Hab leider auch kein Rechtsschutz, also abharken
Nun ja, ne Rechtsschutzversicherung ist aber auch kein Allheilmittel um sich durch Dick und Dünn zu klagen...
Im Prinzip gilt es, nur eine einzige Sachfrage abzuklären -
steht im Kaufvertrag unfallfrei oder nicht...
Steht im Kaufvertrag "unfallfrei" ist die Rechtslage klar. Da würde ich auch auf die zu verauslagenden Kosten schei*en, die sich anhand des Streitwertes orientieren. Streitwert ist hier aber nicht der Fahrzeugkaufpreis, sofern man keine Rückabwicklung anstrebt, sondern die Summe, die als Kaufpreisminderung/Schadenersatz geltend gemacht wird. Also ein paar tausend Euro im Ganzen, dem entsprechend auch nur ein paar hundert Euro Anwalts- und Gerichtskosten.
Steht da "unbekannt", so kann man noch darauf abstellen, ob der Händler nach Treu und Glauben den Mangel hätte selbst bemerken müssen, da man juristisch davon ausgeht, dass ein Autohändler mit angeschlossener Werkstatt die Eignung und das Wissen vorweisen kann, solch einen Mangel zu erkennen (Vorsicht: Gilt in der Regel nicht für Autovermittler und Händler ohne Werkstatt).
Ja, denke ich auch. Da wird man allerdings nicht viel bekommen. Sind vielleicht 1000€. Wenn überhaupt.
Da muss ich Dir widersprechen...
Was Du schreibst, gilt im Regelfall für einen Unfallschaden mit nachfolgend, fachmännischer Reparatur. Da sind die Entschädigungstabellen, entsprechend Restwert und Wiederverkaufswert, deutschlandtypisch relativ schmal bemessen. Man könnte auch sagen - unsinnig...
Hier wäre der Schadenersatzwert die Summe, die ein gerichtlich festgestellter oder selbst beauftragter Gutachter als Reparaturkosten ansetzt, um das Fahrzeug in einen "fachmännisch instandgesetzten" Zustand zu versetzen. Sollte das nicht möglich sein, oder den Wert des Fahrzeuges übersteigen, so bemisst es sich an der Differenz zwischen Kaufpreis und Wiederverkaufspreis...
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Egal, muss der TE selbst wissen. aber soweit ich weiß, reden wir hier ja nicht von einer ollen 5.000 Euro Gurke. Ich würd's nicht auf mir sitzenlassen - sofern es der Kaufvertrag hergibt...