Zwei Fragen zu Führerschein & Anhänger

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Nabend Leute,

es tut mir leid dass ich Euch mit diesen Fragen belästige.
Ist mir schon peinlich, aber ich bekomme seit längerem so viele unterschiedliche Antworten so dass ich nicht mehr weiss was wahr ist und was nicht.

Gegeben:
-Fahre nen 11er RAM mit der großen Kabine.
-Abgelastet auf 3,5t zul. Gesamtgewicht
-Leergewicht: 2,5t
-Habe Führerscheinklasse "B"

Frage 1:
Darf ich den RAM so fahren oder fahre ich die ganze Zeit ohne Fahrerlaubnis?
:(


Frage 2:
Was für einen Anhänger darf ich max. hinten anhängen?
(Welches Gesamtgewicht darf der Hänger haben, Anzahl der Achsen egal?)
(Technisch dürfte er 3,5t ziehen, aber auch mit der Klasse B?)


zu 1)
Einige sagen mir das ich den nicht fahren darf da er als LKW eingetragen ist.
Das ist doch quatsch, oder?
Der ist ja wie angegeben von 7t auf 3,5t abgelastet.

zu 2)
Viele sagen mir ich darf nur 3,5t gesamt haben, also Zugmaschine + Hänger.
Bei 2,5t Leergewicht und unbeladen dürfte ich dann nur noch nen Anhänger mit nem Gesamtgewicht von 1t ziehen?
N Fahrleher hatte mir mal gesagt ich dürfte nen Anhänger mit nem Gesamtgewicht von weniger als mein Leergewicht von der Zugmaschine ziehen.
Also bei einem Leergewicht von 2,5t dürfte ich nen Anhänger bis max. 2,5t Gesamtgewicht ziehen.
Also in der Summe wäre dann Zugmaschine & Hänger 5t.

Ich weiss gerade nicht mehr wen ich glauben kann und da hier ja viele einen Ram fahren dachte ich mir, ich frage Euch mal.

Vielen Dank vorab.
Hoffe man versteht meine Fragen.

Ansonsten stehe ich bei Fragen auch gern zur Verfügung, oder sollte ich eine Angabe vergessen haben...


Gruß

Alex
 
In der klasse steht doch eigentlich alles geschrieben.

"Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).

Du darfst deinen RAM fahren. Auch wenn er als LKW eingetragen ist wiegt er noch immer unter 3,5t.

3,5t ist dann auch das Zauberwort. Angenommen 2500kg Leergewicht inkl Fahrer darf noch 1t Anhaenger gesamt dazu.
 
Ich danke Dir für die schnelle Antwort.
Werde dann mal den Fahrlehrer nochmal aufsuchen und ihn darauf hinweisen.
Vielleicht habe ich es ja auch nur überhört...

Also wenn ich 1t auf die Ladefläche packe darf ich garkeinen Hänger mehr ziehen.
:(


Wenn ich das richtig verstehe bringt mir die Führerscheinklasse "BE" auch nicht weiter, da ist ja auch bei 3,5t Ende.

Mir stellt sich jetzt nur noch die Frage: Welche Klasse muss ich machen um ihn dann wieder auf 7t auflasten zu können?
Dann dürfte ich ja 3,5t mit der Zugmaschine wiegen und zusätzlich noch 3,5t anhängen.
:)


Wobei das müsste ich auch über die Suche herausfinden können.

Nochmals vielen Dank!


Gruß

Alex
 
Na mit Klasse BE darfst Du schon mehr fahren. Nur das Zugfahrzeug bleibt auf 3,5t limitiert.

Mit Klasse C1 dürftest Du den Ram auch wieder aufgelastet fahren. Mit C1E dürftest Du dann dazu Hänger über 750kg anhängen. Der Nutzen von der Aktion relativiert sich dann aber ganz schnell wieder, wenn man mit dem Ram nur 80kmh fahren darf. Also: Bleiben lassen und wieder vergessen. :roll:
 
Achso,
mit BE darf ich Zugmaschine plus Hänger über 3,5t kommen.
Also 3,5t die Zugmaschine und wie viel dürfte ich dann dran hängen?

