Ganz so eindeutig ist das leider nicht!
In Österreich ist die LKW/PKW-Frage einigermaßen eindeutig geregelt, das Fahrzeug muß beim Import eine Ladeflächenlänge haben, die größer als der halbe Radstand ist, UND mit 22% als LKW verzollt worden sein UND auf der Liste des Finanzministeriums sein.
Dies trifft beim Quadcab mit 6,4 Ladefläche und dem Crewcab mit 6,4 Bed zu (auf die Regular Cabs sowieso)
1) Die steuerlichen Unterschiede sind z.B. bei der motorbezogenen Versicherungssteuer (entspricht der KFZ-Steuer in D) zu sehen, ein PKW mit 395 PS kostet € 2.278,44 im Jahr, ein LKW ist bei € 864 gedeckelt.
2) Darüber hinaus kann man in Österreich bei einem PKW generell keine Vorsteuer geltend machen, weder auf die Anschaffung, noch auf Folgekosten wie Treibstoff, Reifen, Wartung, Parkgebühren, Waschstraße etc. - dies ist aber natürlich nur für Gewerbetreibende relevant.
3) PKWs mit Anschaffungskosten über € 40.000 (brutto inkl. Nova) sind Luxus (interessant, warum fahren Behörden dann größere Fahrzeuge?). Ein Beispiel: Ein PKW kostet brutto € 80.000, d.h. von den Anschaffungskosten kann man nur die Hälfte als Betriebsaufwand geltend machen, das gilt ebenso für alle relanten Folgekosten, d.h. auch von der Vollkasko-Versicherung, vom Treibstoff, von der Wartung, etc. sind nur 50% der tatsächlichen Kosten als Betriebsaufwand anzusetzen, der Rest ist mit bereits versteuertem Geld (bei Einzelunternehmern kommt dann sogar noch die Sozialversicherung dazu) zu bezahlen.
4) Die Abschreibungsdauer für LKWs beträgt 5 Jahre, bei PKWs 8 Jahre.
5) Die NOVA (Normverbrauchsabgabe) ist einmalig und fällt bei der erstmaligen Zulassung in Österreich an. Sie beträgt beim RAM 32% des Anschaffungspreises inkl. Umsatzsteuer.
Bei der NOVA dürfte es ein Schlupfloch geben. Manche Händler machen auf der Innenseite der Heckklappe einen Ausschnitt und erreichen so das Ziel, daß die Ladefläche länger als der halbe Radstand ist. Das dürfte reichen, um nicht NOVA-pflichtig zu werden, hat AFAIK aber keine Auswirkungen auf die Punkte 1-4.
In der Vergangenheit waren diese Punkte noch nicht alle durchjudiziert, es gab da einige Verwirrung und vermutlich ein paar RAMs, die "durchgerutscht" sind, jetzt dürfte es aber eindeutig sein.
Für Privatpersonen sind die Punkte 1 und 5 wahrscheinlich schon relevant.
Anmerkung: Ich bin weder Steuerberater noch Jurist, das sind halt die Informationen, die ich beim Kauf des RAMs zusammengetragen habe.