ärger bei Zulassung für RAM 1500

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Hallo, Ich habe Probleme mein Dodge RAM in Berlin zuzulassen. Den RAM habe ich in Deutschland Nähe Frankfurt gekauft bj2005 .der RAM war auch schon in Deutschland zugelassen, war Lediglich ca 1jahr abgemeldet. Jetzt habe ich neuen TÜV gemacht und wollte ihn über ein zulassungsdienst anmelden. In Berlin gibt es nur noch online Termin mit langer Wartezeit. Wie vermutet gab es natürlich Probleme wegen der Kennzeichen Grösse (typisch Berlin) obwohl im fahrzeugschein die Grösse eingetragen war. Okay schnell hin Vorführung. 70€ für die feststellen normales passt nicht so ohne weiteres.
Jetzt fängt es an. Eine Zulassung ist nicht möglich :shock:
:?:
sie haben ein Fahrzeug mit Sondergenehmigung, Ja stimmt siehe fahrzeugschein :lol:. Darauf diese Eintragung sind nichtig ,können wir nicht verwenden muss alles als Ausnahme Genehmigung neu gemacht werden. Ich völlig überrumpelt und verzweifelt. Okay dann machen sie. Bekomme 2 a4 zettel einmal Kennzeichen Sondergenehmigung einzutragen in Zeile 22 und die Genehmigung muss im original mitgeführt werden. Auf dem 2. Zettel stehen alle Genehmigung die auch im fahrzeugschein eingetragen waren, bis auf das Kennzeichen und der Anhänger Kupplung. Kosten ein vermögen :shock:. Dann endlich zulassen :lol: Der Beamte Nein geht nicht :shock: was den nun, naja die Hänger Kupplung ist ja okay,aber der Bock wo die Kupplung montiert ist Brauch ein Festigkeit Gutachten.....nun bin ich überfragt. Laut eine kurzen Auskunft eines tüvers gibt es sowas nicht,eigentlich dürfte kein RAM eine Anhänger Kupplung haben... Ich bin völlig verzweifelt. Zudem dürfen die bei der Zulassungsstelle einfach die alten Eintragung ablehnen? Sorry für Rechtschreibfehler
 
Achso sie neuen Genehmigung dürfen nicht im fahrzeugschein eingetragen werden. Die Sondergenehmigung muss im original mitgeführt werden. Irgendwas ist doch da faul. Hat jemand schonmal solch Probleme gehabt?
 
Ich bin jetzt nicht soooo firm was die Zulassungsregularien in DE betrifft.. aber ich vermute jetzt mal so aus der Hüfter heraus das die dich grad ficken wollen....
Selbst bei uns in CH bekommstz den in DE eingetragenen Stuff durch, Und unsere grau/rot Kittel saoinnen vollends. Aber sowas wie das jetzt hab ich noch nicht gegört... wie gesagt, selbst hier in CH nicht... und ich bin da recht nah mit dem Ohr dran.. berufsbedingt.
Was einmal wo eingetragen wurde hat aus meinem Kenntnissstand heraus Bestandsschutz. Sprich... die ersten 70.-€ sind schon mal für'n Arsch gewesen...
Ich denk da musst jetzt auf die Hinterbeine oder zu ner lokalen Garage die das in die Hände nimmt und weiss wie man mit dem amtsschimmel bei euch in B umzugegehn hat. Bist nicht der erste RAM in B...
 
joo das is Berlin
ich hatte auch Theater
kennzeichen.... geben sie mir ein normalen..... ich zeige mich dann selber an und bringe ihnen den mängelschein ..... die dann ja führen sie das Fahrzeug vor ....ich .... oke dazu brauch ich passende Nummernschilder......
fahr zum tüf in der hansastr mit der ahk lass einzelabnahme machen dann hast es :roll:
ich hatte auch solch schwachsinnige vor mir .....
 
Bohnsdorf Nähe Schönefeld. Was Much Nut stutzig macht ist das mein fahrzeugschein ja alles drin hat auch die Hänger Kupplung, aber der will das alles nicht übernehmen
 
Morgen fahr ich zum TÜV Albion Strasse und frag da mal nach. Vielleicht haben die noch die alten Unterlagen. Muss ja mal genehmigt worden sein. Und dann mal schauen bei der Zulassungsstelle ob es da noch andere Ansprechpartner gibt.
 
Ich habe in Dresden ähnliche Erfahrungen gemacht, allerdings konnte ich es bei mir schnell klären.
Mein Schiff war im Landkreis Sächsische Schweiz zugelassen. Auf der Zulassungsstelle Bezirk Dresden wollten sie sämtliche Unterlagen zur Einzelabnahme sehen (das was im Fahrzeugschein stand interessierte sie nicht). Wo der Amtsschimmel nun mit Wiehern anfängt war die Tatsache dass die Zulassungsstelle in Freital diese Unterlagen bei der Erstzulassung im Original eingezogen hatte. Und dort war niemand beim Zulassungsvorgang mehr zu erreichen.

