Das Thema Zulassung als LKW

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Oftmals liest man ja bewerbend in den Anzeigen "LKW-Anmeldung, nur 172€ Steuer/Jahr".

Ist ja meist Käse wie ich gelernt habe, gerade bei Doppelkabinen.

Wie schaut es aber bei nem Singlecab aus? Wird n EZ2000, 1500er Singlecab (kein Longbed) vom Zoll als LKW eingestuft oder als PKW abgerechnet?
Hat da jemand Erfahrungswerte?

Wie ist denn da eigentlich das Vorgehen, wenn der Kostenbescheid kommt und PKW drin steht? Wie reklamiert man da? Hab bisher nie so genau gelesen, weil meine Fahrzeuge auch immer eindeutig PKWs waren
:)
 
Singlecab mit 2 bzw 3 Sitzplätzen wird immer LKW

Gegen einen Kostenbescheid kann man Einspruch erheben ist auf dem Kostenbescheid erklärt wie das geht
 
Servus,

ich habe nach Erhalt des Bescheides den Einspruch formlos per Mail unter Angabe, aus meiner Sicht, relevanten Gründe eingereicht.

Dann kam auf dem Postweg eine Bearbeitungsnummer und die bitte Fotos nachzureichen etc pp.....und letztlich der geänderte Bescheid.

Ist bei mir relativ problemlos und kommunikativ über die Bühne gegangen.
 
Einfach beim Zoll in deiner Nähe anrufen, Problem schildern und Termin machen.
Dann wird er vermessen und der LKw ist somit bestätigt
:-D
:lol:

Solange die Nutzfläche bei mehr 52% der Gesamtfläche liegt, ist es selbst in München kein Thema
:!:
 
Unabhängig von Steuergeschichte, Gen2 V8 Benziner wird im Normalfall nie eine PKW Zulassung erhalten. Wollte ich damals machen, allerdings war der laut Gutachten zu laut so das nur eine Zulassung LKW möglich war da die Grenzwerte für PKW überschritten wurden. ALs PKW hätte ich den deutlich günstiger versichern können.
 
Maßgebliches Thema im Moment scheint das zulässige Gesamtgewicht zu sein. Bei exakt 3.5t steigen die Chancen beim Zoll immens, auf LKW-Steuer gestuft zu werden, selbst bei Short Bed und Crew Cab.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Maßgebliches Thema im Moment scheint das zulässige Gesamtgewicht zu sein. Bei exakt 3.5t steigen die Chancen beim Zoll immens, auf LKW-Steuer gestuft zu werden, selbst bei Short Bed und Crew Cab.

Stimmt, die stossen sich an der zu geringen Zuladung beim 1500er (hab' ich leider schriftlich).
Tipp: die 1500er 2006-2008 kann man auf 3240kg Auflasten, was dann zu knapp 700kg Zuladung führt.
Oder die Anzahl der Sitzplätze auf 4 reduzieren lassen, dann gibt's die N1GBE-Zulassung und damit LKW-Steuer.
 
Wollt ich in Forchheim auch machen lassen. Hat irgendein Datenblatt gefehlt wegen der Bremsanlage. Aber frag mal Henere der weiß das besser.
 
Also die in Forchheim lasten meinen nur auf, wenn ich Sitzplätze streiche und sie mir die Anhängelast ungebremst streichen können :shock: aber das geht mal gar nicht. :redhotevil:
 
Na ja, man muss sich aber auch mal den Worst Case vorstellen.

Bekommt man mit 3.5t + Anhänger eventuell auch 3.5t , das Gespann mit der werksseitig verbauten Bremsanlage tatsächlich noch so abgebremst, dass es danach allen noch gut geht.

Ich finde die Bremsanlage an sich schon nicht so pralle.

Es gibt aber noch Prüfer, die die Auflastung anhand Achsaddierung machen und dann die Bremsanlage, für das reine Gewissen, prüfen und die Etwa-Wirkung bestätigen.

Man muss die nur finden.
Ich bin ja derzeit auch noch dran, mal schauen ob es was wird.
 
Na ja, man muss sich aber auch mal den Worst Case vorstellen.

Bekommt man mit 3.5t + Anhänger eventuell auch 3.5t , das Gespann mit der werksseitig verbauten Bremsanlage tatsächlich noch so abgebremst, dass es danach allen noch gut geht.

