Was ist erlaubt und was nicht?
Allgemeine Hinweise für Länder innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EU): FOLIATEC® AutoglasFolien sind nach der ECE Regelung R 43 geprüft und damit in Mitgliedstaaten der EU zulässig. Für die BRD (Bereich der StVZO) gilt als rechtliche Grundlage die ECE-Regelung 43 (ECE Anhang 3 Punkt 9.1.4.1). Ausnahme derzeit: Portugal (Stand 09/2006).
Heck-und hintere Seitenscheiben
AutoglasFolie ist an hinteren Seitenscheiben und an der Heckscheibe in Verbindung mit einem 2. Außenspiegel zulässig. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestlichtdurchlässigkeit. Ein Verklemmen der Folie mit der Gummidichtung des Scheibenrahmens darf nicht erfolgen. Die auf der Folie aufgebrachte ABG-Zulassungsnummer (ABG: Allgemeine Bauartgenehmigung) muß nach der Montage an jedem folienbeschichteten Fenster mindestens einmal lesbar sein. Jeder FOLIATEC® Folien-Packung liegen Montagehilfsmittel und eine ABG-Zulassungsbescheinigung bei. Diese ist als Nachweis im Fahrzeug mitzuführen. Eine nachträgliche Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Für Bereiche ausserhalb der Bundesrepublik Deutschland: Beachten Sie bitte die landesspezifischen Zulassungsbedingungen. KEIN EINTRAG in die Zulassungspapiere ERFORDERLICH!
AutoglasFolie an den vorderen Seitenscheiben
ist nur zulässig wenn eine Überprüfung ergibt, dass eine Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe inkl. AutoglasFolie) nicht unterschritten wird. Eine Einzelüberprüfung für jedes Fahrzeug ist erforderlich (techn. Abnahme nach §21 STVZO) -vorausgesetzt, dass die techn. anerkannte Prüfstelle, zertifizierte Lichttransmissionsmessgeräte hat. Zur Information: KFZ-serienmäßige Wärmeschutz-(Grün) verglasungen weisen bereits eine Lichtdurchlässigkeit (ohne AutoglasFolie) von 72-78% auf. D.h. eine Verwendung von getönte Folien ist dann generell auszuschliessen. Es sind ausschliesslich klare, farblose Folien (z.B. FOLIATEC® SECURLUX® SicherheitsFolien in Verbindung mit Klarglas (ungetöntes, farbloses Glas) anwendbar. Verwendung an Scheiben, die für die Durchsicht des Fahrers von Bedeutung sind: Zulässig, wenn eine Überprüfung ergibt, dass eine Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe inkl. AutoglasFolie) nicht unterschritten wird. Eine Einzelüberprüfung für jedes Fahrzeug ist erforderlich -vorausgesetzt, dass die techn. anerkannte Prüfstelle eine ECE-konforme Messung vornehmen kann.
Mit dem „FOLIATEC® TLG 43A“ Messgerät ist es möglich, KFZ-Glasscheiben in „Einbaulage“ gemäß ECE R43 am Fahrzeug zu messen. ERFORDERLICHER EINTRAG seit 09/ 2007 MÖGLICH ! *Die Montage von Folien an der Windschutzscheibe ist gemäßStVO generell nicht zulässig (ausgenommen Sonnenblendstreifen).
AutoglasFolie an der Windschutzscheibe
Eine KFZ-Windschutzscheibe muß mindestens eine Lichtdurchlässigkeit von 75% haben.
Die Montage von Folie ist gem. StVZO generell nicht zulässig.
Das FOLIATEC®TLG 43A ist das erste vom Materialprüfungsamt geprüfte und vom Kraftfahrtbundesamt zugelassene, mobile Lichttransmissionsmessgerät. Alle bisherigen Entwicklungsversuche mobiler Lichttransmissionsmessgeräte schlugen fehl, da diese Geräte in Messvergleichen die gesetzlich geregelten Messtoleranzbereiche nicht einhalten konnten. Das Materialprüfungsamt bestätigt nun erstmals dem FOLIATEC®TLG 43A die Einhaltung der vorgeschriebenen Messtoleranzen im Prüfungsversuch. Mit diesem Prüfungsergebnis wurde das Gerät vom KBA zur Lichtransmissionsmessung im Rahmen der Zulassung von AutoglasFolien im Bereich der vorderen Seitenscheiben offiziell anerkannt und bildet die Grundlage für das SECURLUX®SYSTEM.