Erfahrungen mit LKW-Zulassung bei Ram Van?

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Überlege mir einen Ram Van anzuschaffen, wobei es mir fast egal ist ob 1500, 2500 oder 3500, Hauptsache ich habe mind. 5 Sitzplätze und ein Fenster in der Schiebetür (also kein Full Cargo mit Trennwand).
Und das ganze natürlich mit LKW-Zulassung. Hat da jemand Erfahrungen (am besten natürlich in München)? Worauf ist zu achten?
Habe mich schon etwas durch das Steuer-Forum gekämpft, verstehe aber z.B. die Rechnung von Moto-X-Philipp https://www.dodge-forum.eu/viewtopic.php?f=81&t=28631 nicht ganz...bin wohl zu doof :roll:

Mit Dank für eure Hilfe!
 
Hi Punker

Ich beschäftige mich auch gerade mit diesem Thema da ich in der gleichen situation bin wie du. Sicher ist mal das nichts sicher ist
;)
. Es hängt stark davon ab wie dein Finanzamt vor ort so tickt. Das hat was mit dem Verhältnis von Fahrerkabiene zu Ladefläche und Verhältnis Nutzlast zu Gesamtgewicht zu tun. (wenn ich mich irre bitte korigieren) am besten einfach mal bei deinem FA anfragen, oder mal die suchen Funktion im Forum nutzen! Es gibt viele Beiträge die sich mit diesem Thema beschäftigen und dir sicher weiter helfen können.
 
Na ich denke mal die 5 Sitzplätze stehen deiner LKW- Zulassung im weg und mit nem 1500 hast du nicht mehr die Zuladung
die du brauchst :mrgreen:
 
Hallo,

ich kenne da folgende Regel die Ladefläche muss größer als der Passagierfläche sein so war das bei uns mal aber ob das noch aktuell ist weis ich nicht.

Was ich mir aber Überlege ist bei einer LKW Zulassung dann nicht die Versicherung teurer
:?:


Grüße und einen schönen Abend noch

jage
 
Mit 95%iger Sicherheit wird das nichts mit LKW und 5 Sitzplätze.
Folgende Hürden sind zu nehmen:
-Die Ladefläche (die Fläche die zur Ladung bleibt) muß mehr als 50% der Gesamtnutzfläche betragen,und das wird schwierig mit ´ner zusätzlichen Sitzbank hinten drin (ganz davon abgesehen,das die Ladefläche nach vorn abgegrenzt sein muß)
-viele FA´s geben generell keine LKW-Steuer bei 5 und mehr Sitzplätzen,egal ob du die 50% Regel erfüllst.
-Die Nutzmasse muß einen Mindestwert betragen,d.h. mit 400kg Nutzlast ist dann evtl. auch Essig mit LKW

Diese Punkte werden aber von FA zu FA (und dort sogar von Beamten zu Beamten) unterschiedlich gehandhabt.

Die einzige Möglichkeit,das sicher festzustellen,ob du LKW oder PKW bekommst,ist mit Foto´s und Maßen (oder wenn´s möglich ist,mit dem Wagen selbst) bei DEINEM zuständigen FA vorzusprechen und dort deine Lage zu schildern.Was die dort sagen,ist dann mehr oder weniger Gesetz.
 
Hi,

ich besitze eien VAN B2500,.. der ist als LKW zugelassen,.. als "Sitzer, denn ich habe die " Sitzreihen ausgebaut und nutze sie als Ladefläche,…

aber hatte am Anfang nur 1 Sitzreihe raus, da war mir die Ladefläche zu kurz. und ich habe dann auch diese austragen lassen.


Ps. wenn interesse besteht, habe vor meinen B2500 zu veräussern, bei Interesse PN an mich.
 
Hi,

ich besitze eien VAN B2500,.. der ist als LKW zugelassen,.. als "Sitzer, denn ich habe die " Sitzreihen ausgebaut und nutze sie als Ladefläche,…

aber hatte am Anfang nur 1 Sitzreihe raus, da war mir die Ladefläche zu kurz. und ich habe dann auch diese austragen lassen.


Ps. wenn interesse besteht, habe vor meinen B2500 zu veräussern, bei Interesse PN an mich.

Ist ja spannend, wie viele Sitzplätze hast du jetzt noch eingetragen? Und was hat der B2500 für ein zulässiges Gesammtgewicht und welche Schadstoffklasse?
Danke schonmal!
 
Ist ja spannend, wie viele Sitzplätze hast du jetzt noch eingetragen? Und was hat der B2500 für ein zulässiges Gesammtgewicht und welche Schadstoffklasse?
Danke schonmal!


Hi,..
Zur Schadstoffklasse Euro 4. also grüne Plakette,..

rest per PN
ab 5 Beiträge kannst dann ne PN schreiben,..
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mit 95%iger Sicherheit wird das nichts mit LKW und 5 Sitzplätze.
Folgende Hürden sind zu nehmen:
-Die Ladefläche (die Fläche die zur Ladung bleibt) muß mehr als 50% der Gesamtnutzfläche betragen,und das wird schwierig mit ´ner zusätzlichen Sitzbank hinten drin (ganz davon abgesehen,das die Ladefläche nach vorn abgegrenzt sein muß)
-viele FA´s geben generell keine LKW-Steuer bei 5 und mehr Sitzplätzen,egal ob du die 50% Regel erfüllst.
-Die Nutzmasse muß einen Mindestwert betragen,d.h. mit 400kg Nutzlast ist dann evtl. auch Essig mit LKW

Diese Punkte werden aber von FA zu FA (und dort sogar von Beamten zu Beamten) unterschiedlich gehandhabt.

Die einzige Möglichkeit,das sicher festzustellen,ob du LKW oder PKW bekommst,ist mit Foto´s und Maßen (oder wenn´s möglich ist,mit dem Wagen selbst) bei DEINEM zuständigen FA vorzusprechen und dort deine Lage zu schildern.Was die dort sagen,ist dann mehr oder weniger Gesetz.


Dem ist im Großen u. Ganzen nichts hinzuzufügen... hab' das Spiel im letzten Sommer durchgemacht (Van B250, BJ '83). Nach diversen Telefonaten VOR FAHRZEUGKAUF mit FA u. TÜV waren es im Grunde genau diese Vorgaben. Mein Glück dabei: der bei uns zuständige FA-Beamte geht (ganz pragmatisch) nach der Klassifizierung lt. Fz-Brief (Hurra, Hurra), also: LKW im Brief = LKW beim FA.

Bin dann mit Van + zus. Sitzbank zum TÜV und hab' vor Ort den anstehenden Umbau besprochen, damit es später bei der Abnahme keine bösen Überraschungen gibt.
Wegen des hohen Fz-Alters bin ich dann auch noch bei einer günstigen Youngtimer-Versicherung gelandet.

übrigens: bei 5 Sitzplätzen MUSS deine Schiebetür sogar ein Fenster haben (als Fluchtweg sozusagen...)

Ich wünsch' Dir auf jeden Fall viel Erfolg bei deinem Vorhaben,
greetz
Grobi
 
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