Anhängerkupplung

Dodge-Forum

Help Support Dodge-Forum:

This site may earn a commission from merchant affiliate links, including eBay, Amazon, and others.
Registriert
28. Apr. 2011
Beiträge
26
Reaktionspunkte
0
Ort
Köln
Hallo!
Ich habe an meinem RAM diese 4-Kant-Aufnahme für die Anhängerkupplung, E-Satz ist montiert, leider fehlt die Kupplung. Wo kann ich sowas mit E-Prüfzeichen bzw. ABE bekommen. Muss ich auf irgendetwas achten, damit alles passt und TÜV-Konform ist?

Vielen Dank!
 
-Achten musst du auf nichts weiter. Die mit E-Zeichen sind sogar eintragungsfrei sofern in deinen Papieren eine Anhängelast steht (!)

-Einsteckteile mit E-Zeichen (mit ABE gibts nicht) hab ich auf Lager, kannste auch in GM abholen
 
Hi Oliver,

sorry, wenn ich das mal hier reinwerfe.

Bekommst Du die AHK bei dir auch durch den Tüv wenn keine Last im Schein steht ?

Bei uns stellen sie sich quer mit dem Vierkant.
Tüvvorschlag: Abbauen und eine "vernünftige" Kupplung dranschrauben......

Gruß
Dirk
 
Nicht jeder TÜV trägt die Dinger ein, das ist bekannt. Wenn auch keine Last eingetragen ist brauchst Du ja zusätzlich auch noch eine Herstellerbescheinigung , o.ä. , aus der die mögliche Last hervorgeht. Und dann halt zu einem TÜV gehen der das macht. Ich kriege es hin, aber der Aufwand ist entsprechend höher
 
Hi,

hört sich doch schon mal besser an als "AUF KEINEN FALL!!!"

Ich rufe dich die nächsten Tage mal an, kannst dir den höheren Aufwand ja schon mal durch den Kopf gehen lassen.
Hat auch nicht unbedingt Eile.

Gruß
Dirk
 
das problem mit dem tüv hatte wir auch.
als wir den ram gekauft haben hatte er läppische 1150kg zuglast eingetragen. alleine auf der anhängerkupplung steht schon eine stützlast von 100kg, und ein D-wert von 19(glaube ich)
da könnte man quasi knapp 3500kg locker ziehen.

nach viel geld und hin und her konnten wir gerade mal 2500kg jetzt eintragen lassen. mehr wollen die einfach nicht weil die sich null mit amis auskennen
:D
 
Hallo zusammen,
Habe auch mal eine Frage. Bei mir (Dodge RAM 1500) sind in den Papieren 3400 kg Anhängelast (gebremst)eingetragen und ich habe ein Einschub mit E- Zeichen (ohne weiteres Gutachten).
Als ich mir jetzt meine Gasanlage bei der DEKRA eintragen lassen habe, meinte der Gutachter, dass meine AHK nicht eingetragen ist??????
Mein Händler meint jedoch, dass er extra die Anhängelast eintragen lassen hat.
Hat der DEKRA- Prüfer jetzt keine Ahnung?
Bei normalen PKW ist in dem Fahrzeugschein eine Anhängelast eingetragen, auch wenn keine AHK installiert ist.
Was ist richtig? Kann mir das jemand erklären?
 
Ich war gerade letzte Woche beim TÜV. Da wurden vor Ort 3000kg als Anhängelast nachgetragen. War eigentlich kein Problem.
 
Vergess den Labersack von der DEKRA. Der wollte an dir einfach noch ein paar Scheine für die Eintragung verdienen. Und in Zukunft würde ich auch für alle anderen Belange diesen Laden meiden. Wer die aktuelle Gesetzeslage nicht kennt, dem kann man unterstellen das er noch mehr nicht kennt.
 
Ich war gerade letzte Woche beim TÜV. Da wurden vor Ort 3000kg als Anhängelast nachgetragen. War eigentlich kein Problem.

Stand vorher in deinem Fahrzeugschein/ Brief keine Anhängelast?
Hast du jetzt einen Einschub mit E- Nummer?
Reicht es, wenn der Einschub eine E- Nummer hat oder muss man zusätzlich noch Unterlagen mitführen?
 
Stand vorher in deinem Fahrzeugschein/ Brief keine Anhängelast?
Hast du jetzt einen Einschub mit E- Nummer?
Reicht es, wenn der Einschub eine E- Nummer hat oder muss man zusätzlich noch Unterlagen mitführen?

