Achtung, Polizeikontrolle!

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Das habe ich mal genau anders gehört/gelesen. Genau das soll das Problem sein.Im Falle eines Unfalls(was jedem erspart bleiben möge) kann die Feuerwehr, oder wer auch immer dich schlecht aus dem Fahrzeug retten wenn sie dein Seitenfenster nicht klein bekommen ohne dich dabei noch mehr zu verletzen.

Hallo,

ich bin beruflich bei der Feuerwehr und mußte mich schon oft mit dem Problemen bei der Rettung von Personen aus den verschiedenssten Fahrzeugen beschäftigen.

Ob da innen Folie an den Scheiben ist oder nicht, ist der Feuerwehr Scheiß egeal! Bei der Frontscheibe ist zum Beispiel Verbundglas vorgeschrieben. Bei dieser Scheibe ist auch eine Folie zwischen zwei Glasscheiben "verbaut" Diese Scheibe läßt sich nicht mehr einschlagen. Sie bricht, bleibt aber als Scheibe an sich bestehen... Dafür gibt es dann Glasmaster, das sind spezielle (Hand) Sägen und man zersägt die Scheibe...

Bei den anderen Scheiben wird bei der Ausbildung zur Rettung von Glasmanagement gesprochen. Hier wird vor dem zerschlagen eine Folie(!) von außen auf die Scheibe geklebt, damit nach dem zerstören die Splitter nicht ins Wageninnere fallen und den Patienten verletzen können. Also ist es in diesem Moment gut, wenn schon eine Folie vorhanden ist....

Aus der Praxis muss ich sagen, es hat noch nie eine Folie auf einer Scheibe uns bei der Arbeit behindert! Da gibt es ganz andere Probleme bei modernen Autos mit hohen Sicherheitsstandards diese dann "aufzuschneiden"! Aber das ist ein anderes Thema.

Gruß Jan
 
Hallo,

ich bin beruflich bei der Feuerwehr und mußte mich schon oft mit dem Problemen bei der Rettung von Personen aus den verschiedenssten Fahrzeugen beschäftigen.

Ob da innen Folie an den Scheiben ist oder nicht, ist der Feuerwehr Scheiß egeal! Bei der Frontscheibe ist zum Beispiel Verbundglas vorgeschrieben. Bei dieser Scheibe ist auch eine Folie zwischen zwei Glasscheiben "verbaut" Diese Scheibe läßt sich nicht mehr einschlagen. Sie bricht, bleibt aber als Scheibe an sich bestehen... Dafür gibt es dann Glasmaster, das sind spezielle (Hand) Sägen und man zersägt die Scheibe...

Bei den anderen Scheiben wird bei der Ausbildung zur Rettung von Glasmanagement gesprochen. Hier wird vor dem zerschlagen eine Folie(!) von außen auf die Scheibe geklebt, damit nach dem zerstören die Splitter nicht ins Wageninnere fallen und den Patienten verletzen können. Also ist es in diesem Moment gut, wenn schon eine Folie vorhanden ist....

Aus der Praxis muss ich sagen, es hat noch nie eine Folie auf einer Scheibe uns bei der Arbeit behindert! Da gibt es ganz andere Probleme bei modernen Autos mit hohen Sicherheitsstandards diese dann "aufzuschneiden"! Aber das ist ein anderes Thema.

Gruß Jan

:mrgreen: kann ich so unterschreiben... mir ist´s beim Scheiben rausmachen auch lieber es ist von innen ne Folie dran, den Federkörner interessiert die nicht, die Scheibe gibt so oder so nach. Vor allem musst bei Regenwetter keine Folie von außen drauf friemeln :mrgreen:
 
Abgesehen davon gibt es Praktiken, die vor dem ankörnen mit Folie zu bekleben, damit die Insassen nicht die Splitter abbekommen. Sitzt die von innen, ist das ja noch besser :).
 
