Wie in diesem Thread https://dodge-forum.eu/viewtopic.php?f=81&t=24128 zu lesen ist, will das Finazamt meinen Single-Cab nach Hubraum besteuern. Heute kam nun der Steuerbescheid. wie angekündigt nach Hubraum. Der Sachgebietsleiter des Finanzamtes hat nicht (wie er mir eigentlich zugesagt hatte) das Gerichtsurteil angegeben, auf das er sich angeblich beruft, sondern es heißt in den Erläuterungen lediglich: "Am ... wurde Ihr Fahrzeug in Augenschein genommen. Unter Berücksichtigung aller relevanten Merkmale des Fahrzeuges (Bauart, Erscheinungsbild, Ladefläche, Zuladung, Höchstgeschwindigkeit) wurde festgestellt, dass die Besteuerung nach dem Hubraum (§ 8 Nr. 1 KraftStG) vorzunehmen ist."
Um es nochmal deutlich zu sagen: Es handelt sich um einen 2-Sitzer RAM 1500!
Ich werde Einspruch einlegen, und wenn der abgelehnt wird, klagen.
Wenn das schief läuft (wie bei Promotor mit den Geländewagen) droht jedem 2-Sitzer Pickup das gleiche Schicksal. Deshalb bin ich für jede Unterstützung dankbar.
Zunächst bräuchte ich Auskünfte, ob es irgendwo bundesweit tatsächlich noch irgendwo einen anderen Single-Cab-Pickup (mit größerer Ladefläche als Kabine) gibt, der vom Finanzamt auf Besteuerung nach Hubraum verdonneret wurde (keinen, der es freiwillig macht, aus irgendwelchem Grunde, wie z.B. günstigere Versicherung als PKW o.Ä.). Aus verschiedenen Internetforen sind mir ausschließlich Quad-Cabs mit Hubraumbesteuerung bekannt.
Laut hiesigem Sachgebietsleiter des Finanzamtes sei ich der zweite Single-Cab in seinem Zuständigkeitsbereich.
Dann bräuchte ich Gerichtsurteile mit Aktenzeichen die sich mit der Problematik befassen (egal ob geschlossener Geländewagen oder Pickup mit offenem Kasten), möglichst mit Link zum Text. Ich habe zwar schon einige gefunden, aber ich möchte meinen Einspruch entsprechend belegen.
Und schließlich bin ich für jegliche Argumente zur Untermauerung des Einspruchs dankbar.
Bitte alles Konkrete per PM, nur Allgemeines hier öffentlich einstellen.
Wenn der Einspruch durchgeht, kann ihn jeder von mir als mail bekommen, wenn andere Finanzämter dasselbe versuchen.
Und wenn der Einspruch abgelehnt wird, freue ich mich über Empfehlungen gter Anwälte für Steuerrecht.
Um es nochmal deutlich zu sagen: Es handelt sich um einen 2-Sitzer RAM 1500!
Ich werde Einspruch einlegen, und wenn der abgelehnt wird, klagen.
Wenn das schief läuft (wie bei Promotor mit den Geländewagen) droht jedem 2-Sitzer Pickup das gleiche Schicksal. Deshalb bin ich für jede Unterstützung dankbar.
Zunächst bräuchte ich Auskünfte, ob es irgendwo bundesweit tatsächlich noch irgendwo einen anderen Single-Cab-Pickup (mit größerer Ladefläche als Kabine) gibt, der vom Finanzamt auf Besteuerung nach Hubraum verdonneret wurde (keinen, der es freiwillig macht, aus irgendwelchem Grunde, wie z.B. günstigere Versicherung als PKW o.Ä.). Aus verschiedenen Internetforen sind mir ausschließlich Quad-Cabs mit Hubraumbesteuerung bekannt.
Laut hiesigem Sachgebietsleiter des Finanzamtes sei ich der zweite Single-Cab in seinem Zuständigkeitsbereich.
Dann bräuchte ich Gerichtsurteile mit Aktenzeichen die sich mit der Problematik befassen (egal ob geschlossener Geländewagen oder Pickup mit offenem Kasten), möglichst mit Link zum Text. Ich habe zwar schon einige gefunden, aber ich möchte meinen Einspruch entsprechend belegen.
Und schließlich bin ich für jegliche Argumente zur Untermauerung des Einspruchs dankbar.
Bitte alles Konkrete per PM, nur Allgemeines hier öffentlich einstellen.
Wenn der Einspruch durchgeht, kann ihn jeder von mir als mail bekommen, wenn andere Finanzämter dasselbe versuchen.
Und wenn der Einspruch abgelehnt wird, freue ich mich über Empfehlungen gter Anwälte für Steuerrecht.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: