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naja,das kommt fast immer,aber am einbau eines Traggelenk kann man nichts falsch machen.
es passt nur in einer position
wenn das nach 3000 mils kaputtgeht,dann ist es schon von vornherein misst gewesen

es gibt einen schönen spruch,der dazu super passt und den sich jeder vor augen führen sollte,wenn er ein vermeintliches super angebot gemacht hat.


KAUFST DU BILLIG;DANN KAUFST DU DOPPELT

das sind jedenfals so meine erfahreungen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Kannst du dem Händler den Plagiathandel nachweisen? Das wäre doch mal interessant,
welche rechtlichen Möglichkeiten sich hieraus ergeben könnten, wie Schadenersatz etc.......
Der Zoll ist da ja richtig hinterher.....sagt mein Zoll-Kumpel......

Ich würde, wenn er sich nicht meldet und keine Rückzahlung anbietet, eine Anzeige machen,
wegen Plagiat-Handel und gewerblichen Betrug mit Ersatzteilen.....mal sehen was passiert.

LG Timo
 
der zoll kann da überhaupt nichts machen wegen Plagiathandel.
man darf alles verkaufen und anbieten in kleinstmengen an private leute .

wenn ich in china ein iphone kaufe und es eine fälschung ist und der zoll auch noch nachschaut und sieht,das es eine fälschung ist,dann passiert überhaupt nichts.
weder dem händler noch mir,weils für private zwecke ist

man kann es nur an ebay melden und wenn mans mit paypal bezahlt hat,dann bekommt man sein geld auch wieder.
erst von paypal und die holen es sich vom verkäufer.
 
der zoll kann da überhaupt nichts machen wegen Plagiathandel.
man darf alles verkaufen und anbieten in kleinstmengen an private leute .

wenn ich in china ein iphone kaufe und es eine fälschung ist und der zoll auch noch nachschaut und sieht,das es eine fälschung ist,dann passiert überhaupt nichts.
weder dem händler noch mir,weils für private zwecke ist

man kann es nur an ebay melden und wenn mans mit paypal bezahlt hat,dann bekommt man sein geld auch wieder.
erst von paypal und die holen es sich vom verkäufer.

Nicht richtig!!!

ATE ist im Moment richtig hinter Plagiaten her, zusammen mit Zoll
und Staatsanwalt. War letztens im TV.

Einführen und Verkauf ist strafbar.

Lg
 
in deinem geposteten artikel gehts aber um sachen,die man mitbringt.
wenn der händler es sich aber aus dem ausland in kleinen mengen schicken lässt,dann ist dieser nämlich fein raus und kann sicher nachweisen,das es für ihn privat ist,aber es nicht passt und deshalb verkauft er es dann weiter.
und schon ist das ganze gesetz ausgehebelt
 
Das glaub ich so nicht. Spätestens wenn er das Ding verkauft ist es Handel und er macht sich strafbar. Auch wenn es in geringen Mengen ist.
 
Nein, natürlich macht er sich dann nicht strafbar.
Jedem Richter auf der Welt ist natürlich klar, dass der Händler nicht erkennen konnte, dass es ein Plagiat ist. Auch der Einkaufspreis, der nur einen Bruchteil des normalen betrug, hätte einem Händler niemals verdächtig vorkommen dürfen.
Natürlich wird der Händler dann von allen Vorwürfen des Plagiathandels freigesprochen.
 
Nein, natürlich macht er sich dann nicht strafbar.
Jedem Richter auf der Welt ist natürlich klar, dass der Händler nicht erkennen konnte, dass es ein Plagiat ist. Auch der Einkaufspreis, der nur einen Bruchteil des normalen betrug, hätte einem Händler niemals verdächtig vorkommen dürfen.
Natürlich wird der Händler dann von allen Vorwürfen des Plagiathandels freigesprochen.

was soll denn deine ironie????

die preise sind doch in hedem land und bei jedem händler unterschiedlich.

zB kostet ein traggelenk original beim dodgehändler um die ecke so und soviel und in einem anderen land so und soviel.

siehst du ja schon an den preisen deutschland - usa
 
was soll denn deine ironie????