@ o.j. das ist mal eben eine qualifizierte Aussage ...
8)
 
Super, dass sagen wir jetzt alle. Die Feuerwehr findet es besser, wenn die Folie schon dran ist.
 
Was ist erlaubt und was nicht?


Allgemeine Hinweise für Länder innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EU): FOLIATEC® AutoglasFolien sind nach der ECE Regelung R 43 geprüft und damit in Mitgliedstaaten der EU zulässig. Für die BRD (Bereich der StVZO) gilt als rechtliche Grundlage die ECE-Regelung 43 (ECE Anhang 3 Punkt 9.1.4.1). Ausnahme derzeit: Portugal (Stand 09/2006).


Heck-und hintere Seitenscheiben

AutoglasFolie ist an hinteren Seitenscheiben und an der Heckscheibe in Verbindung mit einem 2. Außenspiegel zulässig. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestlichtdurchlässigkeit. Ein Verklemmen der Folie mit der Gummidichtung des Scheibenrahmens darf nicht erfolgen. Die auf der Folie aufgebrachte ABG-Zulassungsnummer (ABG: Allgemeine Bauartgenehmigung) muß nach der Montage an jedem folienbeschichteten Fenster mindestens einmal lesbar sein. Jeder FOLIATEC® Folien-Packung liegen Montagehilfsmittel und eine ABG-Zulassungsbescheinigung bei. Diese ist als Nachweis im Fahrzeug mitzuführen. Eine nachträgliche Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Für Bereiche ausserhalb der Bundesrepublik Deutschland: Beachten Sie bitte die landesspezifischen Zulassungsbedingungen. KEIN EINTRAG in die Zulassungspapiere ERFORDERLICH!

AutoglasFolie an den vorderen Seitenscheiben

ist nur zulässig wenn eine Überprüfung ergibt, dass eine Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe inkl. AutoglasFolie) nicht unterschritten wird. Eine Einzelüberprüfung für jedes Fahrzeug ist erforderlich (techn. Abnahme nach §21 STVZO) -vorausgesetzt, dass die techn. anerkannte Prüfstelle, zertifizierte Lichttransmissionsmessgeräte hat. Zur Information: KFZ-serienmäßige Wärmeschutz-(Grün) verglasungen weisen bereits eine Lichtdurchlässigkeit (ohne AutoglasFolie) von 72-78% auf. D.h. eine Verwendung von getönte Folien ist dann generell auszuschliessen. Es sind ausschliesslich klare, farblose Folien (z.B. FOLIATEC® SECURLUX® SicherheitsFolien in Verbindung mit Klarglas (ungetöntes, farbloses Glas) anwendbar. Verwendung an Scheiben, die für die Durchsicht des Fahrers von Bedeutung sind: Zulässig, wenn eine Überprüfung ergibt, dass eine Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe inkl. AutoglasFolie) nicht unterschritten wird. Eine Einzelüberprüfung für jedes Fahrzeug ist erforderlich -vorausgesetzt, dass die techn. anerkannte Prüfstelle eine ECE-konforme Messung vornehmen kann.

Mit dem „FOLIATEC® TLG 43A“ Messgerät ist es möglich, KFZ-Glasscheiben in „Einbaulage“ gemäß ECE R43 am Fahrzeug zu messen. ERFORDERLICHER EINTRAG seit 09/ 2007 MÖGLICH ! *Die Montage von Folien an der Windschutzscheibe ist gemäßStVO generell nicht zulässig (ausgenommen Sonnenblendstreifen).

AutoglasFolie an der Windschutzscheibe
Eine KFZ-Windschutzscheibe muß mindestens eine Lichtdurchlässigkeit von 75% haben.
Die Montage von Folie ist gem. StVZO generell nicht zulässig.



