Bruttolistenpreis

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2010 wurde das dann wieder geändert, und zwar richtig beschissen!! Jedes, aber auch wirklich jedes Fahrzeug im Betrieb unterliegt der 1% Regel, es sei denn man führt ein Fahrtenbuch. LKW sind zwar ausgenommen, aber für Pick Up's gibt es da wieder ne Sonderregelung. (Mal "Pick Up als Dienstfahrzeug" o.ä. Googeln)…

Da liegst du aber ganz falsch!
Als Selbstständiger ist man ja nicht Rentenversicherungspflichtig)…

Da liegst du aber ganz falsch!

Sorry nicht bös gemeint, aber mach Dich erst mal schlau
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn du das erste mal gezahlt hast, bist genau so schlau wie ich
:-D
 
Ich kann nur folgendes dazu sagen :arrow: Ich hab den Ram und den Challenger in der Firma und muß jetzt Fahrtenbuch für den Challi führen um zu beweisen das er mehr als50% gewerblich genutzt wird. Wäre der Ram ein Sprinter bräuchte ich das nicht :redhotevil: Ein PickUp wird hier leider nicht als reines Nutzfahrzeug anerkannt.
 
Wenn du das erste mal gezahlt hast, bist genau so schlau wie ich
:-D

Dann zahl Ich lieber nicht und bin schlauer
:-D


Es gab noch nie eine pauschale Sozialversicherungsbefreiung für Selbstständige im Zweifelsfall gibt es dafür ja extra den Feststellungsbogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung
;-)


Jeden Firmenwagen 1% Reglung: Kommt auf die Unternehmensform und vielen anderen Faktoren an
Aber eines steht fest ein pauschale Reglung dafür gibt es nicht
 
Thomas

wie kann man als Fahrschullehrer Freiberufler sein? Was hast du denn studiert, dass das geht?

Du vermischst die ganze Zeit alle denklichen Geschäftsformen und tust so, als wären die Abschreibungsmöglichkeiten durchweg gleich, das sind sie aber nicht!

Gleichzeitig tust du so, als hätte ein Steuerprüfer immer recht, hat er aber nicht, ich habe das schon weiter oben erklärt und kenne wie gesagt einen Fall, wo 19.000 € nachgezahlt werden sollen und nachher haben die sogar Geld raus bekommen....
Gleichzeitig tust du so, als wüsstest du alle Gesetzeslücken, OBWOHL selbst Steuerprüfer zugeben, dass sie nicht alle kennen...

Und selbst wenn du recht hättest! Dann geh doch einfach her, mach das wie ich beschrieben habe und dann zahlst du die gesparten Steuern auf ein Konto und wenn du in Rente gehst, kannst du das behalten, was nicht gefunden wurde! Ich kann mir nicht vorstellen, dass mich meine Finanzbeamte anlügt, bzw. mit mir etwas aushandelt, was nachher keinen Bestand haben soll! :roll:
;)


Kay
das ist doch auch logisch, wer würde bei so einem Fahrzeug her gehen und automatisch einen Geschäftswagen annehmen, aus diesem Grund schreibe ich für das Quad auch ein Fahrtenbuch, obwohl es bei mir eigentlich als "Arbeitsmaschine" gekauft wurde...

An dieser Stelle möchte ich noch klar anmerken, dass ich meine Fahrzeuge (bis auf den Peugeot) wirklich nur geschäftlich nutze, das einzige wo man beim Ram von Privatfahrt sprechen kann sind die Fahrten zum Stammtisch... und 5% darf man die Kiste ja privat nutzen! Ich dreh da also nichts...
:evil:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ihr zwei seid mir schon so Experten
:-D
!

Man kann sich noch so lange alles schön reden, dadurch wird es aber nicht besser.

Oli, wie willst denn nachweisen, dass du mit dem RAM nur ab und zu mal zum Stammtisch fährst, wenn du kein Fahrtenbuch führst??? Meinst du der Prüfer glaubte dir das nach einem Blick in deine treuen Augen? :shock:

Wenn der dir für die letzten 3 Jahre die 1% Regel um die Ohren haut, tränen dir die Augen, kannst ja mal nachrechnen was da zusammen kommt.

