2021er Ram Power Wagon 75th Anniversary Edition

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Interessant ist das schon das es da mittlerweile einen Weg gibt, denn der Power Wagon ist eigentlich permanent über dem zGG....
35er sehen gut aus als wäre es die Serienbereifung, mit 37ern und nem Level kit sieht der PW aus wie:"so muß das sein" dafür muss man Abstriche bei Performance und Verbrauch hinnehmen wollen...
 
Interessant ist das schon das es da mittlerweile einen Weg gibt, denn der Power Wagon ist eigentlich permanent über dem zGG....
35er sehen gut aus als wäre es die Serienbereifung, mit 37ern und nem Level kit sieht der PW aus wie:"so muß das sein" dafür muss man Abstriche bei Performance und Verbrauch hinnehmen wollen...
Fährst du mittlerweile 37er ? Und hast du bezüglich Luftfederung etwas gemacht?
 
Luftfahrwerk beim PW?
Ja, eine unterstützende Luftfederung an der Hinterachse. Die eigentliche Federung wird damit nicht
beinträchtig. Laut Herrn Hix kann man auch "druckfrei" fahren.
Autec verbaut die Airsuspension Marke "Ehrlich" so habe ich den Namen am Tel. verstanden.
"Ehrlich" sei ein US-Hersteller. Ich habe den Namen auch noch nie gehört und im Netz auch nichts unter diesem Namen gefunden. Bestellbar sei der Power Wagen aber auch mit dem Werks-Auto-Level Kit von RAM.
 
Ach so ich dachte du meintest einen Umbau auf Voll-Luftfederung a'la 1500er Pickups

Ich würde wenn dann die mehrfach bewährten Airlifter 5000 mit den speziellen Daystar Cradles beim Power Wagon verbauen. https://forum.powerwagonregistry.org/viewtopic.php?t=4732 Habe das aber bisher noch aufgeschoben da wir aufgrund von Hausbau und Corona nicht mit Dachzelt unterwegs waren. Ich würde es wohl erst vor der nächsten Reise installieren, da es ja zusammen mit Kompressor auch extra Gewicht bringt und im nicht-Dachzelt Betrieb nicht gefehlt hat. Eventuell auch erst im nächsten Power Wagon oder TRX, da wir wohl vorher nicht unterwegs sein werden...
 
mit Kompressor auch extra Gewicht bringt
Guter Link, danke. Die Systeme gibt es auch ohne Kompressor. Da kannst dann an der Tanke oder mit Fahrradpumpe....
^^
Halt ich aber für Quatsch.
 
Ich finde den groessten Nachteil beim PW ja immer noch dass es den nur mit Bench seat und nicht mit Bucket seats gibt...
 
Ich finde den groessten Nachteil beim PW ja immer noch dass es den nur mit Bench seat und nicht mit Bucket seats gibt...
Bei der Anniversary Edition gibts jetzt die Limited Bucket Seats, leider nur in diskutablem Mountain Brown.

Guter Link, danke. Die Systeme gibt es auch ohne Kompressor. Da kannst dann an der Tanke oder mit Fahrradpumpe....
^^
Halt ich aber für Quatsch.
Ja On-Board-Air wäre dann schon Pflicht
 
Tatsache. Aber dieses Braun...
Sag ich ja
;)


Aber was nicht ist kann ja noch (Schwarz) werden, die gepolsterten Türverkleidungen a'la Limited gibts auch bei der Anniversary Edition, angenehm für den Ellenbogen auf Langstrecken...
Jetzt noch nen Panorama Dach und ne 4,5t Zulassung und mein nächster PW ist perfekt.
 
Noch bin ich happy mit meinem 1500er, vielleicht denke ich zur 80th-year-anniversary edition ueber einen PW nach...
 
Das Thema Höchstgeschwindigkeit lässt sich in wenigen Augenblicken mit Google beantworten, so dachte ich - und wurde eines Besseren belehrt.

