Flause
QuadCab
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Das würde ja heißen dass ich bei meinem Ram den Bock abschrauben kann,...
Geht nicht, der ist fest mit dem Auto verbunden.
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Das würde ja heißen dass ich bei meinem Ram den Bock abschrauben kann,...
du brauchst eine freigabe des anhängebocks (unterbau) vom hersteller oder eine seperate eintragung durch den tüv, dann wäre ich glücklich. das thema hatten wir aber schon öfters hier. :idea:
auch wenn dir ein tüv die AHK einträgt, könnte ich theoretisch dir ohne der freigabe die AHK wieder austragen lassen. nur zu gut, dass viele tüv und die rennleitung wenig bis keine ahnung davon haben. :mrgreen:
was ich oft vor ort feststellen muss, es ist ein metrischer einschub drin, der kleiner ist und dann das ganze wackelt, wie ein "kuhschwanz". das ist zudem "saugefährlich" weil durch die bewegung irgendwann die fixierschraube abreissen kann! das aber nur so nebenbei.
Stimmt die reissen ja auch in den staaten 3 mal am Tag ab. looool
Chris schreibt von Einschüben die nicht passen, weil metrische Einschübe in 2" Böcken verwendet werden. Und die passen eben nicht und wackeln.
Also erst lesen + verstehen, bevor solche dusseligen Kommentare kommen...
Wenn schon eine Anhängelast im Schein eingetragen ist, kann die AHK mit E-Zeichen (!) einfach montiert werden, und gut. Papiere sind natürlich mitzuführen. Wenn keine Anhängelast eingetragen ist, muss man sie nachtragen lassen. Das kostet natürlich Geld.
Klar ist n Doofland nichts umsonst.
In unserem Kaff stellt sich der TüV allerdings quer den Bock (Last) einzutragen. Das hat leider nichts mit Geld oder Gutachten von Chrysler zu tun.
Ich habe da vorab schon nachgefragt und die scheren sich nicht um "so einen Wisch" (wörtlich)
Ich weiß, anderen Tüv suchen...
So dringend brauche ich die Kupplung aber nicht. Hat also Zeit bis sich die Gelegenheit bietet.
Flause
Ich meine meiner wäre angeschraubt.
Bin mir da aber nicht 100% sicher.
Wenn er fest ist wäre das ja noch besser,dann ist der Bockja eindeutig Bestandteil des Fahrzeuges.
Dann würde das Eintragen wie Chris erwähnt hat ja eindeutig wegfallen. :mrgreen:
du brauchst eine freigabe des anhängebocks (unterbau) vom hersteller oder eine seperate eintragung durch den tüv, dann wäre ich glücklich. das thema hatten wir aber schon öfters hier. :idea:
auch wenn dir ein tüv die AHK einträgt, könnte ich theoretisch dir ohne der freigabe die AHK wieder austragen lassen. nur zu gut, dass viele tüv und die rennleitung wenig bis keine ahnung davon haben. :mrgreen:
du brauchst eine freigabe des anhängebocks (unterbau) vom hersteller oder eine seperate eintragung durch den tüv, dann wäre ich glücklich. das thema hatten wir aber schon öfters hier. :idea:
auch wenn dir ein tüv die AHK einträgt, könnte ich theoretisch dir ohne der freigabe die AHK wieder austragen lassen. nur zu gut, dass viele tüv und die rennleitung wenig bis keine ahnung davon haben. :mrgreen:
was ich oft vor ort feststellen muss, es ist ein metrischer einschub drin, der kleiner ist und dann das ganze wackelt, wie ein "kuhschwanz". das ist zudem "saugefährlich" weil durch die bewegung irgendwann die fixierschraube abreissen kann! das aber nur so nebenbei.
Geht nicht, der ist fest mit dem Auto verbunden.
hudsonbay
ich verstehe dich jetzt nicht ganz :shock: .
Einmal wärst du glücklich bei einer separaten Eintragung durch den TÜV und dann "auch wenn dir ein tüv die AHK einträgt, könnte ich theoretisch dir ohne der freigabe die AHK wieder austragen lassen"
Meinst du Anhängelast eingetragen + Einschub zusätzlich am Fahrzeug abnehmen lassen?????
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