Na aber die wollen ja nur die Anhängelast von 700kg für ungebremste Anhänger streichen, meine 3,5t gebremst bleiben ja stehen... :crazy:
 
HM.. So kompliziert war das in Magdeburg nicht.


Aufgelistet und 3,5 t Hänger und volle Sitze kein thema

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Gehe mal von nem Aufbau LKW offener Kasten aus (N1G BA).

Sollte ja dann beim TÜV machbar sein, den auf N1G BE umzuschlüsseln. Kriterien (Laderaum offen und von Kabine getrennt ist ja erfüllt und PickUp ist ja eindeutig.

Frage mich nur, wieso das anscheinend nicht jeder TÜV macht (TÜV, nicht DEKRA)???
 
Grade eben über was gestolpert:

https://www.landesrecht.sachsen-anh...228&showdoccase=1&doc.part=L&paramfromHL=true

Man hört ja immer, dass der Zoll teilweise das Verblechen von Seitenfenstern und/oder feste Abtrennung der hinteren Kabine fordert, wenn man auf 3 Sitze umtragen lässt um in die LKW-Steuer zu fallen.

Im Urteil oben wurde festgehalten, dass WEDER die Seitenfenster verblecht NOCH eine feste Trennwand eingebaut sein müssen.

Eventuell hilft es, das AZ des Urteils im Streitfall mit dem HZA vorzulegen.
 
Die Umschlüsselung von N1G BA auf N1G BE ist völlig sinnfrei! sie sagt nur etwas über den Aufbau aus geschlossen/offen Steuer bleibt gleich.
Bei unserem Zolltrachtenverein war ich insgesamt 7!x. Hab meine Dodge umtragen lassen auf N1G BE und das war dem Zoll scheiss egal. Danach habe ich den Vorgesetzten antreten lassen, der mir erklären sollte wieso. Laut seinem Programm ist mein Dodge ein LKW mit 2,9 to aber aufgrund der 6 Sitzplätze ein PKW, weil bei 6 Sitzplätzen a 75kg keine LKW typische Zuladung mehr übrig bleibt. Ich habe aber eine zusätzliche Abgasbremse verbaut und gleichzeitig noch ne Sattelplatte mit Luftdruckbremse eingetragen mit 12000kg Anhängelast, er möge mir sofort zeigen wo das PKW typische Merkmale sein ebenso 5,9 l Hubraum! Drauf er das ist der Ermessungsspielraum der jeweiligen Zollniederlassung. Daran kann man nicht rütteln. Ich bat ihn dann mal einen "Zollstock" in seine Beamtenhände zu nehmen und nach seinen RichtlinienInnenraum/Ladefläche nachzumessen. Plötzlich konnte er das nicht und ich sollte nach Stralsund, 120km entfernt damit dort einer nachmisst.

Ich vergass kurzzeitig meine gute Erziehung und fragte ihn ob er den Ar... offen hat! Der guckte mich an wie ein Gorilla auf Extasy. Gleichzeitig erwähnte ich, dass ich solange klage bis meine Sparanlagen verbraucht sind, da der Kasten seit Anfang an ein LKW war aber nach Ummeldung von Brandenburg nach Mecklenburg/Vorpommern zum PKW mutierte. Ohne Kat Schadstoffklasse minus 10 also rund 2000€.
:evil:
Die rundgefressende Beamtens.. meinte dann, dass ein Besitzer eines Dodge RAM auch entsprechend bezahlen könnte.
Danach war mein Puls bei gefüllten 300 und ich drohte damit sämtliche Bildungsmedien einzuschalten wie die Bild oder Sat1, RTL2 und RTL
8)
, danach dauerte es 30 Min und ein internes Gespräch in der Führungsebene und plötzlich war meine Kiste wieder ein LKW so wie alle Jahre zuvor. Lustigerweise erhielt ich einen Steuerbescheid über 250, einen weiteren über 300€ und zum Schluss 208€. Dann legte ich wiederholt Widerspruch ein, da meine 50% eingetragende Schwerbehinderung nicht berücksichtigt wurde.

Seitdem hab ich 2Jahre Ruhe.

Achso N1G BE kann ich hier immer noch bei allen Pickups eintragen lassen. Mein Dekrafuzzi hat da noch keine Order, das nicht umzutragen so wie es ständig im Internet geschrieben wird.
 
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