Das Thema Höchstgeschwindigkeit lässt sich in wenigen Augenblicken mit Google beantworten, so dachte ich - und wurde eines Besseren belehrt.
Die Höchstgeschwindigkeit ist in der StVO in §3 geregelt (für innerorts und außerorts, ausdrücklich nicht für Autobahnen) und nochmal in §18 (diesmal für Autobahnen). Etwas seltsam ließt sich da §18, Absatz 5:
"[...]beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen
1. | für |
a) | Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, |
b) | Personenkraftwagen mit Anhänger, Lastkraftwagen mit Anhänger, Wohnmobile mit Anhänger und Zugmaschinen mit Anhänger sowie |
c) | [...] |
80 km/h," | |
Damit könnte es tatsächlich stimmen, dass PKW über 3,5 Tonnen keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn haben.
Was mich stutzig macht: In §3 StVO steht quasi das gleiche für die Landstraße:
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. | innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h, |
2. | außerhalb geschlossener Ortschaften |
a) | für |
aa) | Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, |
bb) | Personenkraftwagen mit Anhänger, |
cc) | Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger sowie |
dd) | Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger, |
80 km/h, | |
b) | für |
aa) | Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t, |
bb) | alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, sowie |
cc) | Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, |
60 km/h, | |
c) | 1für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
100 km/h.
2Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen [...] |
Den Sehtest beim Arbeitgeber vor einer Woche habe ich mit Bravour bestanden, aber ich sehe da keine Regelung für PKWs über 3,5 Tonnen, da diese ja im ersten Absatz ausgenommen werden. Das hieße ja eigentlich, dass PKWs
über 3,5t auf der Landstraße so schnell fahren können, wie sie wollen/können - auch über 100 km/h. Irgendwie habe ich nicht das Gefühl, dass man damit vor Gericht durch käme. Auch wenn der Gedanke irgendwie witzig ist, wenn da tatsächlich eine Regelungslücke wäre.