Zwei Fragen zu Führerschein & Anhänger

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Habt ihr da eigentlich noch den Überblick?

Würde mich auch intessieren. :lol:

Stelle mir gerade vor, ein ungarischer Autofahrer, der seinen Führerschein in Tschechien gemacht hat, steht mit seinem in Polen zugelassenen RAM samt Anhänger seines litauischen Schwagers auf dem Pannenstreifen im Erdinger Moos und streitet mit seiner spanischen Freundin, die aber in Portugal arbeitet, wegen ihres italienischen Facebookfreundes und Hudson klopft zur allgemeinen Verkehrskontrolle an die Seitenscheibe... :mrgreen: :mrgreen:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich will mal versuchen, etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Die Fahrerlaubnisklasse B, wenn bis zum 18. Januar 2013 erworben, berechtigt zum Führen eines Kraftfahrzeuges mit einer Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 Kg.(Unerheblich ob PKW oder LKW). Ein Anhänger mit einer Gesamtmasse von nicht mehr als 750 Kg darf mitgeführt werden.(so ein Anhänger ist Führerscheintechnisch ohne Belang).Es dürfen also im besten Fall insgesamt 4250 Kg bewegt werden. Erst wenn der Anhänger eine höhere Gesamtmasse hat ( 751 Kg oder mehr), wird es ein bischen kompliziert!! Man muss nämlich rechnen, und zwar 2x!!
Als erstes, sollte man beide zul. Gesamtmassen addieren. In der Summe dürfen nicht mehr als 3500 Kg rauskommen. Kommt mehr raus, benötigt man die Klasse BE. Die zweite Berechnung ist etwas komplizierter: Das Leergewicht des Zugfahrzeugs muss höher sein, als die Gesamtmasse des Anhängers. Ist das nicht der Fall, wird wiederum die Klasse BE benötigt. Man muss auch immer beide Berechnungen anstellen, und beide müssen passen.

Für ab dem 19.Januar 2013 erworbene Klassen gilt folgendes: Klasse B: Zugfahrzeug und Anhänger dürfen zusamm 3500 Kg Gesamtmasse nicht überschreiten.( Die Gegenüberstellung Gesamtmasse / Leergewicht entfällt)

Klasse B 96: Zugkombinationen von 3500 bis 4250 Kg zul. Gesamtmasse. (Diese Klasse ist ab dem 19. Januar 2013 neu, ist ohne Prüfung möglich, wird aufgrund einer Bescheinigung der Fahrschule (Fahrerschulung) erteilt.)

Klasse BE: Zugkombinationen über 4250 Kg zul. Gesamtmasse. Die max. zul. Gesamtmasse des Anhängers darf 3500 Kg nicht überschreiten.


Wichtig: Die tatsächliche Beladung spielt Führerscheintechnisch keine Rolle!!!!!!!





Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass es ab 19. Januar 2013 schwieriger und teurer wird, die Klasse BE zu erwerben, da die Prüfungsanforderungen steigen. Wenn also jemand sich mit dem Gedanken trägt die Klasse BE zu erwerben, sollte er das bis zum 18.Januar 2013 abgeschlossen haben.



Auch interessant: Die Motorradführerscheinklassen ändern sich auch!!!! Manches wird besser ( höhere Leistung , 48 PS statt 34 PS Klasse A2), Einstiegsalter Klasse A 24 statt 25 Jahre), manches wird schlechter ( kein automatischer Erwerb der Klasse A unbeschränkt mehr möglich, neue Prüfung erforderlich).

Wenn noch jemand Fragen hat, schickt mir bitte eine PN oder mailt mich einfach an.



Ach so, hatte ich ganz vergessen, bin seit 31 Jahren Fahrlehrer und sollte es eigentlich wissen
:-D
:-D
:-D
 
Widerspricht sich das nun nicht mit dem zitierten von mir aus Klasse? Die stelle an der ich das Wort "sofern" als vorabentscheidung zu verstehen vermag? Wir reden ja immer ueber eine zulaessige Gesamtmasse, in dem Fall der Kombination von Zugfahrzeug und Haenger. Das ist der Punkt den ich nicht verstehe.

