"...und die mögliche Höchstgeschwindigkeit (145 km/h) stünden der Einordnung als PKW nicht entgegen."
Das ist aber wegen einem Formfehler anzufechten, denn in D MÜSSEN Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 to durch Eingriffe in die Bordelektronik auf Vmax 90 km/h gedrosselt...