die preise sind doch in hedem land und bei jedem händler unterschiedlich.

zB kostet ein traggelenk original beim dodgehändler um die ecke so und soviel und in einem anderen land so und soviel.

siehst du ja schon an den preisen deutschland - usa

vor Gericht gilt: Unwissenheit schütz vor Strafe nicht !!!!, er hat es gekauft, er will es weiter verkaufen ab diesem Moment ist er verantwortlich für das Produkt, und wer deutlich unter marktwert einkauft weis ganz genau das der andere Händler auch nichts zu verschenken hat :roll: :roll:
 
da hast du recht,aber andere länder andere preise

der aufwand wäre mir bei der geringen summe aber viel zu hoch,um dagegen etwas zu machen.
 
Hey Leute , der ansatz lohnt doch nicht zum streiten!
8)

Fakt ist : der händler ist gewerbsmässig tätig
Daraus resultiert : er ist automatisch in der Gewährleistungspflicht !
Als Händler haftest du für den Schrott den du evtl. Verkaufst - und wenn es chinaschrott ist und dir das ein gutachter nachweisen kann haftest du als Händler auch für alle Folgeschäden
:!:

Ich bin zwar nicht aus der Kfz Branche aber auch Händler im Bereich Maschinenbau
Diese Händler leben von denen die ihre Rechte nicht durchsetzen. Nur deshalb ist es so lukrativ damit zu handeln.
 
was soll denn deine ironie????

Ich glaube, das weißt du genau, was die soll.

Unsere Gerichte sprechen eine ganz eigene Sprache. Die hat mit dem eigentlich Gesetz mitunter auch relativ wenig zu tun.
Und der Verbraucherschutz wird in diesem Land immer höger bewertet. Als Händler kannste dich da drehen und wenden wie ein Aal, aus der Nummer kommst du bei keinem Gericht in BRD raus.
Dafür bist du Händler.

Selbst wenn du das als Privatperson verkaufst, würde ich nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, dass du nach einem Schaden dafür nicht haftbar gemacht wirst. Auch da gibt es schon reichlich Urteile,
dass man, alleine anhand des EK-Preises hätte erkennen müssen, dass dort etwas nicht mit rechten Dingen zu geht.
Und solltest du so einen Artikel gar 2 x verkauft haben, mußt du als Privatperson schon aufpassen, dass du vor Gericht nicht nen "Händlerstempel" verpasst bekommst.
 
Die Lager habe ich dem Verkäufer zur Garantieleistung zurückgeschickt.
Nach etlichem Hin und Her steht nun fest, das der anfangs noch freundliche Händler
jetzt behauptet, die Lager seien nicht von ihm und schickt als "Beweissfotos" Bilder jener Lager mit,
die er angeblich hauptsächlich verkauft.

ZITAT:

"Hallo
ich habe die Radlager erhalten ,aber die sehen überhaupt nicht wie meine aus

Alle meine Radlager haben einen Nummer vom Werk eingeprägt und zwar 515073, und Ihre haben keine Nummer

deshalb kann ich keine Garantie Gewehrleisten.

Sehen Sie die Fotos
MfG





ZITAT ENDE

Links das rostige sind meine alten, rechts sein neues.
Das die sich unterscheiden, keine Frage.

Frage ist, was mach' ich jetzt?

Auch der Karton, den man rechts im Hintergrund sieht, ist nicht der, den ich erhalten habe.
Meine kamen im Original-Mopar-Karton. Papierrechnung fehlte auch.
Ich steh' gut auf dem Schlauch...
 

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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Tja, leider. :oops: das ist die übliche Masche in solchen fällen
:evil:

Wenn der Händler in d sitzt hast du nur die Möglichkeit auch unfair zu werden! :mrgreen:
Heist : Kennst du ne Werkstatt die da mitspielt und bezeugt das du diese Lager von diesem Händler bekommen und eingebaut hast ?
Sonst auf jeden Fall alle Beweise sammeln ( Verpackung usw. Aus denen vielleicht der Absender hervor geht) , nen guten Anwalt suchen ( ich mein einen der Haare auf den Zähnen hat und sich was traut :mrgreen: ) , ihm die lage schildern und ganz wichtig - der erste Brief sollte sitzten und unmissverständlich deinen willen unterstreichen das notfalls auch vor Gericht zu klären. ( Rechtsschutzversicherung setzte ich vorraus )
Sonst kannst nur die " faust in der tasche machen "
Viel Glück !
 