Laut dir darf mein, zulaessiges Gesamtgewicht 3500 kg, RAM also doch den Haenger bis zG 750 kg ziehen obwohl es grammatikalisch mit der Rechtssprechnung nicht uebereinstimmt? Wo kann ich das nachlesen und ggf ausdrucken um es ins Auto zu legen?
 
Na da hatte ich ja doch Recht, und bin gleichzeitig froh anno tobak meine Klassen 1, 2 und 3 erworben zu haben (inzwischen dank Fahrerkarte auf CE umgeschrieben). :mrgreen:
 
Widerspricht sich das nun nicht mit dem zitierten von mir aus Klasse? Die stelle an der ich das Wort "sofern" als vorabentscheidung zu verstehen vermag? Wir reden ja immer ueber eine zulaessige Gesamtmasse, in dem Fall der Kombination von Zugfahrzeug und Haenger. Das ist der Punkt den ich nicht verstehe.

Laut dir darf mein, zulaessiges Gesamtgewicht 3500 kg, RAM also doch den Haenger bis zG 750 kg ziehen obwohl es grammatikalisch mit der Rechtssprechnung nicht uebereinstimmt? Wo kann ich das nachlesen und ggf ausdrucken um es ins Auto zu legen?


In der FeV §6 (Fahrerlaubnisverordnung - Einteilung der Fahrerlaubnisklassen)
 
Ich komm nochmal gern auf den hier zurueck aus Paragraph 6.

"... sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)"

Zulaessige Gesamtmasse RAM 3500 kg. Haenger 750 kg = 4250 kg in der Kombination also nicht erlaubt laut meinem doch gutem Verstaendnis fuer Deutsch.
 
ich geb zu, hört sich ein bischen kompliziert an, ist aber so!!!
wenn der Anhänger nicht mehr als 750 Kg Gesamtmasse hat, ist er was deine Fahrerlaubnis angeht völlig ohne Belang.

Glaubs!!
:)
 
Klasse B: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt)

Das "sofern" und auch das "oder" bezieht sich auf einen Anhänger mit mehr als 750 Kg.
 
Heilige Scheisse. Manchmal wuerden die Heinis die das Schreiben hilfreicher dem Konsumenten gegenueber sein wenn sie weniger Nebensaetze benutzen und mal zum Punkt kommen.
 
ich geb zu, hört sich ein bischen kompliziert an, ist aber so!!!
wenn der Anhänger nicht mehr als 750 Kg Gesamtmasse hat, ist er was deine Fahrerlaubnis angeht völlig ohne Belang.

Glaubs!!
:)

Ja so steht es auch bei den Fahrschulen drin... ist aber anscheinend anders als die Polizei in Bayern das kontrolliert und bestraft.... zumindest hat Hudson vorher was anderes gepostet....

was bleibt ist: Die Verwirrung wächst...
:evil:
 
Ich versteh dass so : wenn mein Hänger nicht mehr als 750 zGG hat , ist es so, als hätte ich gar keinen Hänger dran .
 
Du sachst Haenger ist verboten. Egal was er wiegt wenn die zG vom RAM 3500 kg ist. Der Herr Fahrlehrer sagt der 750 kg Haenger ist beinah unsichtbar und rechtens.
 
Wenn da so weitergeht, werden in 10 Jahren die Handwerksbetriebe echte Probleme bekommen ihr Material auf die Baustellen zu bekommen. Da fahren die nur noch mit nem Polo durch die Gegend und der Berufskraftfahrer wird wieder ein geachteter Beruf.
 
...du heilige Sch....früher war doch alles besser...

...mein Opa durfte sogar Königstiger fahren,in den Ardennen... :mrgreen:
 
Hier der Beweis: Opa Eichercruiser auf seinem Königstiger!
 

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