellt wurden steht ein Ablaufdatum unter der Ziffer 4b. Wenn man danach noch fährt stellt das nur eine Ordnungswidrigkeit dar.

Mal eine Auflistung der Gültigkeit der Führerscheine:

Führerscheine die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden:

Geburtsjahr vor 1953 = 19.01.2033
Geburtsjahr 1953-1958 = 19.01.2021
Geburtsjahr 1959-1964 = 19.01.2022
Geburtsjahr 1965-1970 = 19.01.2023
Geburtsjahr 1971 oder danach = 19.01.2024

Führerscheine die ab dem 01.01.1999 ausgestellt wurden:

Ausstellungsjahr 1999-2000 = 19.01.2025
Ausstellungsjahr 2001-2002 = 19.01.2026
Ausstellungsjahr 2003-2004 = 19.01.2027
Ausstellungsjahr 2005-2006 = 19.01.2028
Ausstellungsjahr 2007-2008 = 19.01.2029
Ausstellungsjahr 2009 = 19.01.2030
Ausstellungsjahr 2010 = 19.01.2031
Ausstellungsjahr 2011 = 19.01.2032
Ausstellungsjahr 2012 bis 18.01.2013 = 19.01.2033

Gruß Andy

Grad nachgeschaut, habe am 31.05.99 den Führerschein ausgestellt bekommen und habe C und CE mit Ablauf 2026 eingetragen. 7,5to durfte ich ja schon mit dem Autoführerschein fahren. Wenn ich recht entsinne habe ich mich aber auch zur alten Klasse2 schon im Jahr 1998 angemeldet. Vielleicht kommt da das durcheinander her.
 
Die Auflistung der Gültigkeitsdauer von dondynamo war eine Idee der Bundesregierung, die nicht so umgesetzt wurde.
Alle Führerscheine, also wirklich alle, die vor dem Stichtag 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 18.01.2033 auf den neuen nur noch 15 Jahre gültigen umgestellt werden.
Alle Führerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden und werden haben nur noch eine Gültigkeit von 15 Jahren und müssen dann erneuert werden. Es geht da eigentlich nur darum ein aktuelles Bild auf dem Führerschein zu haben.
 
Ob ich dann, mit 75, auf dem Foddo hübscher aussehe als damals mit 18 bezweifle ich aber stark. :mrgreen:
 
Ähm, jetzt bin ich ein wenig durcheinander.
Gilt das nun nur für C/CE oder generell? Ich hab meinen alten Grauen vor rund 10 Jahren umschreiben lassen. Hab nur Motorrad und PKW (Alte Klassen 1 und 3). Ist der nun auch beschränkt?

Davon abgesehen finde ich es gar nicht schlecht, wenn man eine Ärztliche Untersuchung machen muss. Wenn ich daran denke, wie meine Opa noch gelebt hat. Der konnte kaum den Kopf drehen, hatte Probleme mit dem Bein und eine Reaktion wie eine Schlaftablette, aber er musste unbedingt fahren. "Ich fahr schon 50 Jahre Unfallfrei. Ich kann das noch". :roll:
 
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