Das FOLIATEC®TLG 43A ist das erste vom Materialprüfungsamt geprüfte und vom Kraftfahrtbundesamt zugelassene, mobile Lichttransmissionsmessgerät. Alle bisherigen Entwicklungsversuche mobiler Lichttransmissionsmessgeräte schlugen fehl, da diese Geräte in Messvergleichen die gesetzlich geregelten Messtoleranzbereiche nicht einhalten konnten. Das Materialprüfungsamt bestätigt nun erstmals dem FOLIATEC®TLG 43A die Einhaltung der vorgeschriebenen Messtoleranzen im Prüfungsversuch. Mit diesem Prüfungsergebnis wurde das Gerät vom KBA zur Lichtransmissionsmessung im Rahmen der Zulassung von AutoglasFolien im Bereich der vorderen Seitenscheiben offiziell anerkannt und bildet die Grundlage für das SECURLUX®SYSTEM.
 
Hallo,
es ist zwar schon 2 Jahre her, aber ich "durfte" auch vor Ort meine Folien entfernen!
Auch die Argumentation von § 21 Abnahme, HU und Sicherheit waren dem Wachtmeister egal.
Entweder Folien runter oder Fahrzeugstillegung........
Natürlich hat das geschulte Auge des Herrn auch alle anderen.......Vergehen gefunden, Gurtdummy, Police-Light & Sirene usw.
Was ich bemerkenswert fand, daß die dunklen Scheiben das teuerste und für die Herren interessanteste Vergehen war, ebenso
die Aussage, "man solle verstärkt besondere Fahrzeuge kontrollieren"......ein bischen Dirkriminierung schwelte für mich in diesem Satz.
Positiv zu bemerken ist, daß die angedrohte Strafe von 200€ und 3 Punkten mich nie erreicht hat................
Gruss Micha
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,
es ist zwar schon 2 Jahre her, aber ich "durfte" auch vor Ort meine Folien entfernen!
Auch die Argumentation von § 21 Abnahme, HU und Sicherheit waren dem Wachtmeister egal.
Entweder Folien runter oder Fahrzeugstillegung........
Natürlich hat das geschulte Auge des Herrn auch alle anderen.......Vergehen gefunden, Gurtdummy, Police-Light & Sirene usw.
Was ich bemerkenswert fand, daß die dunklen Scheiben das teuerste und für die Herren interessanteste Vergehen war, ebenso
die Aussage, "man solle verstärkt besondere Fahrzeuge kontrollieren"......ein bischen Dirkriminierung schwelte für mich in diesem Satz.
Positiv zu bemerken ist, daß die angedrohte Strafe von 200€ und 3 Punkten mich nie erreicht hat................
Gruss Micha

An so nen Herrn von der blau weißen Rennleitung zu geraten ist aber auch wien sechser im Lotto mit Zusatzzahl :mrgreen: :mrgreen: .

Ih bin auch mal in einer Polizeikontolle geraten, da hies es nu die vorne getönten Scheiben passen gut zum Wagen :mrgreen:

Gruss Alex
 
Was ist erlaubt und was nicht?


Allgemeine Hinweise für Länder innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EU): FOLIATEC® AutoglasFolien sind nach der ECE Regelung R 43 geprüft und damit in Mitgliedstaaten der EU zulässig. Für die BRD (Bereich der StVZO) gilt als rechtliche Grundlage die ECE-Regelung 43 (ECE Anhang 3 Punkt 9.1.4.1). Ausnahme derzeit: Portugal (Stand 09/2006).


Heck-und hintere Seitenscheiben

AutoglasFolie ist an hinteren Seitenscheiben und an der Heckscheibe in Verbindung mit einem 2. Außenspiegel zulässig. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestlichtdurchlässigkeit. Ein Verklemmen der Folie mit der Gummidichtung des Scheibenrahmens darf nicht erfolgen. Die auf der Folie aufgebrachte ABG-Zulassungsnummer (ABG: Allgemeine Bauartgenehmigung) muß nach der Montage an jedem folienbeschichteten Fenster mindestens einmal lesbar sein. Jeder FOLIATEC® Folien-Packung liegen Montagehilfsmittel und eine ABG-Zulassungsbescheinigung bei. Diese ist als Nachweis im Fahrzeug mitzuführen. Eine nachträgliche Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Für Bereiche ausserhalb der Bundesrepublik Deutschland: Beachten Sie bitte die landesspezifischen Zulassungsbedingungen. KEIN EINTRAG in die Zulassungspapiere ERFORDERLICH!

