PKW / LKW Steuer

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Die Umschlüsselung auf N1G BE heute beim TÜV Nord (Kreis Niebüll) war absolut kein Problem.
Zulassungsstelle konnte ich auch hinterher erledigen - jetzt warten wir mal bis/wie der Zoll reagiert.
Auf meinen Einspruch beim Zoll von Anfang März 2016 habe ich bis heute keine Antwort erhalten
 
Meiner wird nun auch wieder als LKW besteuert!
:-D
:-D
:-D
 
Meiner hat netterweise unter S.1 002 eingetragen bekommen. Erst im Schein steht dann zu S.1 WW 5. Dazu das BE oben.
Ich gehe ganz stark davon aus, dass ich direkt als LKW besteuert werde
;-)
 
Meiner wurde jetzt auch ohne große Vorankündigung auf €510,- angehoben. Wenigstens muss ich nichts nachbezahlen.

Dann kann ich wenigstens ohne schlechten Gewissen zum Welt Rekord fahren ohne Sorge zu haben das dort das Finanzamt steht und einmal alle Kennzeichen abgleicht :mrgreen:
 
Aussage Zoll nürnberg:
Nachzahlung nicht rechtlich durchsetzbar. Wenn dann nur ab Datum des Bescheides über die Änderung.
 
Ich war gestern beim vermessen. Der Typ dort war ganz ok meinte das man die Quadratmeter der Kabine zu den Quadratmetern der Ladefläche setzen wird und das muß dann halt diese 45% zu 55% Regel treffen.

Bei mir kam folgendes raus: Kabine = 3.16 qm und Ladefläche = 4.29 qm.

Er meinte kann aber auch sein das der Bearbeiter wegen den 5 Sitzen auf lkw entscheidet :roll:
 
Ich war gestern beim vermessen. Der Typ dort war ganz ok meinte das man die Quadratmeter der Kabine zu den Quadratmetern der Ladefläche setzen wird und das muß dann halt diese 45% zu 55% Regel treffen.

Bei mir kam folgendes raus: Kabine = 3.16 qm und Ladefläche = 4.29 qm.

Er meinte kann aber auch sein das der Bearbeiter wegen den 5 Sitzen auf lkw entscheidet :roll:

Kompetentes Personal ist durch nichts zu ersetzen ! :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
 
Gestern bekam ich ein 6-seitiges Schreiben vom Hauptzollamt Krefeld, dass mein Einspruch abgelehnt wurde.
:-D

Mein Einwand, "alle Menschen sind gleich und man kann nicht mal so und mal so entscheiden" :mrgreen: und 22% Importsteuer, da LKW etc. etc. ließen sie nicht gelten.... :mrgreen:
Die spinnen, die Zöllner... :mrgreen:
 
Nach Umschlüssellung auf N1G BE am 29.08 kam gestern (09.09) der Bescheid vom Hauptzollamt -> 210€ Steuer
 
Nach Umschlüssellung auf N1G BE am 29.08 kam gestern (09.09) der Bescheid vom Hauptzollamt -> 210€ Steuer

Wie funktioniert die umschlüsselung und was muß man dafür machen? Nur das ich schonmal weiß was der nächste Schritt wird.
 
Bei deiner alten Kiste gar nicht. :mrgreen:
Du zahlst entweder nach Gewicht = LKW oder Hubraum = PKW. :mrgreen:
 
@ Bratwurstesser: wer lesen kann ist klar im Vorteil!
Steht alles hier im Thread.
Ich empfehle die Lektüre im Pick Up Forum.

@ Roy: sicher?

@ dhr: korrekt, genau so funzt das!

Grüße vom DS,
mit BE RAM
 
der Thread im Pickup-Forum ist absolut lesenswert !
hier ist auch das Verfahren dargestellt - erst TÜV oder in den neuen Bundesländern DEKRA, dort den RAM von (J) 0200 auf N1G, Aufbauart BE umschlüsseln lassen. Daraus folgt dann auch die Änderung in (5) von LKW offener Kasten in Geländefahrzeug zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen, Pick-up. Achtung, ist müsst auf diese Änderung bestehen, falls der Kollege zickig ist. Es gibt eine Anweisung von höherer Stelle innerhalb des TÜV, das erstmal grundsätzlich (auch für Neufahrzeuge und nicht Dodge, MJ 2016/2017) auf LKW offener Kasten und 0200 geschlüsselt werden soll. Erst auf ausdrücklichen Kundenwunsch muss dann doch auf N1G BE geschlüsselt werden. Ich habe dieses Schreiben (interne Anweisung) selbst gesehen, bzw. es wurde mir auf Nachfrage warum denn nicht gleich so geschlüsselt wird, im Computer gezeigt.
Mit dieser Schlüsselung ist es vollkommen unerheblich, ob Du 6 Sitze hast, wie gross die Ladefläche im Verhältnis zum Passagierraum ist, etc. - der ganze Mist fällt einfach weg.
Auch Back-Flip etc. ist wurscht, da Laderaumsicherung - bei festem Hardtop bin ich mir aber nicht sicher (ich würde es runter nehmen bevor ich zum TÜV fahre).
Anschliessend müssen die Zulassungspapiere geändert werden (Teil 1+2) - diese Änderung wird von der Zulassungsstelle automatisch dem jeweiligen Hauptzollamt mitgeteilt - damit haben wir nichts zu tun.
Jetzt heisst es dann nur noch warten (ca. 14Tage).
 