Das würde mir eventuell schon reichen.

Anders gefragt:
Das Teil hat n Leergewicht von 3,4t.
Was brauche ich für ne Klasse um den hinterm RAM zu schnallen?
34ft_airstream_excella_1000_a.jpg


Gruß

Alex
 
Anders gefragt:
Das Teil hat n Leergewicht von 3,4t.
Was brauche ich für ne Klasse um den hinterm RAM zu schnallen?
[ Bild ]

Gruß

Alex

Sehr schön - Deiner?

Wollte ich mir auch immer mal einen aufbauen, hab aber nie einen guten günstigen bekommen
:(
 
Achso,
mit BE darf ich Zugmaschine plus Hänger über 3,5t kommen.
Also 3,5t die Zugmaschine und wie viel dürfte ich dann dran hängen?

Das würde mir eventuell schon reichen.

Anders gefragt:
Das Teil hat n Leergewicht von 3,4t.
Was brauche ich für ne Klasse um den hinterm RAM zu schnallen?
[ Bild ]

Gruß

Alex

Also ich würde auf die Führerscheinklasse BE tippen.

Ich bin sooo froh das ich noch den alten Schein habe und bis 7,5t fahren darf.
 
In der klasse steht doch eigentlich alles geschrieben.

"Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).

Du darfst deinen RAM fahren. Auch wenn er als LKW eingetragen ist wiegt er noch immer unter 3,5t.

3,5t ist dann auch das Zauberwort. Angenommen 2500kg Leergewicht inkl Fahrer darf noch 1t Anhaenger gesamt dazu.

Also wenn der Text so stimmt wie du ihn zietierst darf er gar keinen Hänger ziehen mit diesem Ram! Da ja das Zul.Gsmtgew. schon alleine mit dem Ram abgegolten ist. Mit meinem Ram (zul. Gsmtgew. 3300 kg) dürfte er einen Hänger mit einem Zul.Gsmtgew. von 200 kg ziehen, einen Quadhänger oder so.... :mrgreen:
 
Klasse B:
Zugfahrzeug max 3,5t zGG + Anhänger max 750kg
Ausnahme : zGG Anhänger < Leergewicht Zugfahrzeug wenn Gesamtzuggewicht max 3,5t (nicht tatsächliches, sondern in den Papieren eingetragenes)

d.h. für den RAM ist mit B bei 750kg Anhänger Schluß, alles darüber braucht BE. Bei BE ist es egal wie schwer der Anhänger ist, hier setzt dann nur noch die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs die Grenzen. Da ginge z.B. ein 3,5t zGG RAM mit 7 Tonnen Anhänger wenn dieser Druckluftbremse hat.
 
d.h. für den RAM ist mit B bei 750kg Anhänger Schluß, alles darüber braucht BE. Bei BE ist es egal wie schwer der Anhänger ist, hier setzt dann nur noch die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs die Grenzen. Da ginge z.B. ein 3,5t zGG RAM mit 7 Tonnen Anhänger wenn dieser Druckluftbremse hat.


Kommt drauf an...

Bei mir ist z.B. ein Gesamtzuggewicht eingetragen....
Bei 7 to ist bei mir Schluss....
Also Ram 3,5 to und Anhänger 3,5 to...
 
Also wenn der Text so stimmt wie du ihn zietierst darf er gar keinen Hänger ziehen mit diesem Ram! Da ja das Zul.Gsmtgew. schon alleine mit dem Ram abgegolten ist. Mit meinem Ram (zul. Gsmtgew. 3300 kg) dürfte er einen Hänger mit einem Zul.Gsmtgew. von 200 kg ziehen, einen Quadhänger oder so.... :mrgreen:


So hab ichs nicht betrachtet. Aber jetzt verunsicherst du mich. Wo ist der Fahrlehrer von neulich?
 
