Rechtliches beim RAM über 3,5t zGG

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Und wie begründet "Büsching" das? Alle neuzugelassenen Lkw über 3,5t müssen seit 1.1.2005 einen Begrenzer haben, fertig. Ich habe meinen dann auch abgelastet nachdem das immer mehr Tüffern aufgefallen ist das ich keinen habe. Einzig wenn das Auto schon seit vor 2005 in der EU zugelassen ist, braucht er keinen


F-Bruder
und dem Zitat entsprechend habe ich auch keinen Begrenzer eingebaut.
 
Nein, ist er natürlich nicht.
Der Bezug "lt. Zitat" war auf die Info im Zitat bezogen, dass es hier scheinbar eine Baujahrabhängigkeit gibt und da meiner älter als 2005 ist,
gilt wohl, was man mir auch bei meiner Stuttgarter Haupt-TÜV Stelle gesagt hat:

"Ihr Fahrzeug braucht wegen dem Baujahr nur bei gewerblicher Nutzung einen Geschwindigkeitsbegrenzer UND einen Fahrtenschreiber. Für private Nutzung nicht."
 
Alles klar, dann werde ich mich mal bei den etwas älteren Baujahren umsehen, hab allerdings auch schon gehört, dass es eine Nachrüstungspflicht bis 2001 gibt. Auf jeden fall werde ich den TÜV kontaktieren. Falls noch andere hilfreiche Informationen hierzu haben wäre ich nach wie vor dankbar.
 
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