...dann ist dieser nämlich fein raus und kann sicher nachweisen,das es für ihn privat ist,aber es nicht passt und deshalb verkauft er es dann weiter...
Schon allein die Tatsache das es über den eBay-
SHOP verkauft wurde, bricht dem Händler vor jedem Gericht das Genick.
Ich nehme mal an das auch in der Artikelbeschreibung nirgends etwas in Richtung "Privatverkauf" oder ähnliches auch nur Ansatzweise stand.
Und selbst, wenn lässt sich gewerblicher Handel kinderleicht allein anhand der Zahl der Angebote nachweisen, was auch jedes Gericht entsprechend bewertet.
oelhahn:
Ich gehe mal davon aus das du eine Rechtschutzversicherung hast.
Bei den meisten Rechtschutzversicherungen hast du einmal Beratung durch Anwalt pro Fall frei.
Trotzdem rufst die an und lässt dir die Deckung eines "Beratungstermins" durch die Versicherung zusagen, nur für alle Fälle.
Im schlimmsten Fall musst du, sobald sich dann ein Anwalt der Sache annimmt, eine Selbstbeteiligung der Versicherung zahlen.
Die ist nicht all zu teuer, bei mir 150 Euro.
Kommt drauf an was in deinem Vertrag steht.
Kann natürlich auch sein das du gar keine SB hast.
Steht im Vertrag, verrät dir dein Versicherungsmensch aber auch gerne am Telefon.
Als "Beweis" dafür das du Teile von diesem Händler gekauft hast, sollte eigentlich der in deinem "Mein eBay" aufgeführte Kauf ausreichen. Am besten noch mit der vom Händler vorgenommenen "Artikel versendet"-Markierung. Außerdem dürfte es kein Problem darstellen einen Kontoauszug vom entsprechenden Zeitraum vorzuweisen, der die Zahlung, vermutlich mit entsprechendem Verwendungszweck und/oder (eBay)Artikelnummer an genau diesen Händler belegt.
Wenn er dann, so wie jetzt, behauptet die von dir zurückgeschickten Teile seine nicht von ihm, steht Aussage gegen Aussage, wobei er da wohl die deutlich schlechteren Karten haben dürfte.
Allerdings sind das auch Dinge die sich im Fall der Fälle auch "beweisen" lassen.
Ein "böser" Anwalt scheut sich auch nicht und bestellt einfach mal die gleichen Teile um zu sehen was er geliefert bekommt.
Eventuelle negative Bewertungen zu gleichen oder ähnlichen Teilen, die der Verkäufer schon verkauft hat, helfen dabei auch.
Und du hast einen Zeugen der die Teile mit dir ausgebaut hat, nachdem sie gebrochen sind.
Das Zauberwort vor Gericht lautet Glaubwürdigkeit, und die liegt in dem Fall bei dir, bzw. beim Kläger.
Und es geht hier nicht um 300 Euro Lehrgeld. Es geht darum das dir die Dinger auf der Autobahn auch um die Ohren hätte fleigen können.Was passiert wenn ein 2 Tonnen RAM bei 130 km/h plötzlich unerwartet die Richtung ändert, kann sich vermutlich jeder selbst ausmalen.
Das ist jedenfalls meine Meinung dazu...