Karsten... stimmt meines erachtens nicht.... hatten wir neulich mit Schwiegersohn und Tochter diskutiert! 3,5 t Gesamt = Schluss! Du kannst z.B. ein Auto mit 2 t fahren und einen Hänger mit 1,5 Tonnen du darfst aber nicht ein Auto mit 1,5 t fahren und ein Hänger mit 2 t....

Mittelalter... hier geht es Führerscheinneulinge... nicht welche die früher gemacht haben und umtragen lassen....

Antshit
Für diesen Wowa brauchst du deffinitiv einen Hängerschein, also den BE, der dürfte locker 1,8-2 t haben, da wirst du kein Auto finden mit dem du den mit B ziehen darfst...


Gugst du:
https://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/fuehrerscheinklassen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Beinhaltet M,S,L
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).
Dass heisst 750Kg darfst du immer dran hängen.Beim RAM keinen grösseren da die meisten mit 3500Kg Gesamtgewicht eingetragen sind und dass dein max. Gesamtgewicht bei der Klasse B ist.Wenn grösserer Hänger dann BE!!!!
 
Mittelalter... hier geht es Führerscheinneulinge... nicht welche die früher gemacht haben und umtragen lassen....


Und was genau hat das Gesamtzuggewichts des Fahrzeugs damit zu tun, obs ein Führerscheinneuling oder ein 100 jahre alter Opa fährt? :roll:

Ich darf 40 to fahren... Aber mit meinem Ram nur Gesamt 7 to.... Da 7 to Gesamtzuggewicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind...
 
Mittelalter.... ja aber ein Führerscheinneuling darf eben nur max. 3,5 t fahren... mit seinem B und darum geht es hier...

HemiV8.... tja da hast du recht... wenn man den TÜV-Link von mir liest, wenn man den anderen Text liest hast du nicht recht... keine Ahnung was jetzt gilt.... aber beim Fahrlehrerverband steht es auch so drin dass man 750 kg ziehen darf....



HUUUUDSON.... bitte aufklären.... :mrgreen:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mittelalter.... ja aber ein Führerscheinneuling darf eben nur max. 3,5 t fahren... mit seinem B und darum geht es hier...


Nö. Darum geht es nicht.
Karsten hat geschrieben, dass mit Druckluftbremse 7 to Anhänger gefahren werden können und ich hab geantwortet, dass bei manchen Fahrzeugen (z.B. mein Ram) das Gesamtzuggewicht beschränkt ist.
(Btw. ist damit das jew. z.GG gemeint)...
Das hat mit den Führerscheinen nichts zu tun...

Vielleicht hilft ein zweites mal lesen, bevor du deine Kommentare austeilst... :roll:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
...nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).

Hab eben nachgefragt. Wenn die zulässige Gesamtmasse des Fhzg. 3500kg ist, ist das Limit der Klasse B erschöpft. Es darf kein Hänger mehr dran. Denn es heißt ja explizit: zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.

-> RAM zulässige Gesamtmasse 3500 kg
Hänger zulässige Gesamtmasse 750 kg

= 750 kg zuviel in der Kombination.
 
Aber es heißt auch: 750 kg ODER die leermassenformel....

Lese ich so, dass die 750 noch drin sind, oder?

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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Stells dir anders vor. Das Wort SOFERN steht vor dem Gesetz erstmal ganz oben oder vorn dran. Stellen wir den Satz um:

Sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination nicht 3500 kg überschreitet darfst du einen Hänger blah blah...

Grundvorraussetzung für Erfüllung des Gesetzes ist also das dein Gespann mit Zugfahrzeug nicht mehr als 3500 kg wiegt. Wenn dein Auto also mit 3500 kg im Schein steht darf dein Hänger 0 kg wiegen. Wenn es 3000kg zulässige Gesamtmasse sind, schätz dich Glücklich du darfst einen Hänger anhängen bis 500 kg der kleiner ist als die Ladefläche.
 
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