Wie funktioniert die umschlüsselung und was muß man dafür machen? Nur das ich schonmal weiß was der nächste Schritt wird.

Auch hier noch mal nachzulesen warum und wieso: https://dodge-forum.eu/viewtopic.php?f=81&t=31188&start=990#p1210691

Im Beitrag ist dann das Thema zu Pickuptruck Forum verlinkt. Dort wird auch alles sehr ausführlich erklärt. Dort haben aber viele nen Ford, was aber auch anscheinend kein Problem ist.

Hab das genauso gemacht wie im Beitrag beschrieben, nur vor der Zulassung schon beim TÜV und musste somit nicht zweimal zur Zulassungsstelle.
Leider berichten auch andere User das es beim TÜV wiederum Probleme gab. Kommt auf den TÜV Prüfer an...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Leider berichten auch andere User das es beim TÜV wiederum Probleme gab. Kommt auf den TÜV Prüfer an...

das liegt vermutlich an der von mir erwähnten Anweisung - auf ausdrücklichen Kundenwunsch muss N1G BE aber eingetragen werden.
 
Hi und an alle die immer noch ein "?" vor sich haben wenn es um die Zulassung eines RAM's geht.
Ob LKW oder PKW Steuer ist davon abhängig:

1. Ist die Ladebridge (Ladefläche) von den Maßen (Länge x Breite) größer als 50% + 1 als die Fahrgast Zelle dann muss beim Hauptzollamt eine kg Messung durchgeführt werden. Daraus resultiert jenachdem ob man in der Fahrgast Zelle oder auf der Ladefläche mehr kg transportiert werden kann ob dieses Fahrzeug eine PKW oder LKW Zulassung bekommt.

2. Ist die Ladebridge (Ladefläche) von den Maßen (Länge x Breite) größer als 55% + 1 als die Fahrgest Zelle dann kann man ganz beruhigt sein, denn dann ist dieses Fahrzeug zu 100% ein LKW und man spart die 1% Regelung.

Gemessen wird 1. Unterkante Bremspedal (Automatik), Manuell (Kupplung Pedal) bis ende Passagier Kabine x Breite.
2. Innenseite Ladefläche (Länge x Breite)

Hoffe konnte euch damit helfen.
Cum.
 
moin moin...

vorletzte Woche Steuerbescheid bekommen...natürlich PKW :redhotevil: einspruch eingelegt...antwort bekommen bzw. erstmal nett mit einer Dame vom Hauptzollamt Kiel telefoniert...ich soll mal beim Zoll in Lübeck vorbeifahren...oh so einfach sage ich ist das...nur vorbeifahren...alles klar :mrgreen: ne ne...anhalten auch und dann vermessen lassen :shock: na schauen wir mal was dabei rauskommt...

Info: RAM 1500 / Quad Cab /6 Sitze eingetragen...mhhh...denke kann eng werden...ansonsten versuche ich den RAM beim TÜV Nord umschlüsseln zu lassen :idea:
 
So nun hab ich den Einspruch zur PKW Besteuerung auch eingelegt und wurde zur Vorführung beim örtlichen Zollamt gebeten.

Der Termin wurde recht positiv mit Vermessungen und aufnahme der Zuladungsdaten und Sitzplätze bewertet.

So ist der Zöllnerin in der Eingabe der Daten in Ihre Suchmaske die besteuerung als LKW in der gewichtsbesteuerung angezeigt.
beim Vergleich der Personen und Ladungsbeförderungsfläche war es eine Beseuterung als PKW.
Darufhin hat sich die örtliche Zöllnerin mit dem Hauptzollamt in ULM in verbindung gesetzt.

Der dortige Beamte sieht in den erhoben Daten wohl eine LKW Steuer.
Doch ist er nicht der Beamte der meinen Fall bearbeitet.
So wurden die Daten bürokratisch genau an diesen Übermittelt und nun kam das lang ersehnte Entscheidungsschreiben.

Ich lasse das mal kommentarlos so stehen und lasse die Worte der Begründung im angehängten Schreiben für sich selbst sprechen.

26807743ek.jpg


26807745ot.jpg


26807744py.jpg



Grüsse LUPO
 
@ lupo...ich denke mal das das schreiben für mich ähnlich aussehen wird...zumal ich ja auch noch 6 sitze eingetragen habe...da hilft wohl nur noch die "Umschlüssellung" in den papieren :shock:

gruß oliver
 

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