Mich rettete dann ein Stapel Kopien den der Händler noch hatte (warum auch immer ich diese nicht gleich bekommen hatte). Mit diesem unterm Arm tauchte ich erneut auf und da war dann alles kein Problem mehr. Allerdings musste ich (obwohl für den Landkreis bereits eine Ausnahmegenehmigung bestand) für den Bezirk Dresden eine erneute Genehmigung für das kleine Nummernschild hinten bezahlen.

Ich drück Dir die Daumen
 
Beim durchlesen stellt sich nur eine Frage : Was macht eigentlich der Flughafen ? :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
 
Also prinzipiell hat er ja recht, gem Paragraph 22a StVZO muss eine AHK einer genehmigten Bauart entsprechen, welche in der FzTV bzw TA Nr 31 geregelt ist.

Sollte dem nicht so sein, muss gem Paragraph 21 verfahren werden.

Aber dadurch, dass dein Fzg schon hier zugelassen war, und dementsprechend (wahrscheinlich mit AHK) eine Bauartgenehmigung erhalten hat bzw eine BE einschließlich AHK, dann sollte es keine Probleme geben.

Hast du keine alten Unterlagen aus denen hervorgeht, dass die AHK begutachten wurde?
 
Hallo, Die ahk ist ja eingetragen im fahrzeugschein nur interessiert das nicht der Zulassungsstelle. Habe jetzt herausgefunden das der TÜV nord damals die Gutachten erstellt hat und bekomme jetzt Kopien. Ich hoffe das es dann geklärt werden kann. Die Aussage ist immernoch das die Anhänger Kupplung aufnahme Also wo das vierkant ist was mit Rahmen und Stoßstange verbunden ist keine deutsche Genehmigung bekommen kann. Diese Kupplung selber schon.
Jetzt frag ich mich wie ich Dafür eine Bauart Genehmigung mit TP N Nummer????
In meinen fahrzeugschein steht TPN zusammen geschrieben und das erkennt er nicht an.
Um das Auto anzumelden muss ich diese Kupplung mit Bock Halter etc. Austragen und demontieren.
Mein problem ist wenn ich das abbaue habe ich auch kein Halter für die Stoßstange mehr???? Nur die Kupplung aus der vierkant Aufnahme auszubauen reicht dem nicht.
 
wenn der ram bereits einmal in .de zugelassen war (kfz brief und zulassunsgschein sind vorhanden), dann spricht nichts dagegen den ram umzumelden oder neu anzumelden (aktueller hu/au vorausgesetzt).
da gibt es eigentlich nichts zu diskutieren bei der zulassunsgstelle.

m2c, tom
 
Also das trägt jetzt zwar nicht zur Lösung bei, aber hat denn die Zulassungsstelle überhaupt solche Rechte? Kann das nicht nur die Polizei und der TÜV beanstanden? Was hat die das denn zu interessieren, was im Schein steht? Wenn es schon drin steht, dann steht es drin. Oder? Ist ja eine Frechheit. Ich mache doch nicht bei jeder Ummeldung, Umzug, Verkauf etc. alles neu? Wenn der TÜV zu mir sagt, "hör mal zu, dass geht so nicht mehr, die Richtlinien haben sich verändert", dann muss ich das irgendwie akzeptieren. Aber doch nicht von so einer Bearbeitungstusse, die wahrscheinlich nur halbtags arbeitet und sich gerne aufspielt. Scheisse das man da immer auf der falschen Seite vom Tisch sitzt. Bei mir gabs, außer beim Kennzeichen, zum glück noch nie Probleme.
 
Das alles hat angefangen beim vorführen wegen der Kennzeichen Grösse. Das sind da die Prüfer direkt bei der Zulassungsstelle. (kein TÜV Prüfer oder Sachverständiger). Das Gesetz besagt wohl das die Bundesländer ihre eigenen gesetzte machen dürfen und diese von anderen Bundesländer nicht anerkennen müssen.
Auf Deutsch hat er schlecht gefrühstückt ,Ist man den ausgeliefert.
Ich habe bei einigen schob herum gefragt und hoffe hier auch noch paar Infos zu bekommen. Weil diese Sondergenehmigung nicht in den fahrzeugschein einzutragen sind, sondern als Original Dokument mitzufahren sind.
Das heißt Feld 22 bleibt leer in den fahrzeugschein.
Wer hat es den auch so? Ich kenne bis jetzt noch keinen .
selbst der vom TÜV meinte das Eintragungen eigentlich im Feld 22 einzutragen sind.
Und ja der hat neu TÜV bekommen.
 
Hallo,
ich hatte damals auch Probleme mit der Zulassung und
musste den RAM in der Ferdinand Schultze Str. vorführen!
Der Herr im grauen Kittel hat nachgemessen und ich bekam für das hintere Kennzeichen
eine nur für Berliner Halter gültige Ausnahme.
Die fehlende Eintragung der AHK hat bislang noch niemanden gestört.
Gruss Micha
 
Gem Paragraph 21 (1) StVZO muss das Fahrzeug ja begutachten werden um ein Antrag zur Erteilung der BE stellen zu können.
In diesem Gutachten sind alle Vorschriften und Ausnahmeregelungen aufzuführen, ebenso wie durchgeführte Prüfungen.

