Der PKW-Steuer entgehen durch Auflasten ?

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MrTurbodiesel

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Kann man der PKW-Steuer eigentlich durch "Auflasten über 3500 kg" ( z.B. bei meinem 2500 Ram ) evtl. entgehen ?
Nur mal so zur Info...
;)
 
Hi Oli, ja kann man, ist aber nicht sinnvoll!
Grundsätzlich werden alle Fahrzeuge mit einem zGG über 3,5t gewichtsbesteuert, wenn ein Fahrzeug im Brief als LKW ausgewiesen wird. Man wird aber dann auch eine entsprechende Ausstattung fordern, d.h. digitaler Tachograph etc., und dann nur 80 Km/h und das alles mit Fahrerkarte. Lohnt sich net.... :roll:
 
hallo,

mein ram van war auch über 3,5 t eingetragen. 80 km/h höchstgeschwindigkeit, jedes jahr tüv. aber ohne fahrtenschreiber.

zum glück werde ich mit meinem blechkasten dieses steuerproblem nicht bekommen.

gruß aus muc

norbert
 
Kann man der PKW-Steuer eigentlich durch "Auflasten über 3500 kg" ( z.B. bei meinem 2500 Ram ) evtl. entgehen

Was sollte das bringen ? Für die Finanz-Fuzzis ist das dann "bauartbedingt" genauso ein PKW, nur halt > 3,5to........ :shock:
 
Hi Oli, ja kann man, ist aber nicht sinnvoll!
Grundsätzlich werden alle Fahrzeuge mit einem zGG über 3,5t gewichtsbesteuert, wenn ein Fahrzeug im Brief als LKW ausgewiesen wird. Man wird aber dann auch eine entsprechende Ausstattung fordern, d.h. digitaler Tachograph etc., und dann nur 80 Km/h und das alles mit Fahrerkarte. Lohnt sich net.... :roll:

net ganz richtig , du darfst den nur net Geweblich halten, als priv. isch nix mit Tacho .............. wo kommen wir den da noch hin :redhotevil:
 
Bevor ihr jetzt Blödsinn macht und unnötig Geld ausgebt: EINE AUFLASTUNG AUCH ÜBER 3,5 TONNEN BRINGT REIN GARNICHTS!!! Dem Fa ist´s vollkommen Hupe ob das Auto unter oder über 3,5 Tonnen wiegt. Im KFZ-Steuergesetz gibt es keine Gewichtsgrenzen. Also vergesst das.
 
Meiner war beim Vorbesitzer über 3500 kg.... ohne Fahrtenschreiber und 80 km/h !!
Ich hab ihn nur ablasten lassen, damit ich nicht jährlich zum TÜV fahren muss.
;)


ab baujahr 2001 oder 2002, vorher brauchst keinen geschwindigkeitsbegrenzer, fahrtenschreiber nur fürn gewerblichen verkehr :idea:
 
ab baujahr 2001 oder 2002, vorher brauchst keinen geschwindigkeitsbegrenzer, fahrtenschreiber nur fürn gewerblichen verkehr :idea:

sowas habe ich auch immer geglaubt, weil es überall irgendwie als Gerücht kursierte. Ich habe nirgendwo eine Bestätigung dafür gefunden, außer der neuen Verordnung selbst:

Nach Veröffentlichung der Rechtsakte vom 15. März 2006 am 11. April 2006 im Amtsblatt
der EU -L 102- wird nach Art. 27 der VO (EG) Nr. 561/2006 der Einbau des digitalen
Kontrollgerätes in alle Neufahrzeuge die erstmals nach dem 1. Mai 2006 zum öffentlichen
Straßenverkehr zugelassen werden und unter den Anwendungsbereich der oben genannten
Verordnung fallen, zur Pflicht.


Geschwindigkeitsbegrenzer: für Fahrzeuge > 3,5to mit EZ ab 1.Januar 2005.


Anderslautende Hinweise sind erbeten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nach Veröffentlichung der Rechtsakte vom 15. März 2006 am 11. April 2006 im Amtsblatt
der EU -L 102- wird nach Art. 27 der VO (EG) Nr. 561/2006 der Einbau des digitalen
Kontrollgerätes in alle Neufahrzeuge die erstmals nach dem 1. Mai 2006 zum öffentlichen
Straßenverkehr zugelassen werden und unter den Anwendungsbereich der oben genannten
Verordnung fallen, zur Pflicht.


Geschwindigkeitsbegrenzer: für Fahrzeuge > 3,5to mit EZ ab 1.Januar 2005.


Anderslautende Hinweise sind erbeten.

Gilt soo nicht mehr seit Anfang 2008 glaub ich da sind die EWG Verordnungen nochmals geändert worden! Für Fahrzeuge die nicht gewerblich genutzt werden GIlt KEINE Pflicht zum Einbau eines EG-Kontrollgeräts.... Fahrtenschreiber werden eh kaum noch eingebaut ...da die nach den EWG- Vorschriften kaum noch Sinn machen....
(Aussage: Kienzle VDO Automotive)
 
Gilt soo nicht mehr seit Anfang 2008 glaub ich da sind die EWG Verordnungen nochmals geändert worden! Für Fahrzeuge die nicht gewerblich genutzt werden GIlt KEINE Pflicht zum Einbau eines EG-Kontrollgeräts.... Fahrtenschreiber werden eh kaum noch eingebaut ...da die nach den EWG- Vorschriften kaum noch Sinn machen....
(Aussage: Kienzle VDO Automotive)


Yep, das habe ich auch so gehört, live von einem Mitarbeiter.
Wie schon weiter oben richtig bemerkt wurde, auflasten bringt rein gar nichts!

Solange die Frage nicht eindeutig geklärt ist, was denn nun ein LKW ist und was nicht
(oder ein "anderes Fahrzeug"), werden sie uns melken, wo sie können!
 
Der Leiterrahmen und die seperate, von der Kabine losgelöste Ladefläche waren eigentlich für mich immer ein Hinweis das es sich um einen Leicht-LKW handelt. Was macht den einen "richtigen" LKW aus???
 
Mal was anderes....

Hat schonmal jemand von euch eine Vergleichsrechnung aufgemacht? Ich hab jetzt keine Ahnung, was die ganze Auflastung inkl. Einbau der Federn und Abnahme kostet, aber rechnen wir mal die Steuer hoch:

Steuer bisher: 185,- p.a
Bei einer Haltezeit des Fahrzeugs von großzügigen 10 Jahren wären das 1.850,-€
In meinem Fall würde der 4.7er als PKW 324,-€ p.a. kosten, macht in 10 Jahren 3.240,- €. Somit hätten wir am Ende eine Differenz von 1.390,-€.
Ok, eventuelle Erhöhungen des Steuersatzes konnten bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden.

Jetzt ist die Frage, was die Auflastung kostet???
 
Wenn sich einige Leute zusammenfinden schätze ich 300,- Euro pro Fahrzeug. Gewicht ist aber zwar ein wichtiges aber nicht einziges Kriterium.
 

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