Sorry, hatte ich so nich gelesen. Ja, ich habe einen Einschub m. E-Nummer, wobei dieser Aufkleber so lose war, dass ich ihn gleich zu Beginn abnahm in so dabei legte. Das gab dann beim TÜV kaum Probleme. Nur ein geringer Mangel wg. dem fehlenden Aufkleber.
 
Vergess den Labersack von der DEKRA. Der wollte an dir einfach noch ein paar Scheine für die Eintragung verdienen. Und in Zukunft würde ich auch für alle anderen Belange diesen Laden meiden. Wer die aktuelle Gesetzeslage nicht kennt, dem kann man unterstellen das er noch mehr nicht kennt.


nö, nach meinen wissensstand hat der dekra-mensch recht :twisted:
 
Na dann Herr Bolizist, lass uns mal an deinem Fachwissen teilhaben. Ausgangslage war Anhängelast im Schein eingetragen und Einschub mit e-Prüfziffer.
 
Na dann Herr Bolizist, lass uns mal an deinem Fachwissen teilhaben. Ausgangslage war Anhängelast im Schein eingetragen und Einschub mit e-Prüfziffer.


du brauchst eine freigabe des anhängebocks (unterbau) vom hersteller oder eine seperate eintragung durch den tüv, dann wäre ich glücklich. das thema hatten wir aber schon öfters hier. :idea:
auch wenn dir ein tüv die AHK einträgt, könnte ich theoretisch dir ohne der freigabe die AHK wieder austragen lassen. nur zu gut, dass viele tüv und die rennleitung wenig bis keine ahnung davon haben. :mrgreen:

was ich oft vor ort feststellen muss, es ist ein metrischer einschub drin, der kleiner ist und dann das ganze wackelt, wie ein "kuhschwanz". das ist zudem "saugefährlich" weil durch die bewegung irgendwann die fixierschraube abreissen kann! das aber nur so nebenbei.
:|
 
Hi Chris,

verstehe ich das richtig, dass Du das so siehst, dass man sich regulär
1) Anhängelast eintragen lassen muss
2) 2" Bock eintragen lassen muss
3) AHK eintragen ?

Ist der Bock nicht fester Bestandteil des Fahrzeuges und somit "genehmigt" wenn ich nachträglich eine Anhängelast in den Schein eintragen lasse ?

Ich würde das ansonsten mit meinem Laiengerichtsempfinden als unsinnig ansehen.
Das würde ja heißen dass ich bei meinem Ram den Bock abschrauben kann, (weil da stellt sich unser Tüv quer) und fahre da dummdreist hin und lasse mir nur eine Anhängelast eintragen.
Geht ja problemlos mit Gutachten von Chrysler.
Dem Tüv sage ich dann, trag ein, prüfen kannst Du nix, habe ja keine Kupplung dran.
Die Anhänge last brauche ich nur für mein Wohlbefinden, damit ich weiß was das Auto eigentlich kann und wegen evtl. höherem Verkaufswert.

Wenn ich die Anhängelast dann eingetragen habe und irgendwann Lust auf eine Kupplung habe lasse ich den Bock aus der Garage eintragen.
;)


Am günstigsten dann gleich mit der Kupplung.


Wobei ich meine, dass die Kupplung mit E-Kennzeichen laut § 19 Stvzo Absatz 3 nicht Eintragungspflichtig ist.

Das steht nämlich:
Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen
1.
für diese Teile
a)eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist oder
b)der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden ist und die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung nicht von der Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht worden ist oder
2.
für diese Teile
a)
eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht oder

......


(4) Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen
1.
des Absatzes 3 Nr. 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Genehmigung im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu oder eines Auszugs dieser Erlaubnis oder Genehmigung, der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält, und
2.
des Absatzes 3 Nr. 3 und 4 einen Nachweis nach einem vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Verkehrsblatt bekanntgemachten Muster über die Erlaubnis, die Genehmigung oder das Teilegutachten mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus sowie den zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.

Zum letzten Teil wäre dann die Frage wer mir den ordnungsgemäßen Anbau der E-Kupplung bescheinigen kann.
Meinem Empfinden nach könnte da eine Rechnung von einem Meisterbetrieb reichen, der mir bescheinigt dass er die Kupplung korrekt befestigt hat.

Würde mich mal interessieren was Du dazu sagst, hast öfter mit Gesetzestexten zu tun wie ich.

Gruß
Dirk
 
Wenn schon eine Anhängelast im Schein eingetragen ist, kann die AHK mit E-Zeichen (!) einfach montiert werden, und gut. Papiere sind natürlich mitzuführen. Wenn keine Anhängelast eingetragen ist, muss man sie nachtragen lassen. Das kostet natürlich Geld.
 
Oben