Na ja, solange nicht stichfest etwas schriftliches vorliegt,
werd ich nix unternehmen,
Man hört von Ausnahmegenehmigung, TüV Vorgaben, Hin und Her,
da geb ich doch kein Geld für ne Ausnahmegenehmigung aus.
Gleiches gilt auch für diese Abgasplaketten.
Kommt Zeit, kommt Rat - also ruhig bleiben...