"...die Angaben aus dem Gutachten überträgt die Genehmigungsbehörde in die Zulassungsbescheinigung Teil I und, soweit vorgesehen, in die Zulassungsbescheinigung Teil II."

ABER, auf Aufforderung der Aufsichtsbehörde, müssen die Protokolle/Gutachten vorgelegt werden.
Die Gutachten sind 10 Jahre aufzubewahren.
Ich geh stark davon aus, dass dein Fahrzeug mit dem verbauten Heckträger zur Aufnahme AHK, begutachten wurde und dementsprechend auch eine BE erhalten hat.

Mir fällt pauschal keine Begründung ein, eine bestehende BE abzuerkennen und neu zu beantragen.
Vllt bekommst du auch noch Fotos aus dem Gutachten, aus dem ersichtlich ist, dass die AHK dran war, oder zumindest die Aufnahme diesbezüglich.

Du müsstest aber auch ohne Einschub problemlos die BE erhalten, da dies gem Paragraph 19 (2) StVZO kein Gefährdung darstellen / darstellen könnte.

Schon alleine Bremse und LTE kann ja nur per "in etwa Wirkung" nachgewiesen sein, alles andere wären viel zu hohe Kosten.
Ebenso müsste die Wegfahrsperre extra aufgeführt werden.

Bzgl Kennzeichen war es bei mir auch so.
Das Kurze war im Gutachten aufgenommen mit dem Verweis, dies in Teil 22 ZB I aufzunehmen.
Pustekuchen....auch das leider Ländersache.
Es wurde nicht eingetragen und ich habe ein Kuchenblech bekommen.
Dann hab ich das Mäuschen von der ZulStelle mit zum Fahrzeug genommen und sie gefragt nach welcher RiLi das hintere amtliche Kennzeichen ausgeführt sein muss.
Und dann wurde es nachgetragen und ein Kurzes erteilt....aber eben Ländersache.
 
Der Vierkant für den AHK Einschub gehört zum Rahmen!
Da brauchst Du nichts dazu.

Richtig, und wenn dann der Einschub noch ein E Prüfzeichen bzw gem dem 19er StVZO hat, dann fällt die Eintragung und das mitführen der Unterlagen auch flach.



Und somit wäre das Problem geklärt.

Dann lass dir mal noch ein Kuchenblech geben, führe es vor bzgl Sichtbarkeit, amtlicher Ausführung und Ausleuchtung, und dann sollte das auch passen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Der Vierkant für den AHK Einschub gehört zum Rahmen!
Da brauchst Du nichts dazu.

das nen kleiner irtum
bei mir war keine anhänge /stützlast eingetragen da hingen die sich am zugelassenden anhängebock auf
obwohl auf diesem allles eingeschlagen ist war es ne Rennerei dies abgenommen zu bekommen
wenn die das wie bei mir handhaben dann kann ich sein Problem nachvollziehen
 
War bei mir in Berlin der gleiche Wahnsinn.
1500cc2014 09/2014 in Niedersachsen neu gekauft inkl. Anmeldung in Berlin.
Mein Händler hatte von einem Berliner Zulassungsservice schon den Hinweis auf ein Paralleluniversum bekommen.
1.Workaround: Händler meldet den Wagen bei sich für einen Tag an um eine Briefvorlage für Berlin mitzugeben.
2.Zulassungsservice ruft 2 Tage später beim Händler an, keine Chance auf Zulassung ohne Vorlage der gesamten Gutachten und Ausnahmegenehmigungen im Original.
3.Händler schickt den ganzen Ordner zum Zulassungsdienst und der damit wieder zur Anmeldestelle.
Jetzt wird es bizarr.
Die Anmeldestelle sagte nach Entgegennahme der Unterlagen, dass bei diesem Umfang an Dokumenten nur ein bestimmter Mitarbeiter die Zulassung durchführen darf. Dieser ist leider für die nächsten 3 Wochen im Urlaub.
4.Auf entnervter Nachfrage vom Händler über die weitere Vorgehensweise sagt man man wird einen externen Gutachter damit beauftragen, die Vollständigkeit der Unterlagen zu bestätigen.
Nach kleiner telefonischer Energieentladung des Händlers fiel dem Abteilungsleiter doch noch seine Zuständigkeit ein.
Zwei Tag später, Wagen zugelassen, Kennzeichen wurde zum Händler geschickt.
Kleine Retourkutsche von der Zulassungsstelle. Lastkraftwagen in den Papieren eingetragen= Kennzeichen hinten=LKW Kennzeichen.
5.Nach diversen Telefonaten, hieß es persönliches vorführen.Sondergenehmigung für kleines Kennzeichen erteilt.
Während des Wartens könnte ich sehen wie die Tante die Textpassage direkt aus dem 1.Brief aus Niedersachsen abschreibt, was ja zuvor nicht möglich war.
Insgesamt 3 Wochen mit Kurzzeitkennzeichen auf Kosten des Händlers rumgefahren.

Unglaublich dieses Land.
 

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