...dann ist dieser nämlich fein raus und kann sicher nachweisen,das es für ihn privat ist,aber es nicht passt und deshalb verkauft er es dann weiter...

Schon allein die Tatsache das es über den eBay-SHOP verkauft wurde, bricht dem Händler vor jedem Gericht das Genick.
Ich nehme mal an das auch in der Artikelbeschreibung nirgends etwas in Richtung "Privatverkauf" oder ähnliches auch nur Ansatzweise stand.
Und selbst, wenn lässt sich gewerblicher Handel kinderleicht allein anhand der Zahl der Angebote nachweisen, was auch jedes Gericht entsprechend bewertet.


oelhahn:

Ich gehe mal davon aus das du eine Rechtschutzversicherung hast.
Bei den meisten Rechtschutzversicherungen hast du einmal Beratung durch Anwalt pro Fall frei.
Trotzdem rufst die an und lässt dir die Deckung eines "Beratungstermins" durch die Versicherung zusagen, nur für alle Fälle.
Im schlimmsten Fall musst du, sobald sich dann ein Anwalt der Sache annimmt, eine Selbstbeteiligung der Versicherung zahlen.
Die ist nicht all zu teuer, bei mir 150 Euro.
Kommt drauf an was in deinem Vertrag steht.
Kann natürlich auch sein das du gar keine SB hast.
Steht im Vertrag, verrät dir dein Versicherungsmensch aber auch gerne am Telefon.

Als "Beweis" dafür das du Teile von diesem Händler gekauft hast, sollte eigentlich der in deinem "Mein eBay" aufgeführte Kauf ausreichen. Am besten noch mit der vom Händler vorgenommenen "Artikel versendet"-Markierung. Außerdem dürfte es kein Problem darstellen einen Kontoauszug vom entsprechenden Zeitraum vorzuweisen, der die Zahlung, vermutlich mit entsprechendem Verwendungszweck und/oder (eBay)Artikelnummer an genau diesen Händler belegt.

Wenn er dann, so wie jetzt, behauptet die von dir zurückgeschickten Teile seine nicht von ihm, steht Aussage gegen Aussage, wobei er da wohl die deutlich schlechteren Karten haben dürfte.
Allerdings sind das auch Dinge die sich im Fall der Fälle auch "beweisen" lassen.
Ein "böser" Anwalt scheut sich auch nicht und bestellt einfach mal die gleichen Teile um zu sehen was er geliefert bekommt.
Eventuelle negative Bewertungen zu gleichen oder ähnlichen Teilen, die der Verkäufer schon verkauft hat, helfen dabei auch.
Und du hast einen Zeugen der die Teile mit dir ausgebaut hat, nachdem sie gebrochen sind.

Das Zauberwort vor Gericht lautet Glaubwürdigkeit, und die liegt in dem Fall bei dir, bzw. beim Kläger.
Und es geht hier nicht um 300 Euro Lehrgeld. Es geht darum das dir die Dinger auf der Autobahn auch um die Ohren hätte fleigen können.Was passiert wenn ein 2 Tonnen RAM bei 130 km/h plötzlich unerwartet die Richtung ändert, kann sich vermutlich jeder selbst ausmalen.
Das ist jedenfalls meine Meinung dazu...
 
Patrik - der Händler behauptet doch das es sich bei dem defektem Teil nicht um die von ihm gelieferte Ware handelt. Er behauptet nicht das er keine geliefert hat .
 
Da die Beweislage schwierig ist, würde ich versuchen über seine Bewertungsliste rauszufinden wer alles bei ihm solche Teile gekauft hat
und die anschreiben ob die alle die richtige Ware erhalten haben, vielleicht hat er mehrere gelinkt?
Je mehr du findest umso besser...
 
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