AutoglasFolie an den vorderen Seitenscheiben

ist nur zulässig wenn eine Überprüfung ergibt, dass eine Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe inkl. AutoglasFolie) nicht unterschritten wird. Eine Einzelüberprüfung für jedes Fahrzeug ist erforderlich (techn. Abnahme nach §21 STVZO) -vorausgesetzt, dass die techn. anerkannte Prüfstelle, zertifizierte Lichttransmissionsmessgeräte hat. Zur Information: KFZ-serienmäßige Wärmeschutz-(Grün) verglasungen weisen bereits eine Lichtdurchlässigkeit (ohne AutoglasFolie) von 72-78% auf. D.h. eine Verwendung von getönte Folien ist dann generell auszuschliessen. Es sind ausschliesslich klare, farblose Folien (z.B. FOLIATEC® SECURLUX® SicherheitsFolien in Verbindung mit Klarglas (ungetöntes, farbloses Glas) anwendbar. Verwendung an Scheiben, die für die Durchsicht des Fahrers von Bedeutung sind: Zulässig, wenn eine Überprüfung ergibt, dass eine Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe inkl. AutoglasFolie) nicht unterschritten wird. Eine Einzelüberprüfung für jedes Fahrzeug ist erforderlich -vorausgesetzt, dass die techn. anerkannte Prüfstelle eine ECE-konforme Messung vornehmen kann.

Mit dem „FOLIATEC® TLG 43A“ Messgerät ist es möglich, KFZ-Glasscheiben in „Einbaulage“ gemäß ECE R43 am Fahrzeug zu messen. ERFORDERLICHER EINTRAG seit 09/ 2007 MÖGLICH ! *Die Montage von Folien an der Windschutzscheibe ist gemäßStVO generell nicht zulässig (ausgenommen Sonnenblendstreifen).

AutoglasFolie an der Windschutzscheibe
Eine KFZ-Windschutzscheibe muß mindestens eine Lichtdurchlässigkeit von 75% haben.
Die Montage von Folie ist gem. StVZO generell nicht zulässig.



Das FOLIATEC®TLG 43A ist das erste vom Materialprüfungsamt geprüfte und vom Kraftfahrtbundesamt zugelassene, mobile Lichttransmissionsmessgerät. Alle bisherigen Entwicklungsversuche mobiler Lichttransmissionsmessgeräte schlugen fehl, da diese Geräte in Messvergleichen die gesetzlich geregelten Messtoleranzbereiche nicht einhalten konnten. Das Materialprüfungsamt bestätigt nun erstmals dem FOLIATEC®TLG 43A die Einhaltung der vorgeschriebenen Messtoleranzen im Prüfungsversuch. Mit diesem Prüfungsergebnis wurde das Gerät vom KBA zur Lichtransmissionsmessung im Rahmen der Zulassung von AutoglasFolien im Bereich der vorderen Seitenscheiben offiziell anerkannt und bildet die Grundlage für das SECURLUX®SYSTEM.

Schlimm das es in diesem Land und der EU Menschen gibt die dafür bezahlt werden sich so nen Scheisdreck auszudenken :roll: :roll:
 
Schlimm das es in diesem Land und der EU Menschen gibt die dafür bezahlt werden sich so nen Scheisdreck auszudenken :roll: :roll:

Da hast du wohl Recht, Alex =D> =D>

War trotzdem vorhin nach der Arbeit schnell beim Dicken und hab die Fenster gecheckt.
Keine Folien drin
;)
Alles gut. Morgen wieder mit dem Fahrrad zur Arbeit ... :mrgreen:
 
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