Das gilt für alle, also auch dein "Neuer" ist nur bis 19.01.2033 gültig und danach generell 15 Jahre
C1/C1E gilt bis zum 50 Lebensjahr, danach alle 5 Jahre verlängern mit ärztlichem Gutachten, ansonsten gelten auch hier die 15 Jahre Fristen bzw. die Frist bis 2033
C/CE gilt nur 5 Jahre und Verlängerung nur mit ärztlichem Gutachten und bist du Berufskraftfahrer, dann brauchst du auch noch die Ausbildung und die Wiederholung aller 5 Weiterbildungsmodule alle 5 Jahre.
C1/C1E gilt bis zum 50 Lebensjahr, danach alle 5 Jahre verlängern mit ärztlichem Gutachten, ansonsten gelten auch hier die 15 Jahre Fristen bzw. die Frist bis 2033
C/CE gilt nur 5 Jahre und Verlängerung nur mit ärztlichem Gutachten und bist du Berufskraftfahrer, dann brauchst du auch noch die Ausbildung und die Wiederholung aller 5 Weiterbildungsmodule alle 5 Jahre.