Da hat Hella Recht. Da der originaler Scheinwerfer für sich eine Zulassung hat (Kombination aus Leuchtmittel, Reflektor, Streuscheibe), führt eine Änderung zum Erlöschen der Zulassung.
Die Kombination aus neuem Scheinwerfer und alter Streuscheibe bzw Scheinwerferglas ist das Problem. Diese Kombi ist nicht geprüft und somit unzulässig.
Jemand mit Sachverstand (und kein Paragraphenreiter) erkennt natürlich, dass der Einbau eines zugelassen Scheinwerfer in das Gehäuse eines anderen Scheinwerfer auch die In-etwa-Wirkung eines Scheinwerfers erfüllen kann. Das trifft bei diesem Umbau zu, da keine Streuscheibe vorhanden ist und das Scheinwerferglas keinen großen Einfluss hat.
Mein TÜV Prüfer hat genau das festgestellt und nichts bemängelt.
Wenn du die originale Streuscheibe nicht hättest, wäre alles okay. Aber wer will das schon :mrgreen: