1500er SLT

Dodge-Forum

Help Support Dodge-Forum:

This site may earn a commission from merchant affiliate links, including eBay, Amazon, and others.
hab ihn mal geschrieben "..................über 3,5t nur noch 80sachen"

da passt so einiges nicht, Anhängelast 3500 kann auch nicht sein, LKW Steuer in Augsburg, da kann ich nur lachen
:-D
 
da passt so einiges nicht, Anhängelast 3500 kann auch nicht sein, LKW Steuer in Augsburg, da kann ich nur lachen
:-D

3,5 to mit dem baujahr is normal...die zuladung jedenfalls nicht...mehr wie 1 to geht nie
;)
 
3,5 to mit dem baujahr is normal...


Nein, das ist NICHT normal! Nur möglich durch falsches Gutachen und/oder ahnungslosen Tüffer. Grundregel ist immer das nie mehr als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges möglich ist (das wurde eine Zeitlang mal für Mickymaus-Allrad-Geländewagen ausgehebelt, wird neu aber auch schon lange nicht mehr erteilt)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nein, das ist NICHT normal! Nur möglich durch falsches Gutachen und/oder ahnungslosen Tüffer. Grundregel ist immer das nie mehr als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges möglich ist (das wurde eine Zeitlang mal für Mickymaus-Allrad-Geländewagen ausgehebelt, wird neu aber auch schon lange nicht mehr erteilt)

es ist auf jeden fall so normal das es dodge/chrysler...per schriftlicher herstellerbescheinigung...frei gibt, für das jeweilige fahrzeug per vin beschränkt.

ich finde es irgendwie komisch von dir, so was ohne schriftlicher widerlegung durch ein amt oder sonst was zu belegen, das dieses so falsch ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Du brauchst mir natürlich nicht zu glauben. Aber der StvZo glaubst Du schon, oder?


§42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen

(1) Die gezogene Anhängelast darf bei

1. Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,

2. Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,

3. Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts
des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen.


Und von Sondereintragungen nach Fahrzeugspezifischer Herstellerbescheinigung war hier nicht die Rede. Du sprachst vom Normalfall
 
Du brauchst mir natürlich nicht zu glauben. Aber der StvZo glaubst Du schon, oder?




Und von Sondereintragungen nach Fahrzeugspezifischer Herstellerbescheinigung war hier nicht die Rede. Du sprachst vom Normalfall

hmm..da ja die fahrzeuge...wie du weißt...keine automatische anhängelast eingetragen bekommen...sprechen wir also immer von einer sondereintragung.

und so wie es mir damals bei meinem fahrzeug der tüv geraten hat beim fahrzeugherstellen anzufragen wegen der anhängelast so geht das auch bei den anderen. und da ich schon für 3 fahrzeuge so eine bescheinigung für 04-06 er besorgt habe und da immer 3,5 to bescheinigt wurden gehe ich davon aus das das bei der baureihe normal ist.
 
Das mag sein, WENN Du anfragst. Musst Du ja aber nicht zwingend, und dann wird eben das zulässige Gesamtgewicht als Anhängelast eingetragen. Deswegen fahren ebensoviele RAM mit 2,9-3t Anhängelast umher (Gesamtgewicht normaler QuadCab 3040kg) .
 
das ist schon richtig aber es kostet eintragungstechnisch auch nicht mehr. nur eben die mehrkosten für die herstellerbescheinigung.
ich hab die damals noch kostenlos bekommen...bis die freundlichen händler geschnallt haben das man damit geld verdienen kann :mrgreen:
 
ich hab die damals noch kostenlos bekommen...bis die freundlichen händler geschnallt haben das man damit geld verdienen kann :mrgreen:

Genau das ist der springende Punkt... :mrgreen:
 
3,5 to mit dem baujahr is normal...die zuladung jedenfalls nicht...mehr wie 1 to geht nie
;)

bei Leergewicht von ca. 2650 Kilo gibt es keine 1000 kilo Zuladung. Also bei uns in Deutschland nicht.
und das Finanzamt das den als LKW besteuert möcht ich gerne kennenlernen.
 
und das Finanzamt das den als LKW besteuert möcht ich gerne kennenlernen

dann würde ich unseres vorschlagen...was mich selbst verwundert hat!
aber mit etwas diskussionen, messerei und entscheidungsspielraum ist meiner in 06/2010, nach einspruch als lkw anerkannt worden!
war allerdings ein weißer und nicht schwarz :lol:
(was auch geholfen haben dürfte waren die elektrisch verstellbaren padale.....wenn du die gaaaaaanze nach hinten fährst, dann verringert das den personenraum deutlich!:)
 
Hatte einen "kleinen bis mittleren" Unfall (Frontschaden) , Meilen dürften aber stimmen.
 
Oben