DaMan
QuadCab
Das Problem beim ADAC ist "Kraftfahrzeuge mit mitgeführtem Anhänger", wenn man als Beispiel mit Wohnwagen auf dem Campingplatz ist und die Anhängerkupplung funktioniert nicht mehr, dann lassen sie einem im Stich, weil der Anhänger und das Zugfahrzeug nicht defekt sind und der Wohnwagen aktuell nicht mitgeführt wird.
Ich weiß beim RAM ist die meistens fest und da wird wahrscheinlich nichts passieren, bei einem leichten Unfall/Rempler kann die trotzdem kaputt gehen und der RAM ist dann fahrbereit, aber nicht mehr das Gespann. Oder man besitzt noch ein Fahrzeug mit ausschenkbarer AHK, dann ist man bei einem defekt an der AHK auch verloren.
Ich weiß beim RAM ist die meistens fest und da wird wahrscheinlich nichts passieren, bei einem leichten Unfall/Rempler kann die trotzdem kaputt gehen und der RAM ist dann fahrbereit, aber nicht mehr das Gespann. Oder man besitzt noch ein Fahrzeug mit ausschenkbarer AHK, dann ist man bei einem defekt an der AHK auch verloren.