Das ist wirklich so, die Polizei ist in der Beweispflicht.
Es wird im Schein die kleinstmögliche Reifengröße eingetragen und die anderen ehemals eingetragenen Reifengrößen bekommt man über die Fahrzeug-ABE heraus. Man hat das sofern vereinfacht, das man sagt das jetzt alles zulässig ist, was in der ABE steht die beim KBA vorliegt. Das heißt z.B. ein Audi A6 in einer Generation hat immer die selbe ABE-Nummer und alles was vom Hersteller Original eingetragen ist, ist jetzt auch zulässig bei allen anderen Audi A6. Früher war es ja noch so, das jedes Auto unterschiedliche Reifengrößen eingetragen hatte, was jetzt nicht mehr der Fall ist und alles Originale erlaubt ist.
Wie das bei Importfahrzeugen aussieht, weiß ich nicht, aber bei mir steht unter K keine ABE-Nummer, weil nie für den deutschen Markt gebaut.