Die Höchstgeschwindigkeit ist in der StVO in §3 geregelt (für innerorts und außerorts, ausdrücklich nicht für Autobahnen) und nochmal in §18 (diesmal für Autobahnen). Etwas seltsam ließt sich da §18, Absatz 5:
"[...]beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen
1.für
a)Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
b)Personenkraftwagen mit Anhänger, Lastkraftwagen mit Anhänger, Wohnmobile mit Anhänger und Zugmaschinen mit Anhänger sowie
c)[...]
80 km/h,"
Damit könnte es tatsächlich stimmen, dass PKW über 3,5 Tonnen keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn haben.

Was mich stutzig macht: In §3 StVO steht quasi das gleiche für die Landstraße:
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1.innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
2.außerhalb geschlossener Ortschaften
a)für
aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
bb)Personenkraftwagen mit Anhänger,
cc)Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger sowie
dd)Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger,
80 km/h,
b)für
aa)Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t,
bb)alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, sowie
cc)Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen,
60 km/h,
c) 1für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t

100 km/h.


2Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen [...]
Den Sehtest beim Arbeitgeber vor einer Woche habe ich mit Bravour bestanden, aber ich sehe da keine Regelung für PKWs über 3,5 Tonnen, da diese ja im ersten Absatz ausgenommen werden. Das hieße ja eigentlich, dass PKWs über 3,5t auf der Landstraße so schnell fahren können, wie sie wollen/können - auch über 100 km/h. Irgendwie habe ich nicht das Gefühl, dass man damit vor Gericht durch käme. Auch wenn der Gedanke irgendwie witzig ist, wenn da tatsächlich eine Regelungslücke wäre.
 
Na das ist doch aber ganz einfach PKW dürfen 100 fahren und wenn der halt schwerer ist und als PKW eingestuft ist darf er trotzdem nur 100 fahren
 
Das hieße ja eigentlich, dass PKWs über 3,5t auf der Landstraße so schnell fahren können, wie sie wollen/können - auch über 100 km/h.
Nein, das steht doch genau in Absatz 2c). Ausserhalb geschlossener Ortschaften (vulgo Landstrasse) 100 km/h.

Ist nur etwas ungünstig formuliert. Er gilt für:
- Personenkraftwagen (egal wie schwer) und
- andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t (z.B. Motorräder und so)
 
Was bei diesen Betrachtungen noch zu beachten ist ist das eine PKW Zulassung auch weniger Spielraum für Umbauten bietet, da könnte es schon schwierig werden wenn an der Front Windenhaken oder Scheinwerfer hervorstehen, oder gar irgendwelche Bügel...
 
Gutes Argument.
:thumbup:
Verdient eine nähere Betrachtung.
:/
 
Was bei diesen Betrachtungen noch zu beachten ist ist das eine PKW Zulassung auch weniger Spielraum für Umbauten bietet, da könnte es schon schwierig werden wenn an der Front Windenhaken oder Scheinwerfer hervorstehen, oder gar irgendwelche Bügel...
Bügel sind genau genommen auch am LKW nicht zulässig....einfach weil die zulässige Gesamtlänge überschritten wird. Wird bei LKW zwar selten geahndet aber wer an den richtigen kommt verliert, auch Schweiz und Österreich sind da ganz komisch drauf...
 
Bügel sind genau genommen auch am LKW nicht zulässig....einfach weil die zulässige Gesamtlänge überschritten wird. Wird bei LKW zwar selten geahndet aber wer an den richtigen kommt verliert, auch Schweiz und Österreich sind da ganz komisch drauf...
Deshalb wird die Fahrzeuglänge geändert.
8o

Übrigends. In Österreich ist ne Bullbar jetzt Pflicht beim Gen5. Wegen Personenschutz.
:S
Muß man nivht verstehn.
:D
 
blöde Frage... wieso Länge ? Ich finde nur dass ein Fahrzeug 18m Länge nicht überschreiten darf.

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blöde Frage... wieso Länge ? Ich finde nur dass ein Fahrzeug 18m Länge nicht überschreiten darf.

Anhang anzeigen 74192
Weil in Deinem Schein die Fahrzeuglänge steht. Genau wie das Lehrgewicht. Baust 'ne Gasanlage ein, ändert der Tüv das Lehrgewicht. Zumindest sollte er das.
:P

Bei einer Bullbar sollte er also auch die Fahrzeuglänge ändern.
;)
 
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