Laut
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__53.html und
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__54.html
erstmal nicht zulässig, da die Rückleuchten am äußersten Rand des Fahrzeuges zu sein haben. Die Blinker dürfen auch nicht so weit innen sein.
Ob es jetzt eine Ausnahme gibt, bin ich noch am suchen.
Bei HT steht zwar auf der Seite, dass die Lampen E-Typen haben. Aber dennoch hat das nicht mit der kompletten Einheit zu tun. Ob dann in diesem Fall die Rück-, Brems- und Blinkleuchten lahmgelegt werden müssen suche ich auch noch. Widerspricht ja dem "Alle Lampen am Fahrzeug müssen funktionieren". Wobei das ja auch abnehmbar ist.
Hat jemand das Teil ? Ist da eine E-Nummer oder ECE-Kennzeichung sichtbar auf dem Kunststoffhalter drauf ?
Ich persönlich suche immer den legalen Weg, weil ich der Rennleitung auch keinen Grund geben mag, mich anzuhalten. Und wenn doch, dann mag ich die Rechtslage kennen und dementsprechend reagieren können.