Und ja, als selbstständiger Fahrlehrer ist man freiberuflich tätig.
Wo hab ich je etwas von Geschäftsformen oder Abschreibungsmodellen geschrieben?
Wo hab ich geschrieben, dass der Prüfer immer recht hat?

Die Krönung IST deine Geschichte mit den 19.000€ :banghead:
Jeder kennt jemanden der jemanden kennt, der nen Unfall nur deswegen überlebt hat weil er nicht angeschnallt war.
OK, kann so gewesen sein, aber ist das die Regel??? Fahren wir alle deswegen lieber ohne Gurt???

Also ich geh davon aus, dass der Gurt mir zu 99,99% den Arsch rettet, und der Finanzbeamte wird leider zum selben Pozentsatz recht haben. Ich seh das so, und beide Ansichten sind für mich gesünder und lassen mich ruhig schlafen.

Wenn ich heute Abend Zeit habe, stell ich noch mal die links rein, die ich damals aufgrund DEINES Einwandes wieder gelöscht habe. Aber bitte nicht wieder rumjammern, dass das FA mitliest!

Lest und lernt, oder auch nicht, mir auch egal
:!:


Bin damit raus hier!
 
Oh Mann Thomas les doch einfach mal richtig.... für mich ist das Thema jetzt durch!

Spar dir deine Links. ... ich habe mich die letzten Monate

gesendet von Samsung S4 Active
 
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Oh Mann Thomas les doch einfach mal richtig.... für mich ist das Thema jetzt durch!

Spar dir deine Links. ... ich habe mich die letzten Monate intensiv damit befasst.... aber du weisst das alles besser...

gesendet von Samsung S4 Active


gesendet von Samsung S4 Active
 
finde den Bruttolistenpreis bei Gebraucht-fahrzeugen wieder mal typisch deutsch, auch wenn die bude 15 Jahre alt ist und 500 € gekostet hat darfste bei 1% den damaligen Bruttolistenpreis versteuern....IDIOTIE

Normaler Weise schreibt man einen PKW ja über 6 Jahre ab. Für ein 15 Jahre altes Fahrzeug würde ich eine Sonderabschreibung geltend machen, die wesentlich kürzer ist.
Die 1% auf den Bruttolistenpreis werden nach der Abschreibung nur auf die tatsächlich entstanden Kosten fällig. Das nennt man Deckelung und soll für etwas Gerechtigkeit sorgen.


Die 1% Regel ist eigentlich eine coole Sache. Nur wenn die Private Nutzung sehr gering ist, lohnt sich das nicht mehr.
Aber dafür gibt es auch Möglichkeiten ( gewillkürtes Betriebsvermögen).



Wenn man sich ein bisschen mit der Materie vertraut macht und die Möglichkeiten nutzt, die sich einem bieten ,verliert das FA seinen Schrecken.

Ist zwar immer blöd, wenn die unsere Kohle wollen, aber so richtig beschissen sind eigentlich die hohen, nicht erwarteten Nachzahlungen.

Kay: den Nachweis über die betriebliche Nutzung leistet man durch geeignete Aufzeichnungen über einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten. Dazu kann man ein Fahrtenbuch in vereinfachter Form führen.
Das FA kann bei berechtigten Zweifeln diesen Nachweis auch öfter fordern, aber einmal richtig gemacht, fragt da eigentlich keiner mehr nach.

Ich habe leider selber die Erfahrung gemacht, und lese das auch hier des öfteren, dass man durch den hoch bezahlten Steuerberater möglicherweise falsch beraten wird.

Aussagen wie:

- PU's unterliegen der 1% R. nicht, weil als LKW zugelassen
- Privat Fahrzeug entbindet von 1% Pflicht
- Ein Fahrzeug mit 1% R. reicht

Entsprechen nicht der aktuellen Steuergesetzgebung.

Ich will hier nichts pauschalisieren, niemandem zu nahe treten oder zu seinem Glück zwingen
:-D
.

Aber im Endeffekt bleiben nur zwei Möglichkeiten: entweder 1% R. Oder ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch.

Alles andere wird irgendwann zu Nachzahlungen führen!!!
 
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